Vermittlung von Immobilien - Was beachten?
Ein Bekannter aus der Schweiz möchte später mal sein Rentnerdasein in Deutschland verbringen. Er wird aber schon ab den nächsten Jahr aus beruflichen Gründen hierher übersiedeln. Er hat auch schon einige Immobilien gekauft und zum Spass meinte ich gestern, er solle doch hier wo ich wohne welche kaufen, ich würde auch die Verwaltung machen.
Er hat das aber ganz ernsthaft aufgefasst und gemeint, das er mir auch eine Art Provision zahlen würde, wenn ich da gute Angebote finde. Auf was muss ich da nun achten? Ich bin selbständig und könnte ihm darüber ja eine Rechnung erstellen, da ich ja recherchieren und auch den Erstkontakt hergestellt habe.
Aber das ganze muss doch dann in meinem Gewerbeschein stehen oder sind die Leute aus dem Bereich Immobilien freiberuflich und müssen das nur entsprechend ordentlich beim Finanzamt angeben?
Punktedieb hat geschrieben:Er hat das aber ganz ernsthaft aufgefasst und gemeint, das er mir auch eine Art Provision zahlen würde, wenn ich da gute Angebote finde. Auf was muss ich da nun achten?
Tja, die Frage ist hier, was Du genau machst - denn je nachdem kann das auch in eine Maklertätigkeit reingehen, z. B. wenn Du an den weiteren Verhandlungen beteiligt bist oder wie das konkret bei dauerndem Misserfolg ausfallen soll, z. B. wenn Du zwar öfters ein Objekt heraussuchst und Dir gründlich ansiehst, es dann aber nichts wird da der Verkäufer / Käufer nicht möchte. Ein Haus gründlich zu prüfen verschlingt mindestens insgesamt einen halben Tag, lass da mal 10 Häuser kommen die auf kein Interesse stoßen, da vergeht einem dann schnell die Lust weiter kostenlos zu arbeiten.
Punktedieb hat geschrieben:Aber das ganze muss doch dann in meinem Gewerbeschein stehen oder sind die Leute aus dem Bereich Immobilien freiberuflich und müssen das nur entsprechend ordentlich beim Finanzamt angeben?
Wie gesagt, je nachdem was genau gemacht wird kann man das von einer Maklertätigkeit, die erlaubnispflichtig nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO ist und nochmal extra kostet, bis zu einer Finanzberatung einordnen, je nachdem was genau gemacht wird.
Hausverwaltungen kann soweit ich weiß fast jeder machen der sich mit Buchhaltung auskennt, mehr ist es ja nicht. Wobei es hier ja die technische Hausverwaltung (Hausmeister) und die kaufmännische Hausverwaltung (Abrechnung, Geld eintreiben usw.) gibt. Aber auch hier: Wenn man als Hausverwalter mehr als 2 - 4 Wohnungen pro Jahr vermittelt (auch wenn es die Wohnungen des betreuten Eigentums sind) fällt das unter gewerbliches Makeln, also braucht man dann auch wieder eine Erblaunis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO .
Also ich soll da nur die Angebote sichten, weil ja vieles gar nicht im Netz ausgeschrieben ist, sondern direkt an den Häusern ein Hinweis steht. Das ganze halt von aussen mal angucken und den Erstkontakt herstellen, um einige Daten abzufragen.
Alles andere würde dann mein Bekannter regeln und auch jemanden schicken, der die entsprechenden Häuser von innen anschaut. Sprich nach den oben genannten Schritten hab ich keine Aufgaben mehr.
Was diese Genehmigung angeht wegen der Verwaltung. Das wird ja nicht so schwer sein die zu bekommen, oder? Denn Buchhaltung kann ich und hier und da eine Wohnung zeigen, sofern nötig, ist auch nicht so schwer. Und bevor man jemanden einen Mietvertrag unterschreiben lässt, werden ja eh einige Informationen abverlangt.
Was die technische Hausverwaltung angeht, so würde die auch über mich laufen, wobei da aber jemand in meinem Auftrag arbeiten würde. Ob der dann bei mir angestellt ist oder das auf selbständiger Basis macht, muss dann vom Gesamtumfang noch überlegt werden.
Punktedieb hat geschrieben:Also ich soll da nur die Angebote sichten, weil ja vieles gar nicht im Netz ausgeschrieben ist, sondern direkt an den Häusern ein Hinweis steht. Das ganze halt von aussen mal angucken und den Erstkontakt herstellen, um einige Daten abzufragen.
Also im Grunde ein Gefälligkeitsdienst, der meiner Meinung nach nicht unter eine Maklertätigkeit fällt, da die Objektbetreuung usw. und direkte Vermittlung entfällt solange man nicht als unmittelbarer Mittler auftritt nach dem Motto Kontakt gegen Geld bzw. alle Kontakte müssen über einen selbst laufen.
Punktedieb hat geschrieben:Was diese Genehmigung angeht wegen der Verwaltung. Das wird ja nicht so schwer sein die zu bekommen, oder?
Hier kenne ich mich nicht so 100%ig aus und die Art der Gebühren für diese Genehmigung liegen meines Wissens zwischen 70 - 3000 Euro je nach Bundesland, wobei der größere Betrag für eine Vollgenehmigung anfallen. Wo ich es nicht genau weiß ist, ob man diese Genehmigung nur mit einer entsprechenden Vorbildung, sprich Maklerausbildung usw., bekommen kann oder ob das auch so geht. Da muss ich mich noch einmal schlau machen, vielleicht weiß es ja sonst jemand hier im Forum genauer - für mich war das nie wichtig, da ich meine Wohnungen und Häuser entweder selbst vermittel (wo keine Maklertätigkeit besteht da Vermittler = Eigentümer) oder das die Hausverwaltung macht, die eine besitzt. Beantragen kann man die meines Wissens auf dem Gewerbeamt.
