Geschäftsinhaber erschießt Einbrecher

vom 05.01.2010, 08:08 Uhr

Heute Früh habe ich die Nachricht gelesen, dass ein Geschäfteinhaber einen Räuber erschossen hat. Unter www.orf.at (Österreich) ist das zu lesen, ist in der Bundeshauptstadt Wien passiert. Ein Räuber kam in eine Trafik und verlangte Geld, jedoch wurde statt dem Geld eine Pistole geholt und der Inhaber hat auf ihn geschossen. Der Räuber hat sich noch auf die andere Straßenseite gezerrt, ist dort jedoch gestorben.

Ich weiß nicht wie ich dazu stehen soll, klar ist ein Menschenleben zu nehmen auch nicht ok, selbst wenn man beraubt wird. Jedoch kann so etwas auch passieren bzw. denkt man bei dem Schrecken nicht nach. Oder? Sollte der Inhaber nun bestraft werden oder sollte das unter Notwehr gesetzt werden?

» Sambazamba » Beiträge: 522 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also es ist natürlich immer schrecklich wenn ein Menschenleben so leichtsinnig weggeworfen wurde . Denn genau das ist doch passiert, wenn man versucht jemanden zu überfallen muss man schließlich immer davon ausgehen, das auch mal schief gehen kann.

Ich habe mir den Artikel genau durchgelesen und da steht zum Einen, das die Trafik, was auch immer das ist, schon einmal überfallen worden ist. Somit ist zu erklären, dass der Trafikant sich dies nicht noch einmal gefallen lassen wollte. Zum Anderen kam der Räuber nicht ganz unbewaffnet. Es war zwar nur eine Attrappe, allerdings kann der Überfallene das wohl kaum wissen, das es sich um keine scharfe Waffe handelt.

Das ganze geschehen ist natürlich sehr tragisch und hätte vielleicht anders ausgehen können, allerdings ist es jawohl jedermannes Recht sich zu wehren wenn man "bewaffnet" überfallen wird, da der Mann durch die Androhung der vermeintlichen Waffe sicher auch Angst um sein Leben gehabt hat und nicht nur Angst wegen des Raubüberfalls an sich.

Ich persönlich würde den Mann nicht verurteilen, es sei denn natürlich es kommen noch neue Informationen, die das Blatt wenden, aber so wie es aussieht, hat der Trafikant sich geschützt und da er nicht für solche Sachen ausgebildet ist, kann man ihm wohl kaum anklagen, das er falsch gehandelt habe, schließlich wurde er "bewaffnet" überfallen.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Natürlich ist es nicht schön, wenn ein Mensch durch die Hand eines anderen sterben muss. Allerdings ist der Einbrecher ja auch nicht ganz unschuldig an seinem Tod. Im Prinzip hätte er sich auch selbst erschießen können. Wenn jemand so dreist ist, andere Menschen zu bedrohen und auszurauben, muss er eben auch mit Gegenwehr und entsprechenden Konsequenzen rechnen. Dass er eine Pistolenattrappe dabei hatte, zeigt für mich, dass er notfalls auch eine echte Waffe mitgenommen hätte, wenn er sich eine hätte besorgen können. Für den Ladeninhaber war ja sicher auch nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Pistole oder um ein Spielzeug handelte. In einer solchen Situation steht man sicher unter Schock und handelt nicht besonnen und überlegt. Wenn der Inhaber schon schießt, wäre es natürlich besser gewesen, den Räuber nur zu verwunden, so dass er anschließend der Polizei übergeben werden kann. Allerdings wird ein ungeübter Schütze in einer solchen Notsituation wohl kaum überlegen können, wohin er nun schießen soll.

