Urteile rund ums Weihnachtsgeld

vom 05.12.2007, 23:30 Uhr

Zur Übersicht, falls jemand aus diesem Thread Streit ums Weihnachtsgeld noch nicht ganz schlau wurde und sich so eher in einem bestimmten Fall wieder findet oder ein Gerichtsurteil als Argumentation / Hinweis braucht, hier ein paar Entscheidungen – Bitte Definitionen Weihnachtsgeld / Jahressonderzahlung in dem anderen Thread beachten! - rund um das Thema Weihnachtsgeld des Bundesarbeitsgerichtes:

13. Monatsgehalt
Wenn diese Sonderzahlung als Entgelt für Arbeitsleistungen für das Jahr vereinbart wurde, so muss der Arbeitgeber auch dann zahlen, wenn der Arbeitnehmer vor Jahresende ausscheidet, so dass BAG (Az 10 AZR 49/94).

Fehltage
Wenn in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, dass das Weihnachtsgeld als Anwesenheitsprämie gilt, so kann der Chef dieses bis zu einem Sechzigstel pro Fehltag eigenmächtig kürzen, so das BAG (Az 6 AZR 381/88 ).

Mutterschutz
Der Chef darf einer Arbeitnehmerin im Mutterschutz weder vor noch nach der Geburt das Weihnachtsgeld verweigern wenn es eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung darstellt, so das BAG (Az 10 AZR 258/98 ).

Erziehungsurlaub
Der Anspruch auf das Weihnachtsgeld entfällt für den Zeitraum des Erziehungsurlaubes dann, wenn diese Zahlung als Bonus auf geleistete Arbeit vereinbart wurde, so das BAG (Az 10 AZR 44/97).

Teilzeitkräfte
Nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) haben Teilzeitbeschäftigte dann einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn dieses im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung auch Vollzeitbeschäftigten zusteht, so das BAG (Az 6 AZR 159/89).

Gleichbehandlung
Auf Grundlage des AGG ist es der Firma, dem Chef ebenfalls untersagt, Mitarbeiter in verschiedene Klassen einzuteilen und jeder ein anderes Weihnachtsgeld zu zahlen, so das BAG (Az 9 AZR 288/97).

Betriebliche Übung
Von einer betrieblichen Übung ist dann auszugehen, wenn der Chef 3 Jahre in Folge das Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt, also ohne Freiwilligkeitsvorbehalt, der regelt dass es sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch darauf handelt, so kann der Arbeitnehmer darauf vertrauen, diese Sonderzahlung auch im vierten Jahr zu erhalten, so das BAG (Az 10 AZR 68/96).

Wirtschaftliche Schwierigkeiten
Wenn eine Firma sich in wirtschaftlichen Nöten befindet und dies den Arbeitnehmern per Aushang mitteilt, sowie die Nachricht, dass es aufgrund dessen kein Weihnachtsgeld gibt, so besteht dennoch ein Anspruch der Mitarbeiter. Eine eventuelle betriebliche Übung wird ebenfalls davon nicht durchbrochen, so das BAG (Az 10 AZR 69/96).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es scheint eine Menge Probleme mit dem Geld zu geben, das Arbeitgeber als Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen oder auch nicht. Ich kenne das aus meiner Arbeitszeit nicht. Wahrscheinlich ist es darauf zurückzuführen, dass ich einen großzügigen, amerikanischen Arbeitgeber hatte, bei dem ich gerne über dreißig Jahre gearbeitet habe. Nun ist heute leider alles anders geworden und die Bezahlung der Mitarbeiter möchte man am liebsten auch noch streichen. Schön wäre es, wenn sich diese Zeiten mal zu Gunsten der Arbeitnehmer wandeln würden.

Die von dir aufgeführten Urteile sind bestimmt für den ein oder anderen sehr hilfreich.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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