110 Jahre Haft für Myspace Erpresser
Ja!
Ich denke, ich habe schon in meinem letzten Post klar gemacht, dass ich seeleische und körperliche Gewalt nicht viel unterscheide. Körperliche Gewalt ist irgendwie "greifbarer", seelische nicht. Für mich ist beides sehr schlimm und vergleichbar.
Warum die Mädchen nichts gesagt haben? Darüber kann man viel spekulieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier die gleichen Mechanismen wirken, die bei Opfern sexuellen Mißbrauchs mit Tätern aus dem engen Bekanntenkreis wirken. Vielleicht sind die Mäddchen auch heimlich ins Netz gegangen, vielleicht sollten sie sich in keiner Community anmelden. Aber letzten Endes ist das wohl relativ egal.
Sislay hat geschrieben:Wenn ich höre das ein Vergewaltiger 2 Jahre bekommt auch wenn es ein Widerholungstäter ist und einer der Musik illegal runterläd oder Filme bekommt 5 Jahre dann kann ich dazu gar nichts mehr sagen.
Wo habt ihr eigentlich immer diesen Unsinn her? BILD Zeitungsabo oder blinder Glaube an diese "Nur legal ist bla" Werbung? Sorry, aber keiner der mehrfach runterlädt bekommt eine Haftstrafe - im Leben nicht. Die bekommen nur gewerbsmäßige Raubkopierer, selbst Menschen die im großen Stil kopiert und runtergeladen haben und das nur privat gemacht haben, also für sich, bekommen "nur" eine empfindliche Geldstrafe und maximal noch eine Bewährungsstrafe - es gibt keinen einzigen Fall in Deutschland wo jemand wegen Verstößen gegen dieses Gesetz eine Haftstrafe bekam, nur gewerbsmäßige Raubkopierer.
Und weiter? Gewerbsmäßiges Raubkopieren finde ich auch um einiges weniger schlimm, als eine Vergewaltigung
Und ich finde getrocknete Pflaumen auch weniger schlimm als gefüllten Schweinekopf - nur darum geht es nicht.
Man sollte bei der Sache bleiben und nicht ständig abschweifen mit sinnlos Beispielen die nocht nicht einmal stimmen, und alles so und so begründen - sonst kann man auch weitermachen mit "Ich finde Vergewaltigungen weniger schlimm als Massenmord" "Ich finde Massenmord weniger schlimm als Völkermord." - ja und was bringt das? Nichts!
Da kann man nur sagen, dass zum Glück einigermaßen objektive Richter anhand einer Rechtsordnung von einer demokratisch legitimierten Stelle entscheiden und nur über die Sache an sich entscheiden und nicht unsiinige Vergleiche anstellen und sagen: "Och, da müssen wir das Strafmaß jetzt aber senken, denn der Speer hat damals für die Mitverantwortung an ein paar tausend Morden nur 20 Jahre bekommen, da können wir dem hier für seine Kinderschändung ja nur 30 Euro Bußgeld aufdrücken.".
Du findest das Strafmaß hier also gerecht? Ich nicht. Und ich weiß nicht, was an der Diskussion hier zum THEMA (mit Begründungen und Beispielen, weshalb man das Strafmaß falsch findet) sinnlos und falsch ist.
Ums nochmal zu sagen: Ich finde das Strafmaß viel zu übertrieben, da keine Relation mehr besteht, wenn Täter mit schwererer Schuld die gleiche Strafe erhalten.
Das Beispiel mit den Raubkopien ist einfach kein Beispiel, sondern ein Vergleich der hinten und vorne hinkt und total fehlangebracht ist nur meist nur von Raubkopiern zur Selbstverteidigung vorgebracht wird um das eigene Verbrechen im Verhältnis besser dastehen zu lassen. Womit ich keinem unterstellen will, er ist Raubkopierer, denn die haben ja immer nur Freunde oder Leute die man kennt .
