Im Supermarkt zu viel bezahlt - Erstattung?
Neulich war ich mal wieder im Supermarkt unterwegs und habe eine Kiste kleiner Feiglinge gekauft, zu einem recht stolzen Preis, denn an der Kasse kam mir der Betrag ziemlich hoch vor, jedoch kam ich auch nicht auf die Idee, den Preis auf dem Bon zu kontrollieren.
Nach zwei oder drei Tagen fiel mir wieder der Kassenbon in die Hände und da staunte ich nicht schlecht, denn ich hatte satte drei Euro zu viel bezahlt. Da ich den Laden sowieso total mies finde, würde ich auch meine drei Euro zurück haben wollen, aber geht so etwas auch, wenn einem erst nach Tagen auffällt, dass man zu viel bezahlt hat?
Sobald du den Laden verlassen hast, ist eine Reklamation nicht mehr möglich und nach drei Tagen auch nicht mehr empfehlenswert. Da machst du dich eher lächerlich, wenn du dann zurückgehst.
Sicher sind 3 Euro viel Geld. Aber als Kunde sollte man doch den Kassenbon kontrollieren . Das wurde auch hier schon mal diskutiert Supermarkt Kassenbon immer kontrollieren? .
Ich bin ehrlich. Mir ist sowas auch schon passiert, dass man mir bei einer Selleriestaude ein Euro zu viel berechnet hat und mir ist es erst zu Hause aufgefallen. Aber da muss ich sagen, "Selber schuld". Ich wäre mir ziemlich blöd vorgekommen dann mit dem Bon zurückzugehen und das Geld zurückhaben zu wollen. Man hat schließlich den Laden verlassen und wenn man nicht direkt kontrolliert ist man selber Schuld.
Sieh es als "Lehrgeld". Du wirst ab sofort wahrscheinlich immer den Bon kontrollieren und dir wird es nicht mehr passieren. Und sei mal ehrlich! Würdest du , wenn dir drei Euro zu wenig berechnet wurde auch darauf bestehen, dass du dem Supermarkt die drei Euro hinterher trägst? Würdest du dann auch unbedingt wollen, dass richtig berechnet wird? Wahrscheinlich nicht. Also lass es auf sich beruhen und sieh es so, dass du demnächst direkt kontrollierst und reklamierst.
Wenn der Laden dir wirklich die 3 Euro erstattet, was ich nicht glaube, dann ist das reine Kulanz. Versuchen kannst du es. Aber wenn sie es nicht machen, dann musst du es akzeptieren. Ein Muss ist das vom Geschäft nicht, dir das Geld zurückzugeben. Zumal es wahrscheinlich ja auch über den Scanner gezogen wurde und der Preis in der Kasse programmiert war.
Natürlich ist das jetzt nicht mehr möglich. Sowas kann man nur so lange wie man sich im Laden befindet. Man sollte wirklich immer den Bon gleich kontrollieren. Vor allem hattest du ja an der Kasse ja schon die Vermutung. Da wundert es mich, wieso du erst drei Tage später auf die Idee kommst und den Bon kontrollierst.
Sowas ist wohl jedem schon mal passiert. Das ist ärgerlich, aber machen kannst du nun leider nichts mehr. Ich würde mich auch nicht lächerlich machen und das jetzt versuchen, weil man dir das Geld sowieso nicht mehr zurück geben wird.
Aus diesem Grund steht immer an den Kassen, dass man seinen Bon kontrollieren soll bevor man den Laden verlässt. Woher weißt du denn, dass du zuviel bezahlt hast? Waren die den zu der Zeit wo du sie gekauft hast im Angebot? Denn wenn du das zuviel bezahlte Geld wieder haben willst, musst du ja irgendwie nachweisen können, dass du zuviel bezahlt hast.
Allerdings kann der Laden ja nachvollziehen, wie viel dieses Produkt zu dem Zeitpunkt gekostet hat, das kann man ja bei der Marktleitung in Erfahrung bringen. Versuche es einfach, fragen kostet nichts und meist passiert so was dann auf Kulanzbasis. Peinlich wäre es nur, wenn du dich verguckt hättest und dann so ein Aufstand machst.
