Urlaubssperre in der Probezeit?

vom 09.01.2010, 23:32 Uhr

Vor ein paar Wochen hat C in einer neuen Firma angefangen und es gefällt C auch recht gut dort. Nur eines stört C, denn C wurde beim Vorstellungsgespräch nicht gesagt dass C in der Probezeit keinen Urlaub nehmen kann.

Von so einer Urlaubssperre in der Probezeit habe ich noch nie gehört, ist das überall so oder nur in Cs neuer Firma? Eigentlich wollte C mit seiner Frau zusammen weg aber das kann C mir nun in die Haare schmieren, wo kann sich schlau machen?

» BabyLover » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn C in der Probezeit Urlaub nimmt kann der Chef ihn ja nicht wirklich kennenlernen und sehen wie er arbeitet. Von daher würde C da ja auch nicht viel von haben, wenn er verreist.

Außerdem muss C eine sogenante Wartezeit erfüllen, bevor er den vollen Uraub nehmen kann. C hat schon ein Anrecht auf Urlaub aber pro vollem Monat, den er in der neuen Firma arbeitet, auf ein Zwölftel seines gesamten Jahresurlaubs. Wieviel Jahresurlaub C hat steht ja in seinem Arbeitsvertrag. Innerhalb der Probezeit kann aber muss der Chef C diesen Uraub nicht gewähren.

C hat sicher sicher auch hier und da Möglichkeiten mit dem Chef zu reden aber ein allgemeines Recht auf Urlaub während der Probezeit nicht. Denn wenn C die Probezeit nicht besteht und der Chef hat C mehr Urlaub gewährt, als ihm bis dato zustand, dann kann er davon nichts zurückverlangen (auch finanziell nicht).

Schlau machen kann C sich im Übrigen im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Darüber müsste C auch online einige Informationen finden.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich weiß nicht, wie das gesetzlich aussieht, es ist allerdings durchaus üblich, dass über die gesamte Probezeit hinweg, die in der Regel 6 Monate beträgt, eine Urlaubssperre verhängt wird. Daher gehe ich davon aus, dass das gesetzlich so in Ordnung nicht, sonst wäre es ja nicht gängige Praxis.

Allerdings wird das natürlich überall anders gehandhabt, da die 6 Monate ja umgekehrt kein Muss sind. In manchen Firmen kann man durchaus verhandeln und eventuell beispielsweise nach 3 Monaten Urlaub nehmen - aber das ist eben rein im Ermessensbereich des Vorgesetzten und steht einem nicht zu.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Unabhängig von der gesetzlichen Seite muss man bedenken, dass man in der Probezeit sehr schnell wieder rausfliegen kann. Man ist also mehr oder weniger dem Chef ausgeliefert, wenn man den Job behalten möchte. Deshalb wäre es ziemlich ungeschickt, in der Probezeit vehement auf Urlaub zu bestehen.

Natürlich sollte klar sein, dass der Urlaub dann möglichst nicht verfallen sollte. Solange man aber den Urlaub nach der Probezeit nachholen kann, ist meiner Meinung nach diese Praxis völlig in Ordnung.

Und wenn der Chef einigermaßen normal drauf ist, kann man sicherlich auch in der Probezeit mal ein langes Wochenende machen oder bei einem wichtigen Termin mal einen Tag Urlaub nehmen. Dass ein Chef nicht möchte, dass jemand in der Probezeit wochenlang Urlaub macht, sollte aber jedem einleuchten.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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