Renovierung: Gegenleistung / Unterstützung vom Vermieter

vom 19.12.2009, 23:34 Uhr

As Bruder F hat nach langer Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und die muss aber noch gründlich renoviert werden ehe F drin wohnen kann. Nun möchte F gern eine Gegenleistung für die Renovierung haben, F dachte F könnte ein oder zwei Monate mietfrei drin wohnen.

Ob man sowas mit dem Vermieter vereinbaren kann, wie sieht das mit dem Mietrecht aus kann F sich in dem Fall auf einen Paragrafen berufen oder hängt das von der Gnade des Vermieters ab?

» Tremby » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Was heißt in dem Fall, dass die Wohnung gründlich renoviert werden muss? Ist der Fußboden hier ebenfalls mit eingeschlossen? Zieht der Mieter in eine nicht renovierte Wohnung, sollte der Vermieter einen Ausgleich schaffen und wie du schon angefragt hast, den neuen Mieter entsprechend den angefallenen Renovierungsarbeiten entweder mietfrei wohnen lassen oder selbst die Renovierung übernehmen und die Wohnung erst nach Fertigstellung der Renovierung vermieten.

Wenn der Mieter beim Einzug die Renovierung vorgenommen hat, muss er die Wohnung beim Auszug nur so hinterlassen, dass keine abartigen Tapeten verklebt wurden oder die Decke und Wände nicht in nicht zumutbaren dunklen Farben gestrichen wurde. Das müsste dann geändert werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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