Gesetzliche Freistellung - Regelung

vom 09.01.2010, 23:33 Uhr

Ein Bekannter F ist bei der freiwilligen Feuerwehr und F muss wenn es Alarm gibt von seiner Arbeitsstelle weg und ins Feuerwehrhaus. Seinem Chef D gefällt das überhaupt nicht und D möchte am liebsten dass Bekannter F entweder bei der Feuerwehr oder bei ihm kündigt.

Aber es gibt da doch die gesetzliche Freistellung oder nicht? Muss Bekannter F auf die Sache mit der Feuerwehr verzichten wenn er nicht seinen Job verlieren will?

» Nija Fiht » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 10.01.2010, 00:53, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Es gibt eine gesetzliche Regelung die besagt, dass der Arbeitgeber ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bei Bedarf freistellen muss. Er soll froh sein, dass es Freiwillige für dieses Ehrenamt gibt. Was würde er wohl machen, wenn es in der Firma einen Brand gibt und die Berufsfeuerwehr im Katastropheneinsatz ist und nur die Freiwillige Feuerwehr helfen kann?

Er hat zwar im Moment den zeitweiligen Verlust eines Mitarbeiters zu beklagen, aber Ausfälle finanzieller Art hat er nicht. Er kann den Ausfall des Mitarbeiters bei der Gemeinde einreichen und bekommt den Ausfall dann bezahlt. Allerdings wenn Not am Mann ist, kann er nichts machen. Deswegen den Mitarbeiter kündigen, das darf er nicht.

Dein Bekannter bekleidet das Ehrenamt und sorgt somit für die Sicherheit des Hab und Guts und des Lebens anderer Menschen. Das sollte sein Chef mal bedenken. Denn es kann auch ihn mal treffen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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