Unfallversicherung - ab 2008 Geld oder Sachleistungen
Ab 2008 kann ein Betroffener der durch einen Arbeitsunfall eine nachfolgende Behinderung erlitten hat wählen ob er in der Rehabilitation Sachleistungen oder Geldzahlungen bekommen möchte da zum 01.01.2008 in der gesetzlichen Unfallversicherung das persönliche Budget eingeführt wird. Bisher war geregelt, dass Versicherte beispielsweise in Falle einer Behinderung durch einen Arbeitsunfall einen Rollstuhl als Sachleistung von der Berufsgenossenschaft gestellt bekamen – ab 01.01.2008 kann man wählen ob man die Sachleistung in Anspruch nehmen möchte oder eine Geldzahlung vorzieht um sich beispielsweise einen Rollstuhl selbst aussuchen und bezahlen zu können.
Dadurch soll den betroffenen Personen, durch das persönliche Budget, ermöglicht werden, ihr Leben freier und selbstbestimmter zu führen – jedoch sollten Versicherte nicht leichtfertig das Geld in Anspruch nehmen sondern sich vorher ausführlich dazu beraten lassen, da beispielsweise die DGUV bestimmte Leistungen billiger bekommt als Einzelpersonen. Außerdem kann eine Geldzahlung seitens der Unfallversicherung verweigert werden, wenn der Erfolg der Rehabilitation fraglich ist.
Die neue Regelung betrifft alle Arbeitnehmer, Schüler oder Frauen und Männer mit Ehrenamt welche in Deutschland automatisch gegen die möglichen Folgen von Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen und gegen Berufskrankheiten versichert sind – die Beiträge hierfür zahlt der Arbeitgeber oder die Kommune.
Der Staat muss Geld sparen und all zuviel Möglichkeiten bieten sich nicht mehr. Aber bei der Wahl zwischen Geld oder Sachleistung würde ich auf Geldleistung setzen, denn man muss hier als Betroffener weiterdenken. Die Sachleistung ist ein Gegenstand, der nach einer gewissen Zeit unbrauchbar wird. das Geld kann man anlegen und erhält dafür noch Zinsen.
Nein eben nicht, man sollte sich vorher gründlich informieren - und das Geld ist auch nicht zum anlegen da, bitte richtig lesen!
Subbotnik hat geschrieben:ab 01.01.2008 kann man wählen ob man die Sachleistung in Anspruch nehmen möchte oder eine Geldzahlung vorzieht um sich beispielsweise einen Rollstuhl selbst aussuchen und bezahlen zu können.
Bislang wird dieser gestellt und man hat keinen Einfluss darauf, was gestellt wird - es dient also der größeren Wahlfreiheit!
Da habe ich ja dann die Qual der Wahl. Ich muss mich richtig entscheiden. Wäre es nicht besser, wenn es als Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung 50 Prozent Geldleistung und 50 Prozent Sachleistung geben würde? Was ist wenn man keine gute private Unfallversicherung hat? Es wäre gut wenn es hier Stellen geben würde, wo man sich unabhängig beraten lassen kann.
Nein man hat nicht die Qual der Wahl, da im Vorfeld natürlich zu einer Beratung geraten wird statt schnell zu sagen: "Ich nehme das Geld" um dann draufzuzahlen, da z. B. die BG das günstiger bekommt. Abgesehen davon kann die Unfallversicherung die Geldzahlung auch verweigern falls diese zweckentfremdet werden könnte und somit nicht zu einem Rehabilitationserfolg beiträgt.
Warum sollte es denn 50 % Geldleistung und Sachleistung geben? Entweder wir meinen grad zwei verschiedene Dinge oder ich verstehe nicht wie das funktionieren soll. Am Beispiel der Rehabilitationsmaßnahme würde das dann einen halben Rollstuhl bedeuten und die andere Hälfte müsste man sich kaufen, oder eine Krücke bezahlt die Bg die andere darf man sich extra kaufen usw. Nicht umsonst geht hier nur ein entweder oder, da es keine halben Sachen gibt (wie halbe Rollstühle), also entweder nimmt man die Sachleistung in Form eines Rollstuhls von der Bg an oder man verlangt die Geldleistung uns muss sich diesen selbst kaufen, kann dann aber selbst auswählen, was für einen statt einfach irgendeinen zu bekommen.
Ich denke ich verstehe, was karlchen meinte. Bei manchen Unfällen könnten ja auch mehrere Leistungen zur Rehabilitation nötig sein. Und es wäre wohl nicht so schön, wenn man sich mit einer Entscheidung für alle Leistungen entscheidet, sondern für jede Leistung eine eigene Entscheidung trifft. Will sagen, ich verstehe karlchens Vorschlag so, dass man bei Leistung A zwischen Geld- und Sachleistung wählen kann, bei Lesitung B wieder, unabhängig davon wofür man sich bei Leistung A entschieden hat.
Genau das meinte ich.Aber ich werde mich hier noch genauer informieren. Ich denke, das nächste Jahr hierzu genug Material zum nachlesen zur Verfügung steht und man sich damit in Ruhe beschäftigen kann.
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