Adelstitel kaufen

vom 09.02.2006, 09:04 Uhr

Habe davon gehört, dass es Möglichkeiten gibt sich einen Adelstitel zu kaufen. Kennt sich jemand da vielleicht aus und sich schon z.B. einen "Graf "gekauft? Was kostet sowas? Was kann man eigentlich für Titel kaufen?

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» webfan » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Das wird wohl nicht ganz rechtens sein oder? Dass man sich einen "Graf" oder so kaufen kann, glaube ich nicht. Zumindest habe ich noch nie etwas davon gehört.

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» Gio » M » Beiträge: 514 » Talkpoints: 58,50 »


Doch, klar kannst Du Dir einen Grafentitel kaufen... oder auch einen Ehrendoktor. Musst Du einfach mal ein bisschen googeln, da findest Du massenhaft (u.a. seriöse) seiten die Titel der verschiedensten Art zum verkauf anbieten. Die Kosten dafür sind unterschiedlich, ein schottischer Laird kostet zwischen 30 und 80 Euro, ein Ehrendoktortitel (aus den USA) zwischen 70 und 150 Euro.
Die käuflich erworbenen Titel darfst Du auch vererben!

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» Bender » Beiträge: 192 » Talkpoints: -0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ganz so leicht ist das alles leider nicht. Die Anbieter im Internet schreiben zwar hin, dass der Titel vererbbar ist, das ist jedoch nicht korrekt für Deutschland. Auch wirst du Probleme bekommen, den Adelstitel in Deutschland durchzusetzen, dasselbe gilt für den Ehrendoktor.

Unter Umständen kann das nochmal eine ganz schöne Stange Geld kosten, und wenn du die Titel trägst ohne Erlaubnis, wird es noch teurer. Für einen richtigen Adelstitel aus Schottland musst du nach Schottlöand reisen und ein kleines Stück Land kaufen - es reicht 1x1 m. Es muss sich allerdings um bestimmtes Land handeln, da musst du mal nach googeln.

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» Sandra » Beiträge: 254 » Talkpoints: -0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du musst ein Stück Land kaufen, an das ein Titel gebunden ist. Das kann ein Garten mit Palais oder ein brachliegender Acker sein. Jedenfalls musst Du z.B. nach Schottland reisen, und das Grundstück erwerben, mit Makler kann man das gegen Geld natürlich verkürzen. Grob gesagt. Soweit ich weiß, reicht dafür kein 1x1 Meter großes Grundstück, der Spaß wird schon so um die 2000 € kosten, halt fürs Grundstück, vielleicht einen Makler, und die ganzen Gebühren die Du für Urkunden etc zahlen darfst, damit Du den Titel auch offiziell eintragen darfst.

Danach wirst Du als Besitzer in das Grundbuch eingetragen und erwirbst somit mit dem Land das volle Recht am Titel, meine ich. Ansonsten gibt es nur noch den Weg der Adoption in Deutschland, soweit ich weiß. Dann musst Du dem Herzog deines Vertrauens eben genug "bieten", damit er Dich "Bürgerlichen" adoptiert und Du so auf dem normalen Weg an den Titel gelangst.

Dieser Pseudo-Prinz der mal auf der Burg bei ProSieben war, hat es doch auch so gemacht. Rein theoretisch kannst Du ja erst Land kaufen, dich zum Sonstwem machen und nachher deinen Titel gegen Bares zur "Adoption freigeben" und zur erfolgreichen Refinanzierung nutzen, nur na ja, ob man mit sooo Leuten verwandt sein will, was da so rumläuft...

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


So jetzt habe ich mich selber noch einmal schlau machen müssen:

Also: MAN KANN KEINEN ADELSTITEL KAUFEN. NIEMALS!

Jeder der das Gegenteil behauptet wird von mir hiermit offiziell als Dummkopf und Lügner betitelt!

Weil: Was im Internet unter dem vielsagenden Titel "Laird" angepriesen wird, hat nichts mit dem eigentlichen Lord zu tun, auch wenn das immer gerne so dargestellt wird - es ist reine Bauernfängerei. Der Titel Laird drückt im Grund nur aus, das jemand Grundbesitzer ist, im schottischen oder im irischen Raum. Es hat rein gar nichts mit Adel zu tun, da man sich - ICH WIEDERHOLE - KEINEN ADELSTITEL KAUFEN KANN. Man kann nur ernannt werden, oder den Titel verliehen bekommen, siehe Lord Ralf Dahrendorff, übrigens ein enger Freund meines ehemaligen Geschichtslehreres +proll+ oder Sir Peter Ustinov, oder so.