Ich habe Verständnis für die Tat des Kioskinhabers, auch wenn es sicher besser gewesen wäre, wenn der Räuber anderweitig bestraft worden wäre. Wie steht es in Österreich überhaupt mit dem Waffenbesitz? Durfte der Inhaber des Ladens eine Waffe im Laden aufbewahren oder hätte er die Pistole vielleicht nicht einmal besitzen dürfen? Falls das ähnlich wie in Deutschland gehandhabt wird, sollte der Ladenbesitzer hierfür auch eine angemessene Strafe erhalten. Die Tat an sich stellt sich für mich als Notwehr dar. Mitleid mit dem Räuber habe ich nicht, da er diese Situation ja durch sein Verhalten hätte vermeiden können.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Man sollte wohl abwägen, was passieren kann in solch einem Fall. In diesem wusste keiner, dass es sich um eine Atrappe handelte und somit hätte der Mann den Kioskbesitzer auch erschießen können im Falle einer Verweigerung der Herausgabe des Geldes.

Allerdings ist fraglich, ob das wirklich in der Form notwendig gewesen wäre, dass man den Mann dann gleich umbringen muss. Anschießen wäre wohl besser gewesen. Wobei man dann auch nicht weiß, ob er noch in der Lage gewesen wäre, ebenfalls zu schießen. Das ist alles nicht so einfach. Aber man sollte sich bewusst sein, dass ein Mensch, ob gesetzesuntreu oder nicht, ums Leben gekommen ist und man weiß ja nun nicht, ob der nur drohen wollte oder nicht.

Ich vermute mal, dass er dennoch nicht bestraft wird und wenn dann wird es auf jeden Fall keine hohe Strafe sein. Wobei man das auch sehen kann wie man will.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Der Kioskbesitzer hätte den Mann nicht erschiessen müssen, denn der Räuber war sicher nur am Geld interessiert. Er hätte dem Räuber einfach das Geld herausgeben und dann die Polizei informieren können.

Wegen dem Geld jemanden zu erschiessen ist nicht verhältnismässig, und jeder halbwegs normale Mensch kann davon ausgehen, dass ein Räuber der Geld will, nachher mit dem Geld flüchtet, wenn er es bekommt und kein Interesse daran hat, auch noch jemanden umzubringen. Auf jeden Fall sicher nicht bei einem Kiosküberfall.

Anderst hätte es bei einem Banküberall ausgesehen, denn die sind häufig viel kaltblütiger und haben alles bis aufs Detail gepant.

» swissmerican » Beiträge: 46 » Talkpoints: 0,89 »


@swissmerican
Nur weil jemand gerade auf die Blödsinnige Idee kommt mal eben einen Kiosk mit einem Geldautomaten zu verwechseln, ist der Überfall direkt gerechtfertigt und ich soll ihm einfach das Geld in die Hand drücken?

Sicherlich ist der Tod des Mannes tragisch und unverhältnismäßig, sicherlich hätte der Inhaber auch anders handeln können und den Mann beispielsweise "nur" ins Bein schießen können, aber letztendlich wurde der Inhaber ebenfalls mit einer Waffe bedroht.

Ich bin Restaurantinhaber und haben ebenfalls eine Schusswaffe und ein scharfes Magazin im Tresor liegen. Sollte also jemand von mir mit vorgehaltener Waffe Geld einfordern, würde ich kaum anders als der Kioskinhaber reagieren. Zwar weiß ich nicht, ob ich überhaupt abdrücken könnte, denn bisher kamen mir Papierscheiben im Schützenverein vor die Mündung, aber jemanden einfach das Geld aushändigen käme für mich nicht in Frage.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


swissmerican hat geschrieben:Der Kioskbesitzer hätte den Mann nicht erschiessen müssen, denn der Räuber war sicher nur am Geld interessiert. Wegen dem Geld jemanden zu erschiessen ist nicht verhältnismässig, und jeder halbwegs normale Mensch kann davon ausgehen, dass ein Räuber der Geld will, nachher mit dem Geld flüchtet, wenn er es bekommt und kein Interesse daran hat, auch noch jemanden umzubringen.

Und wofür bringt der Räuber dann eine Pistole mit? Hier handelte es sich wohl lediglich um eine Spielzeugpistole. Das kann der Kioskbesitzer jedoch vorher gar nicht erkannt haben, so dass er davon ausgehen musste, dass der Räuber eine scharfe Waffe mit sich führt und bereit ist, auch davon Gebrauch zu machen.

