Regel gilt, auch wenn das Verkehrsschild zugeschneit ist
Jetzt ist der Winter wohl wirklich überall in Deutschland angekommen. Nicht nur durch die Kälte allein zu merken, sondern auch durch den vielen Schnee. Der auch noch liegen bleibt. Weil ich mal wieder länger in einer Großstadt zu tun habe, hatte ich mich auch kurz darüber gefreut, kostenfrei Parken zu können. Denn zum einen sind die Parklizenzschilder zugeschneit, zum anderen wird kaum eine Politesse Abends erst noch großartig Schnee von der Windschutzscheibe kratzen, um zu prüfen, ob man parken darf oder nicht. Leider gilt das aber nicht als Grund, eine Verwarnung zu vermeiden.
Ebenso ist zu beachten, dass es kaum auf Anhieb genügt, bei einem Regelverstoß sich damit herauszureden, dass das Verkehrsschild zugeschneit war. Selbst wenn man es wirklich nicht gesehen hat! Es hält sich in meinem Bekanntenkreis das Gerücht, dass dies eigentlich immer zu Gunsten des Beschuldigten genommen wird und man so die Strafe abwenden kann.
Aber richtig ist das nicht. Ein einfache Vorfahrt-Gewähren Schild ist an Hand seiner Form zu erkennen. Das ist das umgekehrte Dreieck. Ebenso ist ein Stoppschild unverwechselbar, selbst wenn es zugeschneit ist. Und beim Parken muss sich der Fahrer oder die Fahrern im Rahmen der Sorgfaltspflicht schlau machen, ob geparkt werden darf oder nicht.
Heißt konkret wohl für mich, weiterhin dann am Abend 2-3 Euro Kleingeld für das Parken bereithalten (oder zu hoffen, dass die Parkschein-Automaten zugefroren sind ).
Bei Schildern mit markanten Formen lasse ich es mir noch eingehen, dass man erkennt, worum es sich handelt. Aber was ist mir Geschwindigkeitsbegrenzungen? Man weiß um welches Schild es sich handelt, aber man kann die vorgeschriebene Geschwindigkeit unmöglich lesen.
Bei uns verhält es sich momentan so. Alle Schilder sind zugeschneit. Ich als Einheimische weiß, nachdem ich die Strecke jeden Tag fahre, wie schnell ich wo unterwegs sein darf. Aber jemand der sich dort nicht auskennt, ist auf die Schilder angewiesen. Welche jedoch im Moment so gut wie unlesbar sind. Mann kann mit gutem Willen noch etwas vom roten Rand erkennen, aber welche Zahl sich in der Mitte des Schildes befindet ist unter einer dicken Schicht Schnee und Eis verborgen.
Was also in solch einem Fall tun? Was passiert wenn ich geblitzt werde aufgrund zu schnellen Fahrens, das Schild aber wirklich nicht lesbar war? Ich kann ja nicht automatisch nur um so etwas vorzubeugen nur noch mit 50km/h unterwegs sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man hier zur Kasse gebeten werden kann, wenn einfach nicht ersichtlich war, was auf dem Schild stand. An einer vielbefahrenen Strasse stehenbleiben und das Schild freimachen kommt auch nicht in Frage, das wäre lebensgefährlich.
Da ich im Oberharz wohne kann ich dazu nur sagen, dass hier die Regeln nicht fassen. Grund dafür ist, dass die Schilder meist komplett zugeschoben sind. Bei uns werden die Straßen nicht mit einem Schneepflug freigeschoben, sondern mit einer Schneefräse vom Schnee befreit. Diese transportiert aber soviel Schnee an die Seite, dass man die Schilder gar nicht mehr lesen kann. Deshalb gilt bei uns grundsätzlich im Winter nur rechts vor links. Die Parkscheinautomaten sind übrigens komplett ohne Funktion!
steffi11191 hat geschrieben:wenn ich geblitzt werde aufgrund zu schnellen Fahrens,
Dann darfst Du nicht vergessen, dass Schilder die die Geschwindigkeit regeln, nicht umsonst aufgestellt werden. Steht nun z.B. 70 als Höchstgeschwindigkeit da, dann gilt dies also auch für den Sommer bei besten äußeren Bedingungen.
