Mediamarkt: Jeder 10. Einkauf umsonst!?
netti78 hat geschrieben:Was Diamante meinte, dass die Geräte nicht mehr zurückgenommen werden, kann aber nicht sein, denn ein 14-tägiges Umtauschrecht mit Kassenbon besteht ja gesetzlich und da würden die Kunden bzw. der Verbraucherschutz auf die Barrikaden gehen, denn schließlich kann man nicht jedem, der ein Gerät zurückgibt, unterstellen, dass er dies nur wegen der Mediamarkt-Aktion tut.
Wer sagt denn immer, dass eine gesetzliche Umtauschgarantie besteht. Das ist Kulanz vom Mediamarkt, wenn sie die Ware zurücknehmen bei Nichtgefallen. Einzig im Internet bestellte Ware kann man binnen 14 Tagen zurücksenden und da gilt es auch gesetzlich.
Und wenn der Mediamarkt, wie in manchen Filalen dann Gutscheine abgibt, wenn man wegen Nichtgefallen ein Gerät zurückbringt, dann muss man dafür ja dann auch was kaufen und hat das Geld nciht gespart. Und dass Mediamarkt überhaupt das 14 tägige Umtauschrecht durchführt ist schon kulant und dass sie es auch noch in den AGB aufgenommen haben erst recht. Denn gesetzlich muss kein Einzelhandel irgendwas zurücknehmen.
Also ich finde die Aktion bisher klasse. Ich kaufe ansonsten zwar generell nicht bei Media Markt, da die Preise deutlich höher sind als online oder in anderen Geschäften, aber dieser Aktion konnte ich nicht widerstehen. Und ich habe bei 2 Einkäufen auch 2 Mal den 10. Einkauf erwischt und war mir den ersten Gewinn bereits auszahlen lassen. Eine tolle Webcam von Logitech für 110 Euro. Ok, bei anderen Händlern gibt es die Webcam für 70 Euro, aber hat mich ja nun auch nichts gekostet. Der zweite Gewinn ist mein neues Remington Glätteisen, und ich liebe es (weil es toll ist und weil es gratis war, natürlich)!
Ich habe aber im Aktionszeitraum auch schon etwas zurückgegeben, bzw. mein Freund und ich haben etwas zurückgebracht. Denn es hat bei unserem Fernseher nicht funktioniert und wir haben auch prompt das Geld zurück bekommen. Ich denke, dass man die Sachen auch zurückgeben kann und sein Geld zurück bekommt, wenn man eine Begründung dafür hat.
Sie können einen ja nicht zwingen, die Sachen zu behalten, nur weil sie gerade eine solche Aktion am Laufen haben. Ich kann dadurch ja nicht gezwungen werden, die Sachen zu behalten, auch wenn sie nicht funktionieren? Aber vor uns wollte eine Frau einen iPod zurückgeben, weil sie sich angeblich geirrt hatte beim Kauf. Naja, keine Ahnung wie das ausgegangen ist.
Ich denke, die merken schon, wer etwas zurückgibt, weil es nicht funktioniert/kompatibel ist und wer Sachen zurückbringt, weil er sie doch nicht gratis bekommt. Bei uns hat auf jeden Fall alles bestens funktioniert und bis auf 1,99 Euro für Kaffeepads habe ich nichts bezahlt bei dieser Aktion. Media Markt hat den Zeitraum für diese Aktion natürlich auch gut ausgewählt, da viele jetzt ihr Weihnachtsgeld verbraten. Der Media Markt ist auch immer brechend voll zur Zeit.
Aber eigentlich kann ich es eher nicht nachvollziehen, wenn man bei Media Markt kauft, denn wie gesagt, Schnäppchen findet man dort eher selten, bzw, kaum. Meine Kamera wollte ich auch zuerst ausprobieren, denn man findet selten eine Kamera, die auch unter Mac sauber läuft. Und Erfahrungsberichte gibt es keine. Ich hätte sie so oder so zurückgebracht, denn ich kauf mir solche Sachen bei Media Markt um sie auszuprobieren. Wenn ich dann zufrieden bin, kauf ich mir den Artikel online, denn da ist es viel günstiger.
