Was gilt als "natürlicher Tod"?

vom 22.12.2009, 00:26 Uhr

Eine gewisse Schauspielerin, die ich nicht einmal wirklich kenne, so tönt es in den Nachrichten, sei eines "natürlichen Todes" gestorben. Dabei wird beschrieben, sie habe regelmäßig Drogen konsumiert, außerdem habe sie direkt vor ihrem Tod eine Menge Medikamente zu sich genommen, sich mehrfach übergeben, und sei dann wohl verstorben. Na, dem Wortsinn nach klingt das nicht sehr "natürlich" für mich.

Da stellt sich die Frage, unabhängig davon, ob das, was die Klatschpresse berichtet, auch nur im Geringsten der Wahrheit entspricht, was denn als "natürlicher Tod" gilt? Ist das alles, wo kein Fremdverschulden vorliegt? Also auch, wenn sich einer andauernd besoffen hat und dann die Leber versagt? Was, wenn Drogen genommen worden sind und dadurch Organe geschädigt worden sind? Ist jeder Tod "natürlich", sofern man nicht direkt ermordet wurde, sich selbst getötet hat, oder einem Unfall tödlich zum Opfer fiel? Wie sieht die Definition aus?

Viele Leute glauben ja, wie ich das so mitbekommen habe, noch, dass ein natürlicher Tod immer so aussähe, dass ein alter Mensch irgendwann jenseits der 70 Jahre irgendwann einfach in seinem Bett einschäft und nicht mehr aufwacht. Oder eben einfach umkippt, im hohen Alter. Aber das ist ja wohl doch nicht die wahre Definition des Begriffs "natürlicher Tod". Vielleicht weiß ja jemand von euch mehr!

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Als natürlicher Tod wird jede Todesursache bezeichnet die von innen kommt. Ein Organversagen wäre also auch ein natürlicher Tod, sofern die Organe nicht versagen, weil jemand vergiftet wurde. Wenn man aber trinkt bis die Leber versagt oder Drogen nimmt, die die Wahrscheinlichkeit eines Organversagens erhöhen, müsste das eigentlich als natürlicher Tod zählen.

Und nichtnatürlich ist halt alles was von außen kommt. Sei es nun Gewalteinwirkung, ein Stromschlag, ein Selbstmord jeder Art und Weise oder solche Dinge.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn es aber nur das altersbedingte Organversagen ist, dann ist benannte Schauspielerin aber doch keinen natürlichen Todes gestorben. Also, mal angenommen, die Beschreibung entspricht überhaupt der Wahrheit. Allerdings ist sie ja gerade einmal knapp über 30 Jahre alt geworden. Da sollten Organe noch nicht "altersbedingt" versagen. Wenn dies also die Definition für einen natürlichen Tod wäre, dann wäre sie nicht einen solchen gestorben.

Umgekehrt lässt sich sagen, da man von ihren gesundheitlichen Problemen und ihrem geringen Alter weiß und dennoch meint, sie sei natürlich gestorben, dass ein natürlicher Tod definitiv nicht als "normaler" Alterstod definiert ist.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Natürlich gibt es Verhaltensweisen, die man als Selbstmord auf Raten bezeichnen kann. Es muss ja gar kein regelmäßiger Drogenkonsum sein, man braucht sich nur mal eine Liste mit den häufigsten Todesarten anschauen - da stehen Herz-Kreislauf Erkrankungen in Deutschland ganz oben. Man kann sich leicht vorstellen, dass es wahrscheinlich eine ganze Menge Leute gibt, die mit ihrer ungesunden Lebensweise zu ihrem schnelleren Ableben beitragen. Und auch der Mensch, der mit 70 einfach umkippt hätte vielleicht noch zehn Jahre länger leben können, wenn er sich gesünder ernährt oder nicht geraucht hätte. Deshalb ist das wohl keine geeignete Basis um einen natürlichen Tod zu definieren.

Aber in erster Linie wird die Definition von einem "natürlichen Tod" wahrscheinlich einfach ein juristisches Problem sein, sprich, wenn eine Todesursache als nicht natürlich angegeben wird, wird nach dem Verursacher gesucht werden müssen. Das würde dann auch Suizid und Unfall als nicht natürliche Todesursachen einschließen, denn es gibt ja Fälle, in denen versucht wurde einen Mord als Selbstmord oder Unfall zu tarnen. Während es bei regelmäßigem Drogenkonsum oder zwei Schachteln Zigaretten am Tag eben ziemlich eindeutig ist, dass es hier keinen Verursacher gibt, der belangt werden könnte.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Wawa, es ist ja bemerkenswert und sicher auch richtig, dass Du Dich bemühst, den Dingen genauestens auf den Grund zu gehen; aber manchmal müssen eben auch bestimmte Grenzen gezogen werden, ohne dass man nun alle möglichen denkbaren Details genau berücksichtigt.