Wirst Du nun hier mit mindestens 75 Km/h geblitzt (abzüglich der Toleranz, d.h. Dein Tacho zeigt fast 80 Km/h oder mehr an!), wirst Du schon genau erklären müssen, was Du unter angepasster Geschwindigkeit verstehst. Immerhin liegt Schnee und Eis. Was spricht nun dagegen, in dem Fall die Strafe zu vollstrecken?
Ebenso ist es in der Stadt fraglich, sich darauf zu beziehen, dass 50er Schild nicht gesehen zu haben. Es wird schlicht davon ausgegangen, dass der Fahrer weiß, dass idR. 50 Km/h als Obergrenze gilt. Sind die Witterungsverhältnisse nun so schlecht, dass die Schilder nicht mehr zu erkennen sind, wird der Ortsunkundige sich auch entsprechend fragen lassen müssen. Und der Ortskundige weiß in dem Fall auch Bescheid.
Aber das kann doch überhaupt nicht sein. Wenn ich ortsfremd bin und durch eine geschlossene Ortschaft fahre, in der alles zugeschneit ist und ich fahre meinetwegen mit 40 km/h, woher sollte ich dann überhaupt wissen, dass ich gerade durch einer 30er-Zone fahre? Das kann doch gar nicht rechtmäßig sein, wenn von mir verlangt wird, dass ich hellsehen kann.
Dass man 50 zu fahren hat in der Ortschaft - OK, das muss man wissen. Aber soll ich jetzt seit Neustem schon voraussagen können, wo eine Ortschaft ihre 30er-Zonen eingerichtet hat?
Also ich sehe das mit der Geschwindigkeit schon ein wenig komplizierter an. Angepasste Geschwindigkeit ist immer so ein schöner schwammiger Ausdruck. Korrekt anpassen kann ich meine Geschwindigkeit ja nur wenn ich dir Strecke kenne und dann weiß ich ja auch was erlaubt ist.
Was aber passiert nun auf unbekannter Strecke? Ich fahre zum Beispiel in den Harz. Ich kenne mich da absolut nicht aus. Mir ist zwar schon klar, dass ich meine Geschwindigkeit anpassen muss, aber wieviel denn nun genau? Klar ich werde da durch unbekannte Kurven nicht mit 90Km/h durchfahren. Aber sollen es jetzt 70 sein oder vielleicht nur 50 oder noch weniger? Denkbar sind solche Vorgaben allemal, auch außerorts. Eine für mich nicht sofort erkennbare engige kurvige Straße könnte ja aus Vorsicht mit 40 beschränkt sein. Ich als Flachlandtiroler halte auf den ersten Blick 60 für angemessen und deute das verschneite Schild so. Vielleicht komme ich sogar mit 60 noch gut durch. Nicht jede Beschränkung ist ja so ausgelegt, dass ich auch wirklich nur mit dieser Geschwindigkeit sicher fahren kann.
Zum geblitzt werden reicht das nun aber schon locker aus. Selbst wenn ich Toleranz und das zuviel angezeigte des Tachos abziehe, kommen da schon gut 10 km/h zu viel heraus. Normalerweise zieht das ein Verwarngeld nach sich. Aber woher hätte ich jetzt wissen sollen, das dort eine 40 steht und keine 50 oder 60 ?
Solche Fälle sind ja auch innerorts denkbar. Auch hier gibt es ja wesentlich mehr Beschränkungen als 50. Zumal man schon erkennen dürfte, dass man in eine geschlossene Ortschaft fährt. Das Schild ist ja doch recht einzigartig und wenn plötzlich rechts und links viele Häuser stehen, sollte einem schon das Licht aufgehen. Aber die Geschwindigkeit kann ja auch hier auf 20 oder 30 begrenzt sein, aber als 40 missgedeutet werden. Wie soll ich das erkennen? Wenn ich dann 40 fahre, kann ich ja schon sagen, dass ich meine Geschwindigkeit angepasst habe und auch ein Verkehrszeichen erkannt haben.
