Symbol "zahnfreundliches Produkt" auf Süßwaren

vom 27.12.2009, 20:43 Uhr

Auf einigen Süßigkeiten, seien es Bonbons oder Kaugummis, gibt es so ein Symbol, das darauf hinweisen soll, dass das Produkt "zahnfreundlich" sei. Es zeigt einen gezeichneten, ich glaube, vermenschlichten, grinsenden, Zahn unter einem Regenschirm. Gesehen habe ich das Symbol bisher bei Vivil-Artikeln, ansonsten doch eher relativ selten. Jedenfalls kann ich mich kaum daran erinnern, aber ich konsumiere ja auch nicht so viele Süßwaren.

Dieses Symbol soll also ein "zahnfreundliches" Produkt anzeigen. Andere möglicherweise gesundheitsschädliche Auswirkungen werden nicht beachtet, also um den Kalorien- oder Fettgehalt beispielsweise geht es gar nicht.

Nun frage ich mich, was in diesem Fall "Zahnfreundlichkeit" bedeutet? Ich habe bisher gedacht, es wäre einfach nur ein Hinweis darauf, dass kein Zucker vorhanden sei, sondern Süßstoffe beziehungsweise Zuckeraustauschstoffe (die gesundheitlich aber auch nicht vollkommen unbedenklich sein sollen, aber zumindest sollen sie kein Karies verursachen). Es steht ja auch oft dabei "Zahnfreundlich durch Xylit", zum Beispiel.

Nun hat mir aber jemand gesagt, das Symbol weise gleichzeitig darauf hin, dass sich in dem Produkt keinerlei Säuren befänden, die den Zahnschmelz angreifen könnten. Beziehungsweise dürfte ein Produkt das Symbol nicht auf der Verpackung haben, wenn solche Säuren (alle Arten von Fruchtsäuren, et cetera) darin vorhanden seien.

Was stimmt nun?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wer immer dir das erzählt hat, liegt damit richtig. Das "Zahnfreundlich-Symbol" darf nur auf Produkten aufgedruckt werden, die die Zähne in keinster Weise schädigen. Und dazu gehört, neben dem bekannten Zucker, auch jegliche Säure, die den Zahnschmelz genauso angreifen können.

Seit 1985 findet man es auf Nahrungsmitteln, die rundum zahnfreundlich sind. Die Kriterien, die ein Produkt erfüllen muss, um das Siegel "zahnfreundlich" zu bekommen, sind, dass sie einen ph-Abfallwert von unter 5,7 haben müssen und das während man das Nahrungsmittel zu sich nimmt, sowie eine halbe Stunde danach. Auch darf die Mundhöhle nicht durch wirksame Säurezusätze geschädigt werden, die in irgendeiner Form erosiv wirken können.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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