Man kann das Strafmaß nicht vergleichen, das ist total abwegig, da kommt man zu keinem Ende, was ich mit dem Beispiel sagen wollte, da man immer von sich auf andere schließt was hier nicht geht, da es sich um zwei verschiedene Rechtsordnungen handelt und Straftäter die ein solches Verbrechen in den USA begehen noch härter bestraft werden. Der Schluss: In Deutschland wird man aber nur für eine Vergewaltigung so hart bestraft wenn überhaupt ist also schlichtweg falsch, sondern man muss, wie Subbotnik schon meinte, hier die Gesetze in den USA miteinander vergleichen wo eine härtere Strafe für ein härteres Verbrechen durchaus vorgesehen ist.
rolleyes hat geschrieben:da keine Relation mehr besteht, wenn Täter mit schwererer Schuld die gleiche Strafe erhalten.
ist also falsch, wenn man sich die Rechtssprechung in den USA ansieht.
Ich kann genauso gut sagen: Hm ein Apfel ist im Vergleich zu einer Birne wesentlich näher an einem Apfel denn er schmeckt mehr wie ein Apfel und sieht mehr wie ein Apfel aus und ist daher in der Relation auch eher ein Apfel. Ja und?
Andere sehen unser Strafmaß als übertrieben an, da versuchte Steuerhinterziehung bei uns härter bestraft wird als eine tatsächliche Steuerhinterziehung in der Mongolei und in Korea. Wie gesagt, man sollte bei der Sache bleiben und bei einer Rechtsordnung und bei einem Beispiel statt anzufangen dies gegen das aufzurechen und am besten noch zwei völlig verschiedene Sachgebiete oder zwei völlig verschiedene Rechtsordnungen zu vergleichen, denn das ist abschweifen und nicht beim Thema bleiben!
Ähm.. mir gehts hier eigentlich überhaupt nicht um den Vergleich Vergewaltigung - Raubkopie. Der Vergleich wurde von jemand ganz Anderem gebracht
Du hast dadrauf nur geschrieben, dass normale Raubkopierer ja gar keine Haftstrafen bekämen, sondern dass das nur bei Leuten der Fall wäre, die das gewerblich tun würden. Und fals es wirklich so ist, dass diese Leute teilweise höhere Haftstrafen bekommen, als ein Vergewaltiger oder Kindermisshandler, dann finde ich das nicht okay.
Und diesen "Vergleich" habe ich nur gebracht, weil dein Post so klang, als würde ja nuuur gewerbliche Raupkopie strenger als Vergewaltigung bestraft. Ob du es so gemeint hast weiß ich nicht, es klang nur so
Also hör auf mir was von Birnen und Äpfeln zu erzählen, da ich ursprünglich nur das Strafmaß innerhalb des amerikanischen Rechtssystems verglichen habe. Und wenn da ein Erpresse die gleiche Strafe bekommt, wie ein Vergewaltiger (was bei beidem lebenslänglich ja der Fall ist) dann finde ich persönlich das absolut ungerecht.
rolleyes hat geschrieben:Und wenn da ein Erpresse die gleiche Strafe bekommt, wie ein Vergewaltiger (was bei beidem lebenslänglich ja der Fall ist) dann finde ich persönlich das absolut ungerecht.
Dann musst Du Dir um die Gerechtigkeit keine Sorgen machen, Vergewaltiger werden in den USA härter bestraft, mehrfache können auch, je nach Bundesstaat, mit dem Tod bestraft werden. Und wie gesagt:
Subbotnik hat geschrieben:Der Unterschied besteht darin, dass es in den USA bei einer lebenslänglichen Haftstrafe bei einer lebenslänglichen Haftstrafe bleibt.
Bei 110 Jahren besteht die Möglichkeit, nach soundsoviel Jahren eine Anhörung zu bekommen und nur einen Teil, beispielsweise 60 oder 70 Jahre oder weniger absitzen zu müssen.
110 Jahre sind nicht lebenslänglich, hier besteht ein juristischer Unterschied.
Der Mann ist 33, wenn ich mich richtig erinnere. Selbst wenn er "nur" 60 Jahre in Haft sitzen würde, käme das einer lebenslänglichen Haftstrafe gleich. Wenn er vorher stribt sowieso.
Tja, in diesem Fall finde ich die 110 Jahre Haft gerechtfertigt, denn wer kommt schon auf die Idee die Computer von irgendwelchen jungen Mädchen zu Hacken und sie damit zu erpressen? LG Jenna
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