Der Lairdtitel ist nur ein Titel wie: Herr von....oder besser noch Besitzer von....
Alle, die euch etwas anderes erzählen lügen, von vorne bis hinten. Ob der Titel so vererbbar ist, wie das immer geschildert wird, wage ich auch zu bezweifeln, da hier wohl eher der Klimbim den man von diesen Onlineshops bekommt vererbt wird, so wie ein rotes Feuerwehrauto oder Omas alter Schrank.

Was ich davor geschrieben habe, drückt sowas Ähnliches aus. Wenn Ihr wirklich daran interessiert seid, das nicht Ihr nicht nur der 100.000ste Laird of Bla seid, und ihr etwas Sicherheit wollt, geht nur der vorher beschriebene Weg - also direkt vor Ort eine Parzelle mit "Titel" (der, wie gesagt nur den Besitz, aber keinen Adel ausdrückt) kaufen, die dann mit dem hohen Kosten- und Gebührenaufwand im Grundbuch eingetragen wird - und nicht irgendeine Firma oder ein Verein, der euch in internen Listen führt.

Aber Ihr seid dann immer noch keine Adligen, da nix Adelstitel, kapisch? Der einzige Weg, neben einer Ernennung zum Soundso geadelt zu werden, was nur noch in Monarchien möglich ist, ist von einem Adligen adoptiert zu werden und damit als möglicher Erbe dessen Titel zu führen. So gesehen muss man sich den Titel "erkaufen" da sich natürlich jeder Adlige eine Adoption sehr gut überlegt, wegen den daraus entstehenden Konsequenzen - wie einem weiterem Erben - und nicht nur aus Angst vor der bloßen Titelteilung.

Ob er Euch nun aus Nächstenliebe adoptiert oder ob Ihr vorher 150.000 € auf seiner Kommode habt liegen lassen, interessiert das Amt herzlich wenig.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 20.12.2006, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.

Diese Pseudo-Titel wie "Baron" oder "Bla of" sind meist nur kirchliche Titel oder noch ärmer, rein erfundene Titel. Da es in den traditionslosen USA jedem erlebt ist, sich zu benennen wie er will, ob nun X-Tina, Doctor of Hyperintelligence oder Baron of Beebop. Da gibt es keine strengen Vorschriften bezüglich akademischer Titel - abgesehen davon das unser Dr. in den USA nicht Doctor bedeutet, sondern meistens Master oder Bachelor von dingsda.

Wie gesagt, ihr könnt eure eigene "Briefkasten-Uni" gründen und euch selber alle möglichen pseudo-akademischen Titel verleihen und keinen stört es - dort! Hier bekommt man schnell Ärger, wenn man sich als Dr. Dr. phil. vorstellt ohne jeglichen Nachweis oder Leistung, da der Doktorentitel der einzige Titel in Deutschland ist, der auch im Personalausweis eingetragen werden kann.

Nichteinmal als "ehemaliger" Adliger hat man Anrecht auf "Rückerkennung" seines Titels, falls ein Ahn diesen einmal aus irgendwelchen Gründen abgelegt hat, so wie sich z.b.: viele Eichmanns & Co nach dem Krieg schnell umbenennen ließen.

Ihr dürft einen "Titel" nur tragen und eintragen lassen, falls Ihr damit als Künstler auftretet, so wie Udo Jürgens, der in echt sonstwie schlimm heißt, leider interessiert es mich nicht, aber unter diesem Pseudonym veröffentlicht und eine gewisse Bekanntheit genießt.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Genauso wie ihr einen Stern nach irgendjemand bennenen könnt, das kann jede Sternwarte neu entscheiden und sich überlegen, wen Sie da in die Wand meißelt oder nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.

Das EINZIGE, was wirklich von Dauer und auf ewig unauslöschlich wäre, wäre eine sehr exklusive Variante:

Im Internet werden oft neu entdeckte Tier- oder Pflanzenarten, und Änhnliches nach lebenden oder toten Menschen benannt. So gibt es einen Mistkäfer, der zu seinem Leidwesen nach George W.(armonger) Bush benannt ist - in diesem Fall zieht eine andere Regel.

