Schreck durch Böller - Verletzung - wer haftet?
Ich habe hier noch einen Fall, den ich gerne klären würde. Ich bitte darum, auch dieses Mal nicht automatisch darauf zu schließen, dass das alles mich persönlich beträfe. Und das schreibe ich nicht nur, weil Rechtsberatung hier im Forum nicht erlaubt ist. Nein, ich habe es einfach zu oft erlebt, dass hier geglaubt wird, alles, was man hier schreibt (auch bei Generalisierung oder Konjunktiv-Formulierungen), beträfe einen real selbst. Das kann dann zu seltsamen Realitätsverzerrungen führen, und das mag ich nicht.
So, also, es ginge darum, nehmen wir an, es gäbe eine Frau A. Es ist einige Tage nach Silvester. Frau A sägt gerade etwas. Da böllert, auch noch einige Tage nach Silvester, irgendwo noch jemand übrig gebliebene Silvesterknaller in die Luft. Ganz plötzlich gibt es dadurch einen Knall, Frau A erschrickt, und schwupps, ist der Finger ab. Ja, ich weiß, lustig ist das nicht (mein Schwiegervater hat, dieses Mal wirklich ganz real, sich auch einmal einen Finger abgesägt, allerdings nicht um Silvester herum und auch ohne Fremdeinwirkung), falls jemand diese saloppe Bemerkung als störend empfindet, möchte ich mich entschuldigen. Aber wieder zu Frau A: Meinetwegen hat sie sich auch nur in den Finger geschnitten, ohne größere Verletzungen.
Aber, wer haftet nun? Ist der "Böllerer" schuld, wenn Frau A sich davon erschreckt und sich dadurch verletzt? Kommt es darauf an, ob es eine leichte Wunde ist, oder eine schwere (wie eben ein abgetrennter Finger, der hat ja möglicherweise auch Folgen auf Frau As Arbeitsfähigkeit, je nachdem, was für einen Beruf sie hat)?
Kommt es auch darauf an, ob an Silvester geböllert wurde, oder lange davor oder danach? Ich glaube nämlich (sicher bin ich mir nicht, daher frage ich hier nach), dass es ja eigentlich verboten ist, außerhalb der Silvesterzeit zu böllern (also, bestimmte Feuerwerke, unter die auch Chinakracher und Kanonenschläge fallen, aber beispielsweise Wunderkerzen und Tischfeuerwerk eben nicht)?
Oder ist es vielleicht auch abhängig davon, ob die böllernden Personen Frau A unbeabsichtigter weise erschreckt haben, oder ob beispielsweise ein Nachbar absichtlich den Böller geworfen hat, weil er Frau A nicht leiden kann, und ihr zumindest einen Schreck damit einjagen wollte? Was müsste noch beachtet werden?
Oder könnte man sagen, auch rechtlich, Frau A sei einfach selbst Schuld, dass sie sich erschreckt habe. Und daher sei es allein ihr eigener Fehler, wenn sie sich dadurch verletzt, und auch, egal, wie schwer die Verletzung in diesem Fall ist?
Ich glaube übrigens, schon einmal beispielhaft von einem Fall gelesen zu haben, irgendwo, wo es darum ging, dass ein Kind A hingefallen sei und sich etwas gebrochen habe, da Person Bs Hund auf das Kind zu ging, und das Kind daher erschrak, davon rannte und dabei stolperte. Ich glaube, da kam es auch darauf an, ob B fahrlässig oder sogar vorsätzlich handelte (fahrlässig dadurch, den Hund nicht angeleint zu haben, vorsätzlich, falls der Hund gezielt auf Kind A gehetzt wurde), oder ob B eigentlich völlig unbeteiligt war, und quasi Kind A völlig falsch reagiert hatte, vor dem harmlosen Hund davon zu laufen. Ist das möglicherweise mit dieser Böller-Situation ein wenig vergleichbar?
Ich glaube, dass es nur dann wirklich ein Fall von Haftung ist, wenn die Person mit dem Böller das mit Absicht gemacht hat. Ansonsten wird A wohl damit leben müssen und ihre Versicherung wird dann wohl auch Kosten übernehmen, wenn sie dauerhaften Schaden erleidet und sich versichert hat in der Richtung. Ich bin aber kein Anwalt, für eine genaue Beratung in dem Fall muss man zu einem Fachmann.
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