Chiquitalina hat geschrieben:Sie können einen ja nicht zwingen, die Sachen zu behalten, nur weil sie gerade eine solche Aktion am Laufen haben. Ich kann dadurch ja nicht gezwungen werden, die Sachen zu behalten, auch wenn sie nicht funktionieren?
Doch das können sie sehr wohl. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob man etwas zurückgibt, weil es nicht gefällt oder weil es kaputt ist. Ein Umtauschrecht muss bei normalen Einkäufen gesetzlich nicht gewährt werden. Eine Gewährleistung für die Geräte muss aber übernommen werden. Die greift aber nur, wenn die Geräte kaputt gehen und haben nichts damit zu tun, dass dir plötzlich einfällt, dass dein 120cm Flachbildfernseher ja gar nicht in deine Anbauwand passt.
Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen und sich dauernd Fernseher oder Laptops für 2-4 Wochen kaufen und dann immer zurückbringen und zum nächsten Laden zu gehen.
Und wenn ich ganz ehrlich bin, haben es aus meiner Sicht auch Leute gar nicht verdient ihr Geld wieder zu bekommen, die so blöd sind und Sachen nur deswegen bei Mediamarkt kaufen, weil sie hoffen es umsonst zu bekommen. Wenn man sich etwas nicht leisten kann, dann muss man halt dafür sparen oder arbeiten gehen. Dann hat man auch das Geld, sich Dinge die man braucht oder haben will, auch zu leisten ohne auf solche Aktionen angewiesen zu sein.
Ich hoffe nur, man versteht mich jetzt nicht falsch. Ich gönne es durchaus jedem mal ein Schnäppchen zu machen oder etwas umsonst zu kriegen. Aber es ist eben etwas anderes wenn man etwas "geschenkt" bekommt oder das Geschenk erzwingt.
Klehmchen hat geschrieben:Chiquitalina hat geschrieben:Sie können einen ja nicht zwingen, die Sachen zu behalten, nur weil sie gerade eine solche Aktion am Laufen haben. Ich kann dadurch ja nicht gezwungen werden, die Sachen zu behalten, auch wenn sie nicht funktionieren?
Doch das können sie sehr wohl. Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob man etwas zurückgibt, weil es nicht gefällt oder weil es kaputt ist.
Ja, aber genau das meinte Chiquitalina ja mit "auch wenn sie nicht funktionieren". Sie führte ja auch das Beispiel mit dem ipod an, das nicht gefällt, da sieht es dann unter Umständen anders aus - aber defekte Waren laufen nun mal auf Garantie, und auch wenn ich mittlerweile weiß, dass das 14-tägige Umtauschrecht kein Recht als solches ist, so ist es natürlich selbstverständlich möglich, dass man defekte Waren zurückgeben kann.
Man könnte zwar theoretisch auf Reparatur bzw. Ersatz des gleichen Artikels pochen, aber das macht im Normalfall kein Laden binnen 14 Tagen.
Gerade der Mediamarkt wirbt ja mit einem Umtausch ohne Wenn und Aber, der Slogan stammt ja selbst von dieser Kette, also sehe ich keinen Anlass, warum das nicht klappen sollte. Was anderes ist natürlich, wenn jemand dann am selben Tag beispielsweise 5 verschiedene Gegenstände mit 5 verschiedenen Kassenzetteln umtauschen möchte, das fällt natürlich auf.
Aber auch bei Nichtgefallen sehe ich in der Praxis die Chancen nicht als schlecht an, denn man kann ja auch mal behaupten, etwas für einen Bekannten als Geschenk gekauft zu haben oder dergleichen - und wenn nicht ein- und dieselbe Person das ständig tut, dann stehen die Chancen auch gut, dass man da sein Geld zurückbekommt, Aktion hin oder her.
netti78 hat geschrieben:Ja, aber genau das meinte Chiquitalina ja mit "auch wenn sie nicht funktionieren".
Nein, eben nicht. Die Argumentation startete mit dem Fernseher, der zurückgeben wurde, weil sie ihn nicht umsonst bekommen haben. Und genau das ist keine Begründung, die akzeptiert werden muss. Ebenso ist auch der Kauf des falschen Geschenks keine Begründung die ein Laden akzeptieren muss. Die Einschränkung mit der fehlerhaften Ware kam erst danach. Und auch da hat man keine Garantie beim Verkäufer! Die Garantie hat man beim Hersteller und diese ist nicht verpflichtend.