Punktedieb hat geschrieben:Denn Buchhaltung kann ich und hier und da eine Wohnung zeigen, sofern nötig, ist auch nicht so schwer. Und bevor man jemanden einen Mietvertrag unterschreiben lässt, werden ja eh einige Informationen abverlangt.
Ja, am besten immer ein Einkommensnachweis sowie wenn möglich ein "Mieterzeugnis" vom Vorvermieter - wird manchmal mit angeboten, auch direkt vom Mieter.
Punktedieb hat geschrieben:Was die technische Hausverwaltung angeht, so würde die auch über mich laufen, wobei da aber jemand in meinem Auftrag arbeiten würde. Ob der dann bei mir angestellt ist oder das auf selbständiger Basis macht, muss dann vom Gesamtumfang noch überlegt werden.
Klar, machen ja die meisten so, dass sie den technischen Teil, halt klassische Hausmeisteraufgaben, nicht selber ausüben. Wie gesagt, dafür braucht es im Grunde keine Ahnung, wenn man etwas davon versteht ist das natürlich umso besser.
P.S.: Habe gerade noch einmal bei einem Kollegen quergefragt der da seinen Schwerpunkt hat: Laut ihm ist für den Erwerb einer Maklerlizenz nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO keine Ausbildung, Studium oder andere Vorbildung Voraussetzung, es wird kein Befähigungsnachwies verlangt. Im O-Ton hieß das "Makler kann noch jeder Idiot werden, da braucht's nichts für..." - noch, da sich das durch die EU ändern könnte, da laut ihm in anderen Ländern hier teilweise sogar ein Studium Voraussetzung ist.
Also brauche ich erst diese Genehmigung, wenn es wirklich darum geht, das ich seinen Besitz hier verwalten soll. Alles was vorher läuft ist ja mehr oder weniger Informationssuche und die kann ich mit meinem jetzigen Gewerbeschein abdecken.
Was meinst du, ab wievielen Häusern es sich lohnt einen eigenen Hausmeister einzustellen? Denn hier ist es Sitte, das man die Hausordnung eben durch diese Leute erledigen lässt, wie auch Mülltonnen rausstellen und dergleichen. Sprich ein eigener Hausmeister hätte bei mehreren Objekten allein durch die Reinigungsarbeiten ordentlich zu tun.
Punktedieb hat geschrieben:Also brauche ich erst diese Genehmigung, wenn es wirklich darum geht, das ich seinen Besitz hier verwalten soll.
Und auch nur dann, wenn Du makeln solltest, also Du die Wohnung vermittelst. 2 - 4 Wohnungen pro Jahr gelten als Gelegenheitsmakeln und das ist nicht erlaubnispflichtig, dafür brauchst Du also nicht einmal diese Genehmigung. Wenn es sich um größere Objekte handelt wird es aber wahrscheinlich etwas mehr sein und dann ist die Frage, ob man dafür wirklich einen Makler braucht.
Ich sehe es immer so: Bei einem guten Makler (wovon es leider nur sehr wenige gibt) der einem alles abnimmt zahlt man gerne die Provision, aber bei einem schlechten Makler der nur 1 - 6 selbstgemachte (und oft qualitativ völlig minderwertige) Bilder bei ImmoScout reinstellt, dazu einen übertrieben geschönten Text (was Dir als Verwalter Ärger einbringt nach dem Motto "...der Makler hat aber gemeint..." und bei Detailfragen immer an den Hausverwalter / Vermieter verweist - den kann man auch selber "imitieren" und der schreckt nur Interessenten ab!
Punktedieb hat geschrieben:Was meinst du, ab wievielen Häusern es sich lohnt einen eigenen Hausmeister einzustellen? Denn hier ist es Sitte, das man die Hausordnung eben durch diese Leute erledigen lässt, wie auch Mülltonnen rausstellen und dergleichen. Sprich ein eigener Hausmeister hätte bei mehreren Objekten allein durch die Reinigungsarbeiten ordentlich zu tun.
Ich glaube man stellt gar keinen eigenen Hausmeister ein - also die Hausverwaltungen (Haus + Grund ), die auch für mich teilweise arbeiten (und sich eben um sowas kümmern) haben selbst den posten ausgelagert und einen Hausmeisterservice angestellt der das erleidigt. Die Kosten dafür trägt der Mieter bzw. kann man auf den Mieter umlegen. Je mehr der machen soll, desto teurer wird es natürlich, sprich: Wenn die Mieter ihren Müll weiterhin selber rausschaffen dann sparen sie natürlich bei den Nebenkosten, da der Hausmeisterservice das dann nicht mit Dir abrechnen kann.
Meistens macht der halt so Kram wie Treppenhaus fegen & wischen / Kehrwoche, Rasen schneiden, kleinere Reparaturen (Lampen im Treppenhaus wechseln) und Garten pflegen sowie den Gemeinschaftsbereich der Mieter sauber halten und Parkflächen die zu den Häusern gehören - da sind sich die meisten ja doch mittlerweile zu fein für .
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