Weihnachtsbäume am Straßenrand - Eigentum?

vom 21.12.2009, 14:48 Uhr

Jeder kennt es, oder zumindest jeder Großstädter: Nach Weihnachten, so kurz nach Neujahr, sammeln sich an den Straßenrändern überall massenhaft alte Weihnachtsbäume. Sie werden abgelegt, damit sie die Müllabfuhr mitnimmt. Oftmals hängt noch Lametta darin, oder andere Dekorationsartikel. Obwohl die Stadtreinigung immer klagt, dann könnte sie die Bäume schwer weiter verwenden. Die werden hier in der Stadt nämlich, wenn brauchbar, noch als Abfallholz verwendet, oder aber als Pflanzenfutter im Zoo.

Tja, nun komme ich ins Spiel. Ich gehöre zu den "bekloppten" Leuten, die Kräuter sammeln und daraus irgendwelche Öle oder Räucherstoffe gewinnen. Das sind meist wild gepflückte (natürlich nach der Richtlinie, dass ein Handstrauß erlaubt sei, und nur nicht geschützte Pflanzen) oder aber selbst angebaute Pflanzen. Was ich dabei immer gut gebrauchen kann, sind die Nadeln bestimmter Nadelbäume und -sträucher. Und Nadelbäume liegen ja nach Weihnachten genug herum und warten auf den Müll.

Dürfte ich nun Nadeln von den zu entsorgenden Bäumen pflücken? Schöner wäre es, als damit lebende Bäume zu behelligen, aber wäre es denn rechtlich in Ordnung? Gelten die Weihnachtsbäume, die nach Weihnachten im Straßengraben liegen, als aufgegeben (sodass sich daran jeder bedienen darf), oder aber gibt es noch einen Eigentümer, also den ehemaligen "Nutzer" des Weihnachtsbaums, oder vielleicht sogar schon die Müllabfuhr?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich denke schon, dass das in Ordnung geht. Frag am besten bei der örtlichen Müllabfuhr nach, ob denen das recht ist. So bist du auf der sicheren Seite. :)

Rechtlich gesehen gehört jeder einzelne Baum ja solange dem Ableger, bis die Stadt bzw. die Müllabfuhr diese an sich genommen haben. Wie du ja selbst schreibst, werden diese oft noch weiterverarbeitet. Manches wird sogar noch verkauft (ja auch Müll bringt noch Geld ein) und somit wäre es Diebstahl.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich denke nicht, das sich irgendjemand daran stören wird, wenn du nicht die ganzen Nadeln abmachst und irgendwo verstreust. Aber selbst das sollte keinen stören.

Streng genommen ist alles, was man an den Straßenrand stellt, damit es die Müllabfuhr abholt, in dem Moment, wo es an der Straße steht , Eigentum der Müllabfuhr. Das ist bei Sperrmüll so und auch bei Biomüll und den Tannenbäumen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Streng genommen ist alles, was man an den Straßenrand stellt, damit es die Müllabfuhr abholt, in dem Moment, wo es an der Straße steht , Eigentum der Müllabfuhr. Das ist bei Sperrmüll so und auch bei Biomüll und den Tannenbäumen.

Das kommt erstens auf`s Bundesland und die kommunalen Vorschriften und zweitens stimmt das in 95 % der Fälle nicht! Der Spermüll und Müll gehört einem solang bis er abgeholt wird - nicht andersrum. Würde hier die Müllabfuhr gleich nach dem Rausstellen das Eigentum daran erwerben müsste diese nämlich auch für Schäden haften die dadurch entstehen - deswegen gehört einem der Müll immer bis man ihn los ist ;).

Und zum Thema: Wenn man fragt ist man auf der sicheren Seite - ansonsten ist es (je nachdem wie die Lage ist) einfach Diebstahl bzw. man könnte deswegen angezeigt werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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