Und man hat auch keinen Anspruch bei defekten Geräten sein Geld wieder zubekommen. Zunächst muss man dem Verkäufer die Chance geben, nachzubessern, also den Defekt zu beheben oder das Gerät auszutauschen. Nur wenn er das nicht macht/kann, darf man sein Geld zurückverlangen.
Alles andere ist reine Kulanzsache seitens des Handels und kann jederzeit zurückgenommen werden. Und wenn Mediamarkt heute überlegt, nur noch gegen Gutscheine umzutauschen oder garnicht mehr, dann hat man eben Pech, egal was vor Wochen in der Werbung gesagt wurde.
Vielleicht sollte der Verbraucher an einigen Stellen auch einfach froh sein, dass der Handel ihm mehr Rechte einräumt, als er es müsste und nicht nach Lücken suchen um sowas dann schamlos auszunutzen.
Das 14 tägige Umtauschrecht hat aber nicht mit dieser Aktion zu tun, sondern wird dem Kunden gewährt wenn die Verpackung noch ungeöffnet ist. Wenn ich beispielsweise ein Fernsehgerät wieder Umtauschen oder zurück geben will, darf ich den Karton nicht geöffnet haben oder auch beschädigt haben.
Es klappt nicht einen Artikel 12 Tage zu nutzen und dann wieder zurück zu geben, denn das funktioniert nur wenn der Artikel defekt ist. Es ist aber alles detailliert in den AGBs vom Media Markt enthalten. Die AGBs werden auch bei bestimmten Aktionen nicht anders ausgelegt, d.h. sie gelten ganz normal weiter.
karlchen66 hat geschrieben:Der Kunde macht auf keinen Fall einen Verlust.
Nein, umgedreht stimmt es: Der Kunde macht auf jeden Fall Verlust weil er immer zuviel bezahlt!
Denn es gibt wirklich alles, alles irgendwo billiger als beim Mediamarkt. Das liegt schon allein daran, dass es sich beim Mediamarkt um einen Zwischenhändler mit Schauraum und Lager vor-Ort handelt. Sowas verteuert automatisch Produkte, abgesehen von zig anderen Faktoren! Eine Marge von 10 - 40 % ist hier normal und auch darüber kann es gehen - die kann logischerweise bei der Höhe einfach von anderen Händlern unterschritten werden, und seien es die im Internet!
phpman hat geschrieben:Die Aktion dient wie du schon sagst dazu auch Leute zum Kauf zu bewegen die vorher nicht hier einkaufen waren oder eben Schnäppchenjäger anzulocken die versuchen das Lossystem für sich auszunutzen.
Nein, die Aktion dient einzig und allein dazu, den Leuten das Weihnachtsgeld aus der Tasche zu ziehen - nichts anderes! Deswegen läuft sie auch nur bis zum 09.01.2009 und nicht länger. Rein theoretisch könnte der MediaMarkt das ganze auch das ganze Jahr über veranstalten, nur gegen Mitte Januar purzeln wie jedes Jahr die Preise und dann lohnt sich das ganze nicht mehr in dem Ausmaß, wenn die Margen kleiner ausfallen und man den Kunden die Produkte nicht zum besonders teuren Weihnachtspreis verkaufen kann.
@netti78
Peinlich, peinlich - und ich dachte man dürfte es so langsam mal besser wissen!
netti78 hat geschrieben:Was Diamante meinte, dass die Geräte nicht mehr zurückgenommen werden, kann aber nicht sein, denn ein 14-tägiges Umtauschrecht mit Kassenbon besteht ja gesetzlich und da würden die Kunden bzw. der Verbraucherschutz auf die Barrikaden gehen, denn schließlich kann man nicht jedem, der ein Gerät zurückgibt, unterstellen, dass er dies nur wegen der Mediamarkt-Aktion tut.
