Ausbildung & Umzug - Unterstützung vom Amt?
Hallo,
ich suche nun schon nach langen nach einem Ausbildungsplatz und bin nun auch bereit dafür weiter weg zu ziehen. Es würde mir sogar sehr recht kommen, da ich von hier weg will.
Nun meine Frage, weiß jemand ob ich vom Amt irgendwelche Unterstützung bekomme wenn ich für einen Ausbildungsplatz weg ziehe? Den in der Ausbildung verdient man ja nicht viel und ich denke nicht das ich mir davon eine Wohnung leisten kann. Meine Mutter, Vater ist tot hat auch kein großes Einkommen und muss noch für meinen arbeitslosen Stiefvater sorgen. Könnte ich da Bafög beantragen? Oder ist es möglich das mir das Arbeitsamt oder die Arge sogar eine Wohnung zahlt, wie bei einem Harz 4 Empfänger?
Kenne mich da leider gar nicht aus. Und die auf den Ämtern sind da leider auch nicht immer richtig informiert, zumindest verweigern sie einen oft Gelder die einen eigentlich zu stehen. Währe um Antworten echt dankbar, hab nämlich keine Ahnung wie ich mir von einem Lehrgehalt eine Wohnung leisten soll.
Wenn Deine Mutter wirklich so wenig verdient hast Du Anspruch auf BAFÖG. Die Bearbeitung eines BAFÖG Antrag kann vom Datum der Antragstellung bis zur Genehmigung ca. ein halbes Jahr dauern! Allerdings bekommt man, insofern das BAFÖG genehmigt wird, dann das BAFÖG ab Antragsstellungszeitpunkt nachbezahlt.
Wenn Deine Mutter zu viel verdienen sollte, muss Sie die Unterhalt zahlen. Wenn Sie das nicht tut kannst Du zum BAFÖG Amt gehen und elternunabhängiges BAFÖG beantragen. Du bekommst dann vom Amt zur Sicherung Deines Lebensunterhaltes Geld. Das Amt wird aber Deiner Mutter zu einem Gespräch vorladen und sich zumindest erkundigen warum sie nicht zahlt. Es ist schon öfters vorgekommen, dass nach dem Gespräch doch BAFÖG gezahlt wurde, obwohl es zunächst abgelehnt wurde. Es kann nat. auch sein, dass Deine Mutter all das was das Amt vorgestreckt hat, dann zurück zahlen muss.
Eine andere Möglichkeit an Geld zu kommen ist es ein Gewerbe anzumelden und Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen. Das ist dann Deine Haupteinkommensquelle. Dazu kannst Du, insofern Du mehr Geld mit dem Gewerbe als mit Deiner Ausbildung verdienst Wohngeld beantragen, dass bei einem geringen verdienst entsprechend hoch ausfallen wird. Auf jeden Fall muss das Gewerbe Deine Haupteinkommensquelle sein. Denn Wohngeld gibt es eigentlich nicht als Zuschuss zur Ausbildung.
Ich würde das Thema Geld auch im Vorstellungsgespräch ansprechen. Viele Firmen wissen, dass ein Bewerber für eine Azubi Stelle aus einer anderen Stadt einen erhöhten finanziellen Mehraufwand bei Antritt der Stelle hat als ein Bewerber aus der Stadt in welcher die Firma sitzt. Oftmals sind die Firmen bereit 100 bis 200 EUR mehr pro Monat zu bezahlen. So zumindest meiner Erfahrung nach. Wenn der Bewerber gut ist dann wird sich eine gute Firma nicht mit diesen für eine Firma "Kleckerbeträgen" aufhalten.
Also deine Frage einigermaßen klar zu beantworten ist nicht so einfach, da hierfür ein paar Infos mehr nötig wären. Ich kann jetzt nur aus meinen Erfahrungen und Wissen berichten, muss aber nicht auf dich zutreffen. Nur weil, als Beispiel, das Arbeitsamt eine Einheit ist, entscheidet trotzdem jedes Bundesland, jeder Bezirk anders. Es kommt auch nicht selten darauf an, welcher Mitarbeiter vor dir sitzt. Das gilt letztendlich für alle Behörden.
Zunächst wäre es hilfreich zu wissen wie alt du bist, davon ist es nämlich, mitunter, abhängig wer für dich aufkommt bzw. wer für dein Anliegen primär Ansprechpartner ist. Normalerweise müsste deine Mutter bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung für dich aufkommen. Wenn deine Mutter ein zu geringes Einkommen hat, kannst du ergänzend Gelder beantragen. Ob du während einer Ausbildung Bafög bekommen würdest oder das Arbeitsamt dich mit Harz 4 unterstützen würde, dass kann ich jetzt nicht mit Bestimmtheit sagen.Grundsätzlich gibt es aber die Möglichkeit das sogenannte "elternunabhängige Bafög" zu beantragen.
Wenn du in einer anderen Stadt eine versicherungspflichtige Tätigkeit annimmst, übernimmt das Arbeitsamt die dafür anfallenden Umzugskosten und auch die Kaution deiner zukünftigen Whg. Allerdings musst du die Kaution wieder zurückzahlen. Da ist es aber möglich, eine Ratenzahlung mit dem Arbeitsamt zu vereinbaren. Diese Ratenvereinbarung muss auch nicht umgehend in Kraft treten. Oftmals kannst du dir, je nach Absprache, ein paar Monate Zeit lassen bis du mit der Rückzahlung beginnst. Ich weise aber darauf hin, dass das eine KANN und keine Mussleistung ist. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder überhaupt in die erste eigene Whg., kannst du auch einen einmaligen Antrag auf Einrichtungsgeld stellen. In wie weit du aber nachweisen musst, dass es in deiner Stadt keinen zumutbaren Ausbildungsplatz für dich gibt, weis ich leider auch nicht. Das Amt ist ja auch bestrebt die Ausgaben klein zu halten.
Alles in allem würde ich dir aber vorschlagen, dass du dich mal an eine Beratungsstelle für Jugendliche oder junge Erwachsene wendest, die dir in Ausbildungsfragen weiterhelfen können. So eine Einrichtung gibt es in jeder Stadt, würde ich sagen. Vielleicht ziehst du so eine Beratungsstelle erstmal der Beratungsstelle beim Arbeitsamt vor, weil die dir vielleicht auch mit guten Tips weiterhelfen können, die du vom Arbeitsamt so nicht erfahren würdest.
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