Bei solchen Sachen sage ich mir immer, das es dumm gelaufen ist aber so gesehen, hast du es ja schon mal bezahlt, vielleicht solltest du beim nächsten mal einfach direkt den Bon kontrollieren. Wenn dir soviel daran liegt, dann versuche es, immerhin sind es 3 Euro und das finde ich schon nicht wenig.
Die Geschäfte sind zwar nach verlassen des Ladens nicht mehr verpflichtet etwas zu erstatten, aber es machen doch einige aus Kulanz. Kommt halt immer darauf an wie sehr sie bestrebt sind Kunden zufrieden zu stellen.
Ich hatte vor 2 oder 3 Jahren ähnliches bei Globus, wo Jogginghosen für Kinder für 3 Euro ausgepreist waren und an der Kasse 7 Euro angezogen wurden. Ok, ich hab das gleich gemerkt, aber eben an der Info mal gefragt, was wäre wenn und du.
Dort wurde dann gesagt, das ein Anruf reicht, man könne das ja über die internen Artikelnummern nachvollziehen und man kann das Geld dann abholen, wenn man mal wieder dort ist.
Allerdings sollte man eben schon vor verlassen des Geschäftes seinen Bon kontrollieren, um falsche Preise anzeigen zu können. Alles was nach dem Verlassen rückerstattet wird ist eben Kundenbindung, weil eben Kulanz gewährt wird. Wobei es eben auch sein kann, das am Regal ein falscher Preis stand oder du dich beim Schild vertan hast.
Eine Rückerstattung ist nach drei Tagen normalerweise nicht mehr möglich, es sei denn aus Kulanz des Geschäftes. Da es sich um einen höheren Betrag handelt (Drei Euro sind für manche doch viel Geld), kann man es natürlich versuchen.
Allerdings würde ich, bevor ich mich lächerlich mache, vorher klären, ob wirklich zu viel bezahlt wurde, oder ob ich mich einfach verlesen habe. Die meisten Reklamationen diesbezüglich, entstehen nämlich oft, weil die Käufer nicht in der Lage sind die Preisschilder zu lesen. Hast Du für die Feiglinge den Normalpreis bezahlt, obwohl diese zu dem Zeitpunkt im Angebot waren, würde ich nicht reklamieren. Das ist halt Pech und hätte meiner Meinung nach sofort zur Sprache gebracht werden müssen.
Hast Du einen Preis bezahlt, der über dem Normalpreis liegt, würde ich reklamieren. Denn dann kann man sich ja nicht vertan haben. Und Verkaufsaktionen, bei der man die Ware teurer macht, sind mir nicht bekannt. Ein Geschäft, das in diesem Falle das Geld nach nur zwei bis drei Tagen nicht zurückerstattet, hat einen sehr schlechten Kundenservice.
Diamante hat geschrieben:Sobald du den Laden verlassen hast, ist eine Reklamation nicht mehr möglich und nach drei Tagen auch nicht mehr empfehlenswert. Da machst du dich eher lächerlich, wenn du dann zurückgehst.
Warum sollte man sich da lächerlich machen? Immerhin ist es vom Grundsatz her eine berechtigte Reklamation. Wenn auf dem Kassenbon eine falsche Summe für Feiglinge steht, dann würde ich da auch 3 Tage später hingehen. Fragen kostet nichts. Natürlich hat man keinen Rechtsanspruch auf den Preis der am Regal steht, sondern bindet ist erst der Preis den der Kassierer verlangt. Aber wann ist denn schon mal der Preis am Regal falsch. Meist liegt der Fehler da ja eher an der Kasse.
Und wenn die Feiglinge seit Wochen 10 Euro kosten und auf dem Bon aber 13 Euro stehen, ist es für den Laden ja nachvollziehbar, dass dort ein Fehler gemacht wurde. Da dürften wohl die wenigsten Läden eine Auszahlung des zuviel gezahlten Geldes verweigern.