Wie Cloudy schon andeutete ist es natürlich in der Juristerei und auch in der Medizin durchaus wichtig, dass man zwischen einem natürlichen und einem nicht natürlichen Tod unterscheidet. So weit ich weiß, spricht von einem natürlichen Tod, wenn keine schädigende Fremdeinwirkung auf den Toten erfolgte. Nun kommt sicher auch die Frage, dass es sich dann bei Suizid auch um einen natürlich Tod handelt: nein das ist eine äußere Eigeneinwirkung. Natürlich kann man dann auch verschiedene Verhaltensweisen, die heute als normal gelten als Suizid bezeichnen. Aber, da ist dann eben eine Grenze gezogen worden, basta.

Ein natürlicher Tod ist übrigens nicht nur den Versagen von Organen aus Altersschwäche geschuldet sondern es kann auch weil vielleicht eine Missbildung vorgelegen haben, die aus diversen Gründen nicht erkannt wurde. Das gibt es schon häufiger mal.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Cloudy24 hat geschrieben:Aber in erster Linie wird die Definition von einem "natürlichen Tod" wahrscheinlich einfach ein juristisches Problem sein, sprich, wenn eine Todesursache als nicht natürlich angegeben wird, wird nach dem Verursacher gesucht werden müssen.

Korrekt. Wird auf dem Totenschein "Nichtnatürlicher Tod" oder ein Feld "unbekannte Todesursache" (gibt es nicht in jedem Bundesland) angekreuzt, wird eine gerichtliche Sektion angeordnet. Dsa zieht dann natürlich auch erstmal ein Ermittlungsverfahren nach sich und macht für Rechtsmediziner und Polizisten einiges an Mehrarbeit.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Eine kleine Zwischenfrage: Ist der Totenschein nicht das, was nach der Sektion ausgestellt wird, nicht vorher? Ich denke, er heißt nicht umsonst auch "Leichenschauschein" und "Todesbescheinigung".

Es gibt zwar auch einen vorläufigen Totenschein, der noch vor der Obduktion ausgestellt werden kann, wenn die Obduktion erst in einigen Tagen ansteht, aber ich denke, der beinhaltet noch gar keine Angaben dazu, ob es eine unbekannte Todesursache war, oder was für eine, und ob es natürlich oder nicht natürlich war.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wawa666 hat geschrieben:Eine kleine Zwischenfrage: Ist der Totenschein nicht das, was nach der Sektion ausgestellt wird, nicht vorher? Ich denke, er heißt nicht umsonst auch "Leichenschauschein" und "Todesbescheinigung".


Eine Sektion oder Obduktion findet ja nicht immer statt, nur bei unnatürlichem Tod oder wenn es gewünscht wird bzw. in einigen Kliniken im Rahmen einer Qualitätskontrolle.

Einen Totenschein muss immer ausgestellt werden, wenn jemand stirbt. Lediglich der Notarzt kann darauf verzichten und es zum nächsten Arzt deligieren sofern das zumutbar ist. Ansonsten muss zeitnah zum Todeszeitpunkt bzw. Auffinden eines Toten eine Leichenschau durch einen Arzt durchgeführt werden. Das ist aber nicht mit einer Sektion/Obduktion zu verwechseln. Bei der Leichenschau wird der Tote nur außerlich beurteilt und sonst nichts.

Natürlich ist gerade bei unbekannten Leichen nicht immer sicher festzustellen, woran derjenige oder diejenige gestorben ist. Deswegen kann man in einigen Bundesländern dann ja auch das Feld ankreuzen, dass die Todesursache unbekannt ist. Dann erst oder wenn nichtnatürlicher Tod angekreuzt ist, wird eine Obduktion durchgeführt. Der Rechtsmediziner muss dann den Totenschein nochmal gegenzeichnen. Aber es gibt ja durchaus auch den Fall, dass beim Hausarzt der seit Jahren herzkranke Patient erst Atemnot und Schmerzen hinterm Brustbein bekommt und umkippt und nicht mehr aufsteht. Da kann man dann schon sicher sein, dass da jemand am Herzinfarkt infolge von Bluthochdruck und koronarer Herzkrankheit gestorben ist und das so auf den Totenschein schreiben.

Aber ausgestellt werden muss der Totenschein immer. Schließlich muss ja jedem Toten bescheinigt werden, dass er auch tot ist. Und dafür wird immer eine Leichenschau durchgeführt. Und das gleiche passiert dann auch noch einmal bevor jemand beerdigt oder verbrannt wird um auszuschließen, dass es sich nur um einen Scheintod handelte oder vielleicht doch ein Verbrechen vorlag, was dem ersten Arzt nicht aufgefallen ist.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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