Oft kosten wissenschaftliche Studien ein Heidengeld - zumindest, diese vollstänig zu Ende zu führen. Um sich also ihre Studien gegenfinanzieren zu lassend, bieten Wissenschaftler Privatleuten an, ihre Entdeckung nach Ihnen zu benennen, da ein Forscher/Wissenschaftler, der dies oder das zuerst beschreibt oder entdeckt hat - und dies mit einer teuren Studie belegt - das NAMENSVORSCHLAGSRECHT innehat.

Also könntet Ihr zu Weihnachten statt eines ausgeleierten Pseudo-Adelstitels eurer besonders geliebten Person einen Platz in der Weltgeschichte schenken. Angefangen bei Berggräsern für 2.000 $ bis hin zu neuentdeckten Tierarten, die dann aber bei deutlich über 100.000 $ liegen - wie gesagt, damit verkauft der Wissenschaftler nicht irgendwas, sondern ihr finanziert seine Arbeit, an deren Ende er bei erfolgreichem Abschluß den Namen vergeben darf, was weiß ich, phaelanopsis Sandrasis Meyerensis (entschuldigt mein nicht vorhandenes Latinum), falls es sich um eine neue Orchidee handeln sollte und Eure Flamme des Herzens Sandra Meyer heißt.

Einziges Manko: genau lesen! VORSCHLAGSRECHT !!!
Das heißt im Endeffekt, das der Entdecker zwar diesen Namen vorschlagen darf, aber er sich z.B. wegen akademischer Bedenken und Widerstände nicht durchsetzt oder abgelehnt wird, wars das. So wie es wohl kaum eine phaelanopsis Adolfis Hitleris geben wird - warum entbehrt jetzt ja jeder Erklärung.

Oder das aufgrund neuer Erkenntnisse in 20 Jahren eine Umbennung stattfindet - jedoch ist dies sehr unwahrscheinlich, was angemerkt werden muss, normalerweise sollten die Chancen bei 95% stehen, mit dem Wunschnamen, außer bei besonderen Gründen, durchzukommen.

Ein besseres Geschenk als einen ewigen Platz im Lexikon kann man wohl kaum vergeben - ein echt fast unsterblich exklusives Geschenk, und ihr unterstützt die Forschung.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Und da man es nicht oft genug sagen kann, da die Menschen sich einfach nicht aufklären lassen wollen, und einen fünfmal das Gleiche fragen....

NEIN MAN KANN DIESE PSEUDOTITEL NICHT IM PERSONALAUSWEIS EINTRAGEN LASSEN - NIEMALS NICHT UND SCHON GAR NICHT ALS ADELSTITEL !!!

Wie ich schon oben bis zum Erbrechen dargelegt habe kann man nur einen KÜNSTLERNAMEN eintragen lassen, d.h. jeder "Graf von Leuchtenberg" oder "Laird of Glencairn" müsste NUR unter diesen Namen "operieren" - was keiner dieser Pseudo-Adeligen tut. Wie oben erwähnt, nur Pseudonyme die eine gewisse Bekanntheit geniessen und unter denen man gewissermaßen aklzeptiert ist und die dem Haupterwerb dienen, sind auch eintragungsberechtigt.

Für die ganz Dummen noch einfacher:
Ihr könnt euch auch "Erster königlicher Breiträger mit Pflaumenkuchen von und zu Humpfblumpf" nennen und eure eigenen Wappen und Urkunden basteln, am Besten noch ein paar Alben aufnehmen oder Bücher schreiben - und wenn ihr dann D bis C Promi Status genießt und fast jeder euch unter DIESEM und nur DIESEM Namen kennt und er eurem Haupterwerb dient, DANN habt ihr Chancen, das der Name als KÜNSTLERNAME im Personalausweis eingetragen wird - alles andere sind Lügen, um irgendwelchen Müll besser verkaufen zu können.

Genauso könnt ihr auf eure Visitenkarten schreiben was ihr wollt, solange keine Gesetze verletzt werden - ob da nun "Laird of Camster", "König der Welt", "Finanzberater" oder "Dumm für Drei" unter eurem Namen steht, DAS ist dann jedem selbst überlassen, wie lächerlich er sich machen möchte.

Und vererben darf man eben fast alles: Hüte, Knöpfe, Grundstücke, Pseudotitel mit selbstgemalten Urkunden oder einen Berg voll Schulden!

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Guten Tag ich besitze einen Baron Titel den ich geerbt habe mit "von" und "Jungnik" drinne, ist das ein vollwertiger Titel oder nur ein damals erfundener? Kann mir da jemand helfen? Danke schon mal im vorraus. :o

» nick » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,60 »


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