Schwachsinn! Seit wann soll es denn das "geben tun"? 14 - Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen & Co, niemals bei Vor-Ort-Käufen! Selbst wenn der Händler das anbietet muss er sich nicht daran halten, da es eine freiwillige Zusatzleistung ist und er kann das gestalten wie er will.
netti78 hat geschrieben:aber defekte Waren laufen nun mal auf Garantie,
Defekte Waren laufen einen Dreck auf Garantie, sondern auf Gewährleistung / Mangelhaftung! Die Garantieansprüche wird Dir kein Händler der Welt einlösen, weil es in der Regel eine reine Herstellerleistung ist! Und solang die ersten 6 Monate nach dem Kauf noch nicht rum sind und man ein Problem hat wird der einen in der Regel an den Händler vor Ort abweisen mit dem Hinweis, dass das über die Gewährleistung läuft!
Wie kommt man eigentlich immer auf solchen Blödsinn, ich mein, irgendwo muss man sowas dämliches doch immer wieder herhaben!
netti78 hat geschrieben:Man könnte zwar theoretisch auf Reparatur bzw. Ersatz des gleichen Artikels pochen, aber das macht im Normalfall kein Laden binnen 14 Tagen.
- Bestimmt nicht, vor allem wenn er (dieses Mal wirklich ) gesetzlich dazu verpflichtet ist und ansonsten der Kunde mal eben vom Kaufvertrag zurücktreten kann und der Händler dann ein kaputtes Produkt und kein Geld dafür hat.
Klehmchen hat geschrieben:netti78 hat geschrieben:Ja, aber genau das meinte Chiquitalina ja mit "auch wenn sie nicht funktionieren".
Nein, eben nicht. Die Argumentation startete mit dem Fernseher, der zurückgeben wurde
Du irrst dich. Wir haben keinen Fernseher zurückgebracht, sondern ein Teil, welches an unserem Fernseher nicht funktioniert hat. Es war irgendein Receiver oder so (habe davon keine Ahnung) und es hat nicht geklappt. Also zuerst ganz lesen, dann antworten . Und das Teil wurde mit der Begründung zurückgenommen, dass schon andere Kunden das gleiche Problem hatten.
Aber ich weiß überhaupt nicht, wieso darüber diskutiert wird. Wenn ich weiß, dass ich etwas bei Nichtgefallen nicht zurückbringen kann, dann kaufe ich in dem Laden nicht. Ich habe schon oft zu Hause festgestellt: Mann, was hast du da eigentlich gekauft (nach so genannten Frustkäufen), das brauchst du doch überhaupt nicht! Und dann hab ich die Sachen wieder zurückgetragen.
Und ich habe bei Media Markt sogar extra nachgefragt, wie das mit dem Umtauschen, bzw. mit dem Zurückbringen ist. Die Antwort: Ist kein Problem. Rückgabe innerhalb von 14 Tagen mit Kassenzettel. Die machen sich da nichts draus, wenn da sagen wir mal 5% der Leute die Sachen wieder zurückbringen, weil sie nicht gewonnen haben.
Und wieso? Weil sie so dermaßen überteuerte Preise haben, dass es doch überhaupt nicht ins Gewicht fällt, wenn sie dann eben pro Tag sagen wir mal 5000 Euro "Verlust" machen bei dieser Aktion. Diese Webcam, die ich dort für 110 Euro gekauft habe, kostet bei jedem anderen Händler 68 Euro inklusive Versand. Und bei anderen Produkten ist der Preisunterschied noch größer.
Wer bei Media Markt kauft, um es zu behalten, ist meiner Meinung nach wirklich dumm. Denn online bekommt man die Artikel weitaus günstiger (und ich spreche nicht von 2 oder 3 Euro). Und ich persönlich hätte die Kamera so oder so zuerst im Media Markt gekauft, um sie auszuprobieren. Dass ich sie durch die Aktion dann gratis bekam, hat mir nur den Umtausch erspart. Ich leihe regelmäßig Artikel bei Media Markt aus und wenn man die innerhalb von 14 Tagen zurückbringt, ist das alles kein Problem.
