Blitzeranpassung bei veränderter Geschwindigkeit?
Gestern war es in Norddeutschland auf Grund des vielen Schnee's und der Kälte auf vielen Straßen spiegelglatt - auch auf der Autobahn. Stellenweise waren die Straßen wirklich zugeschneit und trotz Streuwägen nur schlecht befahrbar. Den aktuellen Wetterbedingungen angepasst, wurden dann auf den "Leucht"tafeln, die oft über den Autobahnen hängen, die aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen angegeben, im gestrigen Fall waren das 40 km/h. Wie ist das eigentlich mit dem Blitzern, bei solchen veränderten Geschwindigkeiten? Denn im Normfallfall wäre die "nicht beschilderte Obergrenze" auf der Autobahn ja die 130 km/h, außer es wird speziell "freigegeben". Also sollte man annehmen, dass eventuelle Blitzer auf Geschwindigkeiten über diesem Wert ausgerichtet sind.
Wie ist das allerdings bei veränderter Wetter- und Geschwindigkeitslage? Sind die 40 km/h in diesem Fall eher ein Richtwert, oder wirklich ein muss? Und was passiert mit den Blitzern? Bleiben die in diesem Fall bei (schätzungsweise) über 130 km/h oder werden die manuell umgestellt?
Ich weiß nicht, genau wie du auf die Geschwindigkeiten kommst. 130km/h ist die Richtgeschwindigkeit. Diese gilt auf jeder 4-Straße oder wenn die Fahrbahn für beide Richtungen voneinander baulich getrennt sind. Diese Richtgeschwindigkeit ist es aber nur eine Empfehlung, letztlich gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn keine Schilder installiert sind. Von daher wird man auch nicht abgestraft durch Blitzer. Baut man allerdings mit zu hoher Geschwindigkeit (über der Richtgeschwindigkeit) einen Unfall, so kann man Probleme mit der Versicherung bekommen.
Genauso sieht es bei anderen Witterungsbedinungen aus. Man muss sich diesen anpassen, was in der Regel eine Reduktion der Geschwindigkeit nach eigenem Ermessen bedeutet. Ist es spiegelglatt und man fährt mit 80 über eine Landstraße, so ist dies solange unproblematisch, so lange alles gut geht. Baut man einen Unfall, so bekommt man mit der Polizei und Versicherung Probleme, da man mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren ist.
Sind Höchstgeschwindigkeiten ausgewiesen, so gelten diese als Maximum und nicht als Richtwert. Blitzer passen sich nicht an die Witterung an, da sie nur die Höchstgeschwindigkeit abprüfen. Das bedeutet aber nicht, dass man bei hoher Geschwindigkeit bei schlechter Witterung von der Polizei angehalten werden kann wegen erhöhter Geschwindigkeit.
Um auf deine eigentlich Frage zurück zu kommen. Blitzer passen sich vermutlich nicht den äußeren Umständen an. So gibt es Straßen, auf denen andere Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Nässe gelten. Den Fall zu unterscheiden, ob nun die Straße nass ist oder schon wieder ausreichend trocken genug, kann ein Blitzer nur schwer ermitteln, von daher wird es hier vermutlich keine Unterscheidung geben.
Bei digitalen Anzeigen, kann es gut sein, dass es Blitzer gibt, die mit den Anzeigen synchronisiert werden - auch wenn mir solche noch nie aufgefallen wären. Der Standard wird es wegen des höheren Aufwandes nicht sein.
Wenn durch Leuchttafeln eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 kmh angegeben sind, dann sind wahrscheinlich auch die Blitzer auf 40 programmiert, wenn diese Strecke feststehende Blitzer hat. Denn diese feststehenden Blitzer lassen sich per Computer steuern und in dem Moment, wo ausgeschildert ist, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, werden auch die Blitzer angepasst. Zumal ja die Geschwindigkeitsbegrenzung auch elektronisch erfolgte.
Man sollte sich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Egal, ob ein Blitzer da staht oder nicht. Denn umsonst haben die Verantwortlichen nicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung gemacht. Und man sollte auch immer damit rechnen, dass man geblitzt werden könnte. So ist man auf der sicheren Seite.
Ich finde die Angaben der unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die du in den Raum geworfen hast, ein bisschen verwirrend. Fakt ist, dass diese 130 km/h eine Richtgeschwindigkeit darstellen, aber nicht verbindlich sind, solange die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem entsprechenden Autobahnstück aufgehoben ist. Wenn ein Schild die Geschwindigkeit auf der Autobahn begrenzt, ist dieses natürlich verbindlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein klassisches Blechschild handelt oder eine moderne Leuchttafel.
Nur weil das Schild nicht aus Blech besteht, bedeutet das nicht, dass es weniger Relevanz besitzt als ein normales Schild. Ich finde es eigentlich gut, dass es solche Schilder gibt, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diese Weise an die jeweiligen Wetterverhältnisse angepasst werden kann.
Wenn irgendwo auf dem Autobahnstück geblitzt wird, ist der Richtwert natürlich die gültige Höchstgeschwindigkeit. Ob die auf einem Blechschild steht oder in Form einer Anzeigetafel angezeigt wird, spielt dabei keine Rolle. Bei mobilen Blitzern ist es ja kein Problem, diese auf die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit einzustellen. Ob die fest installierten Blitzer, von denen es auf Autobahnen ohnehin nicht allzu viele gibt, auch auf die variablen Geschwindigkeiten angepasst werden, weiß ich leider nicht. Normalerweise sollte es aber kein Problem, das zu steuern und die Anlagen entsprechend zu programmieren.
Entweder habe ich mich wirklich falsch ausgedrückt, oder aber ihr wollte scheinbar garnicht erst verstehen, was ich gemeint habe. Bei den 130 km/h ging es mir einfach um einen Beispielwert, der mir eben am besten erschien. Ich hätte genauso gut 100 km/h als "Richtwert" nehmen können. Da die aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung den Wetterverhältnissen angepasst wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um Leuchttafeln handelt, denn kaum eine Straßenmeisterei wird wohl bei Eis und Schnee zur Autobahn hechten, um dort neue 40 km/h (oder ähnliche) Schilder aufzustellen.
Bei meiner Frage ging es also lediglich darum, ob die installierten Blitzer (ob fest installiert oder vor dem Wetterumschwungs poradisch aufgestellt, ist dabei egal) auf die neue "Höchstgeschwindigkeit" (eben der Leuchttafeln) angepasst werden.
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