Oder was ist innerorts, wenn gar kein Schild aufgestellt ist, sondern die Vorgabe auf die Straße geschrieben wurde. Das gilt ja genauso wie ein Verkehrsschild, ist aber bei den aktuellen Bedingungen gar nicht mehr zu erkennen, wenn nicht gerade frisch geschoben und gestreut wurde und das Salz sehr gute Arbeit geleistet hat.
Das Regeln nicht außer Kraft gesetzt werden ist ja vernünftig und richtig. Aber gewissen Toleranzen sollte hier schon gelten. Inwiefern sich da aber in der Praxis dran gehalten wird, weiß ich aber nicht.
Hallo!
Ich habe darüber vor kurzem eine Reportage im Fernsehen gesehen. Dabei wurden Leute auf der Straße angesprochen und gefragt, ob Verkehrsschilder auch gültig sind, wenn sie zu geschneit sind. Viele Leuten wussten das natürlich nicht und waren der Meinung, dass die Zeichen trotzdem gültig sind.
Am Ende wurde aufgeklärt, dass nur die Schilder gültig sind, die man eindeutig an ihrer Form erkennen kann, wie zum Beispiel auch ein Stopp - Schild. Alle anderen sind dann eben nicht gültig, wenn sie durch den Schnee nicht zu erkennen sind. Allerdings muss ich sagen, dass ich das auch nicht gewusst hätte und auch der Meinung war, dass die Schilder trotz der Unkenntlichkeit gültig sind.
Dann darfst Du nicht vergessen, dass Schilder die die Geschwindigkeit regeln, nicht umsonst aufgestellt werden. Steht nun z.B. 70 als Höchstgeschwindigkeit da, dann gilt dies also auch für den Sommer bei besten äußeren Bedingungen.
Mir ist klar, dass die Schilder ihre Berechtigung haben, und man sich immer daran halten sollte. Wenn man sie denn sieht. Bei uns ist es eben so, dass die Straßen vollkommen frei sind, sie sind nicht eisig. Man kann also gut und gerne 80 km/h fahren. Die Schilder sind eingeschneit und nicht zu erkennen. Würde man sie sehen, wüsste man, dass auf bestimmten Streckenabschnitten nur 70 bzw. 60km/h erlaubt sind. Da es sich um Straßen handelt, die weder sehr kurvig noch uneinsichtig sind, sind diese Beschränkungen nicht von vorn herein am Verlauf der Straße ersichtlich. Das weiß ich eben nur wenn ich die Schilder sehe.
Auf einer Strecke von gut 5km wird so als Höchstgeschwindigkeit 60km/h verlangt. Einfach weil es sich um eine Ortsumfahrung handelt und man so im Kurort den Lärmpegel niedrig halten möchte. Als Fremder weiß ich das aber nicht. Wie soll ich also wissen, dass ich nur 60km/h fahren darf, wenn das Schild zugeschneit ist? Wenn ich da dann mit 80Km/h unterwegs bin, was wie gesagt bei dieser Straße definitiv möglich ist, dann bin ich nach Abzug der Toleranzpunkte nach wie vor im strafbaren Bereich.
@Nelchen: das heißt würde ich geblitzt und ein Schild wäre verschneit, dann müsste ich nicht zahlen? Darf dann überhaupt in Gebieten, in welchen die Schilder aufgrund der Witterung nicht lesbar sind, genau zu den Zeiten eine Radarmessung durchführen? Wie sieht es dann mit der Beweispflicht aus? Wie kann man nachweisen, dass das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht lesbar war?
Wenn man ein verschneites Schild nicht deuten kann und daher geblitzt wird, dann kann man um die Strafe drumherum gekommen, wenn man beweisen kann, dass das Schild eben durch den Schnee nicht leserlich war. Genau das ist in der Regel aber ein Problem. Wenn man merkt, dass es geblitzt hat (sieht man sehr gut - wie auch mein Kind in der letzten Woche bemerkt hat), kann man vielleicht zurückfahren und das Ganze fotografieren und am besten Zeugen benennen. Aber das ist ja nicht immer möglich.
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