Übrigens, von wegen Garantieansprüchen, Media Markt hat bei uns in der Abteilung für Glätteisen, Lockenstäbe usw. ein Schild aufgestellt: 5 Jahre Garantie auf die Artikel. Das bedeutet für mich, dass ich nach 4 Jahren, wenn der Artikel kaputt ist, das Geld zurück bekomme, bzw. ein Ersatzobjekt erhalte! Allerdings werden sich die allerwenigsten in 4 Jahren noch daran erinnern, dass es diese Regelung gab .
karlchen66 hat geschrieben:Das 14 tägige Umtauschrecht hat aber nicht mit dieser Aktion zu tun, sondern wird dem Kunden gewährt wenn die Verpackung noch ungeöffnet ist. Wenn ich beispielsweise ein Fernsehgerät wieder Umtauschen oder zurück geben will, darf ich den Karton nicht geöffnet haben oder auch beschädigt haben.
Entschuldige die Frage, aber wie soll das denn funktionieren? Ich kaufe einen Artikel und stelle zu Hause fest, dass er ja überhaupt nicht funktioniert, weil die Anschlüsse des Fernsehers zum Beispiel ganz andere sind. Kann schon passieren, wenn man davon wenig Ahnung hat.
Selbstverständlich habe ich zum Ausprobieren den Karton geöffnet. Bin ich deshalb dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen? Ich habe bei Media Markt schon zig Sachen zurückgebracht, selbstverständlich war der Karton immer geöffnet. Und jedes Mal hat die Rückgabe funktioniert. Ich denke eher die würden dich blöd anschauen, wenn du sagst, der Artikel funktioniert nicht, aber die Verpackung ist noch geschlossen/versiegelt.
Chiquitalina hat geschrieben:Übrigens, von wegen Garantieansprüchen, Media Markt hat bei uns in der Abteilung für Glätteisen, Lockenstäbe usw. ein Schild aufgestellt: 5 Jahre Garantie auf die Artikel. Das bedeutet für mich, dass ich nach 4 Jahren, wenn der Artikel kaputt ist, das Geld zurück bekomme, bzw. ein Ersatzobjekt erhalte!
Nein, das heißt, wie hier mittlerweile auch schon x-mal erwähnt wurde, dass es dem Mediamarkt egal sein kann, da eine Garantie den Hersteller betrifft und nicht den Markt! Falls der Garantiefall eintreten sollte kann das dem MediaMarkt egal sein, da das dann nicht sein Problem, sondern dass des Herstellers ist. Dazu kommt, dass man auch hier noch Geld mitbringen muss, denn der Versand zum Hersteller muss meist noch selbst bezahlt werden und ist oft nicht inbegriffen.
karlchen66 hat geschrieben:Entschuldige die Frage, aber wie soll das denn funktionieren? Ich kaufe einen Artikel und stelle zu Hause fest, dass er ja überhaupt nicht funktioniert, weil die Anschlüsse des Fernsehers zum Beispiel ganz andere sind. Kann schon passieren, wenn man davon wenig Ahnung hat.
Das gilt vor allem für Medien - und einfach deswegen, weil ich mir ja eine CD kaufen könnte, diese zuhause einfach rippe und dann wieder zurückbringe oder ein Spiel, und das auch zuhause rippe und mir die gültige Seriennummer rausnehme - gerade hier ist das Produkt dann oft wertlos, da diese nur einmal verwendet werden kann. Billiger als jede Videothek und schneller als torrent.
Chiquitalina hat geschrieben:Klehmchen hat geschrieben:netti78 hat geschrieben:Ja, aber genau das meinte Chiquitalina ja mit "auch wenn sie nicht funktionieren".
Nein, eben nicht. Die Argumentation startete mit dem Fernseher, der zurückgeben wurde
Du irrst dich. Wir haben keinen Fernseher zurückgebracht, sondern ein Teil, welches an unserem Fernseher nicht funktioniert hat.
Gut, dann habe ich das falsch verstanden. War dann mein Fehler. Wenn du es aber selber nochmal durchliest, kann man es eben so verstehen, dass das Umsonst bekommen beim Fernseher nicht geklappt hat.
Damit sieht dann die Sache natürlich auch wieder anders aus. Wenn etwas nicht funktioniert, ist es völlig legitim etwas zurückzubringen und etwas anderes als aus dem Motiv, es nicht kostenlos bekommen zu haben.
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