Wenn der Räuber komplett unbewaffnet gewesen wäre, könnte ich deinen Einwurf verstehen. In diesem Fall jedoch muss der Kioskbesitzer Angst um sein eigenes Leben gehabt haben. Ich denke nicht, dass er leichtfertig auf den Mann geschossen hat, weil er mal eben Lust dazu hatte, sondern eben weil er Angst um sein eigenes Leben hatte.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



@swissamerican
Ich finde deine Begründungen wirklich sehr seltsam. Da geht jemand und überfällt einen Kiosk mit einer Waffe, von der niemand wusste das sie nicht echt ist und dann sagst du einfach, er hätte das Geld ja rausrücken können und es wäre nichts passiert. Aber woher sollte der Mann im Kiosk denn überhaupt wissen, das der Räuber ihn nicht vorhat zu töten? Aus seiner Sicht bestand doch die Gefahr um das eigene Leben und wäre der Räuber gar nicht erst in diesen Kiosk gegangen, so hätte sein Leben, so tragisch es auch ist, niemals geendet. Oder sollte der Kioskmensch da sich lieber seelenruhig erschießen lassen, damit der Räuber dann seine gerechte Strafe bekommt?

Wenn man nicht in der Situation ist lässt sich so etwas, finde ich, immer furchtbar leicht sagen. Einige von euch meinten, der Mann hätte ihn ja nur anschießen könne. Der Mann hat nur auf ihn geschossen, es steht nicht in dem Artikel, das er das nicht vielleicht versucht hat. Außerdem ist er kein ausgebildeter Polizist, er hat das Recht Panik und Angst zu bekommen und ist als normaler Mensch mit einem Waffenschein, der bedroht wird, nicht verpflichtet die Ruhe und Muße zu bewahren dem Mann ins Bein zu schießen. Vor allem weil dann auch immer das Risiko besteht, das der andere auch noch schießt. Wer weiß ob er nicht sogar versucht ihn einfach außer Gefecht zu setzen? Ich glaub schließlich kaum das der Räuber mal eben schnell stehen geblieben ist, der wird sich wohl möglicherweise auch bewegt haben.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich weiß nicht, wie sich das in Österreich handhabt, aber in Deutschland braucht man ja bekanntlich einen Waffenschein für den Besitz einer Waffe und dementsprechend muss man mit der Waffe umgehen können.

Daher denke ich war es wirklich nicht richtig den Räuber zu erschiessen, der Inhaber hätte auf die Beine zielen können oder warten können mit schießen, hat man eine Pistole in der Hand, ist man meistens der "Machthabende". Ich bin mir sicher wenn der Räuber nur ein Messer oder so etwas bei sich hatte, hätte er getan was der Besitzer von ihm verlangt hätte, da dieser die gefährlichere Waffe besaß. Hat der Räuber aber nun ebenfalls eine Pistole gehabt, kann ich den Ladenbesitzer verstehen, dass dieser total in Panik geriet und einfach auf ihn schoss.

Was ich in so einer Situation tun würde weiß ich nicht, ich hoffe auch dass ich niemals in so eine Situation geraten werde. Da sind die meisten Menschen überfordert.

» Amaelle » Beiträge: 18 » Talkpoints: 7,08 »


Amaelle hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie sich das in Österreich handhabt, aber in Deutschland braucht man ja bekanntlich einen Waffenschein für den Besitz einer Waffe und dementsprechend muss man mit der Waffe umgehen können.

Wo lebst du denn! :lol: Ein Waffenschein berechtigt eine bestimmte Art von Schusswaffe jederzeit (ich führe jetzt keine Ausnahmen auf) bei sich zu führen, beispielsweise zum eigenen Schutz und wird nur in Ausnahmefällen erteilt.

Was du meinst nennt sich auch Waffenbesitzkarte (oder im Volksmund kleiner Waffenschein) und dieser kann sich jeder Idiot mit sauberem Führungszeugnis ausstellen lassen. Zum Kauf einer entsprechenden Waffe ist er nicht einmal nötig.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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