Ich habe neulich auch einen Kasten Getränke gekauft. Drin waren 12 Flaschen, berechnet wurden mit 20. Das fiel mit aber auch erst auf als ich alles auf dem Parkplatz in mein Auto geladen haben. Da bin ich dann auch zurück in den Laden und habe das zuviel gezahlte Geld und ein kleine Flasche Sekt als Entschuldigung bekommen. Und das obwohl ich das im Prinzip ja nicht mal mehr beweisen konnte. Ich hätte ja auch noch 8 Flaschen einzeln gekauft haben können und diese im Auto gelassen habe, als ich zurück gegangen bin.
Hier aber müsste sich das ganze ja mit dem Kassenbon beweisen lassen. Und da sollte die ganze Sache ja eindeutiger sein, auch wenn natürlich kein Rechtsanspruch auf die 3 Euro besteht, da mit dem Bezahlvorgang ja ein Einverständnis für den eigentlich zu hohen Preis abgegeben wurde. Aber ich gehe schon davon aus, dass hier die meisten Läden aus Kulanz das Geld zurückzahlen würden.
Klehmchen hat geschrieben:Warum sollte man sich da lächerlich machen? Immerhin ist es vom Grundsatz her eine berechtigte Reklamation. Wenn auf dem Kassenbon eine falsche Summe für Feiglinge steht, dann würde ich da auch 3 Tage später hingehen. Fragen kostet nichts. Natürlich hat man keinen Rechtsanspruch auf den Preis der am Regal steht, sondern bindet ist erst der Preis den der Kassierer verlangt. Aber wann ist denn schon mal der Preis am Regal falsch. Meist liegt der Fehler da ja eher an der Kasse.
Ich weiß jetzt nicht wie es in Deutschland ist, aber in der Schweiz ist der Preis am Regal bindend. Und zwar handelt es sich um einen nicht wesentlichen Irrtum.
Weicht der Preis aber erheblich ab (z.B. 15.50 Euro für einen originalen Fußball, anstatt 155.00 Euro) handelt es sich um einen wesentlichen Irrtum nach OR 24 I Ziffer 3. Dann muss der Verkäufer den Artikel nicht zu diesem Preis verkaufen.
Aber wie schon gesagt weiß ich nicht, ob in Deutschland andere Bestimmungen gelten.
Wenn hier in Deutschland am Regal ein anderer Preis steht, als der Scanner der Kasse beim Bezahlen dann angibt, gilt in der Regel der Preis, der in der Kasse eingespeichert ist.
Und wenn der Scanner der Kasse nun 3 Euro für die Feiglinge mehr berechnet, wird das wohl stimmen und am Regal ein falsches Schild gestanden haben. Ist es ein Angebot gewesen, was in der Kasse (noch) nicht eingespeichert war, dann sollte man sowas sofort reklamieren. Denn wenn das Angebot wieder um ist und man reklamiert, dann macht man sich meines Erachtens schon lächerlich. Denn wenn man im Angebot kauft und dann nicht drauf achtet, ist man selber Schuld.
Diamante hat geschrieben:Und wenn der Scanner der Kasse nun 3 Euro für die Feiglinge mehr berechnet, wird das wohl stimmen und am Regal ein falsches Schild gestanden haben.
Rein rechtlich mag das in Deutschland dem geltenden Recht entsprechen. Ich persönlich habe es aber noch nie erlebt, dass der Supermarkt dann auf dem Preis der Kasse besteht. Und da ich selber im Nebenjob auch in einem Supermarkt arbeite, habe ich so etwas schon des öfteren mitbekommen. In der Regel bekommt der Kunde in Deutschland den Preis, der am Regal steht, auch wenn der Verkäufer dies nicht tun müsste. Bei einigen Läden bekommt man sogar noch eine kleine Aufmerksamkeit als Entschuldigung für das Missverständnis.
Also allein aus meiner Erfahrung heraus, würde ich so etwas immer reklamieren, sofern tatsächlich zu viel berechnet wurde oder eine falsche Preisauszeichnung im Regal stattfand. Kein Supermarkt wird wegen zwei oder drei Euro die Auszahlung verweigern, sondern aus Kulanz zahlen. Hier geht es nicht nur ums Recht, sondern auch um Kundenbindung und um die Umsatzzahlen. Und eine Kunde, der einmal verärgert aus dem Laden geht, kommt oft nicht wieder und das ist der entscheidende Punkt.
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