Sperre beim Arbeitsamt wegen Probearbeitstag
A ist arbeitslos und dass seit 4 Monaten. A hat vor ca einem Monat einen Probearbeitstag bei einer Firma gehabt, wo er sich vorgestellt hat. Dieser Probearbeitstag war an einem Freitag. Er bekam Donnerstag Abend um 18 Uhr Bescheid, dass er Freitag in der Früh um 6 Uhr zum Probearbeiten kommen sollte.
A war klar, dass er einen Probearbeitstag beim Arbeitsamt anmelden muss und hat das mit dem Arbeitgeber auch besprochen. Der Arbeitgeber meinte, wenn er nicht kommt, dann würde ein anderer kommen und die Stelle wäre weg. Also ging er am Freitag zum Probearbeitstag. Beim Arbeitsamt konnte er am Donnserstag keinen mehr erreichen.
A`s Frau hat dann am Freitag, sofort, als das Arbeitsamt aufmachte dort angerufen und Bescheid gesagt. Die Sachbearbeiterin war sehr ungehalten, weil sie diesen Probearbeitstag nicht genehmigt hat. A hat die Stelle nicht bekommen und ist dann am Montag sofort zum Arbeitsamt um wieder Bescheid zu geben.
Vor einigen Tagen hat A nun einen Brief vom Arbeitsamt im Briefkasten, dass er eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt bekommt, weil er ohne Genehmigung einen Probearbeitstag gemacht hat.
Was kann A jetzt machen? Wenn er nicht zu dem Probearbeitstag gegangen wäre, wäre das vom Arbeitsamt bestimmt auch nicht positiv gesehen worden, weil er somit ja eine vermeintliche Stelle sofort geblockt hätte. A hat zwar sofort Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, aber bisher noch keine Antwort erhalten.
A hat Familie und ohne das Geld vom Arbeitsamt können sie nicht leben. Wie kommt A nun an Geld zum Leben? Wie sollte A sich in Zukunft verhalten, wenn er einen Probearbeitstag angeboten bekommt, wenn keine Zeit ist, sich beim Arbeitsamt eine Genehmigung für diesen Tag zu holen?
Hallo Diamante!
Also ich kenne mich mit den rechtlichen Belangen in diesem Fall nicht wirklich aus, aber eventuell kann ich trotzdem etwas beitragen.
Kann es nicht auch sein, dass diese Firma ganz spontan einen Ausfall bei ihrem Personal hatte und dein Bekannter als billige (oder gar kostenlose?) Arbeitskraft gerade recht kam? Denn normalerweise sollte eine Firma ab einer gewissen Größe einen Personalexperten haben und der sollte sich mit diesen Regelungen zur Probearbeit auskennen. Aber selbst wenn es keinen Personalexperten gab, ist dieses Gebaren doch mehr als verdächtig! Das ist einfach keine normale Geschäftspraxis, seine Arbeitskräfte so kurzfristig und unbedacht zu wählen und so unter Druck zu setzen!
Also, deiN Bekannter sollte sich persönlich einen Termin holen und nochmal alles SELBST erklären. Es kann immer sein, dass der Frau des Bekannten ein Fehler bei der Erklärung des Sachverhalts passiert ist und so die Sachbearbeiterin sehr ungehalten war.
Also, selbst hingehen, Reue zeigen und den Sache aus der eigenen Perspektive schildern. Auch, dass man eventuell über den Tisch gezogen wurde und welche Firma das war. Eventuell gabs ja schon einmal so einen Fall!
Die Frau von A hat es genauso gesagt, wie es ist. Sie hat der Sachbearbeiterin erklärt, dass er am gestrigen Abend (es war ja mittlerweile Freitag Morgen) von der Firma xy per Telefon Bescheid bekommen hat, dass er zur Probearbeit kommen sollte. A wurde von der Firma am Telefon gesagt, dass er deswegen so kurzfristig kommen soll, weil den Montag drauf die Stelle besetzt werden sollte und insgesamt 3 Leute zum Probearbeiten kommen sollten und wenn er nicht kommt, dann wird die Stelle auf jeden Fall von einer der anderen besetzt. Genauso hat sie es der Sachbearbeiterin gesagt.
Am Freitag nachmittag hat A dann von der Firma sofort Bescheid bekommen, wer von den drei Probearbeitern genommen wurde und A war nicht dabei. Freitag war dann auch beim Arbeitsamt keiner mehr da. Also ging A am Montag zur Sachbearbeiterin und schilderte das noch einmal genau und diese hat sich das angehört und A hat nicht geglaubt, dass nun ein Bescheid kommt, wo ihm eine Sperre angekündigt wird.
Wenn A gar nciht Bescheid gesagt hätte, dann wäre das Arbeitsamt wahrscheinlich gar nicht erst dahintergekommen. Aber eben weil er Bescheid gesagt hat, war das der Anlass für die Sperre, weil es angeblich zu spät war und ohne Genehmigung vom Arbeitsamt darf man keinen Probearbeitstag machen.
A hat den Widerspruch auch persönlich bei der Sachbearbeiterin abgegeben. Aber die hat gar nicht mit sich reden lassen. A braucht aber Geld. Kann A nun Hartz 4 beantragen? Damit er wenigstens ein wenig Geld hat? An wen kann A sich weiter wenden? A kann nicht 3 Monate ohne Geld auskommen und er hat ja eigentlich nur so gehandelt, weil er Aussichten hatte, nicht mehr vom Amt zu leben.
In diesem Falle wäre der erste Weg mal das persönliche gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin zu suchen und ihr den Vorfall genau zu schildern. Am Telefon lässt sich einiges schwer erklären und da kann es auch mal zu Missverständnissen führen.
In erster Linie hat A doch sicherlich eine Bescheinigung bekommen, dass er beim Probearbeitstag ist, oder? Das ist schon einmal wichtig. Wichtig wäre auch gewesen, dass er eine Bescheinigung hat, dass es hier um die Chance einer potentiellen Arbeitsstelle ging und man ihn damit "gelockt" hat. Gerade wenn es heißt, dass wenn er nicht kommt, die Stelle ein anderer bekommen würde. Solche Versprechungen darf man eigentlich nicht machen, sind in diesem Falle aber wichtig damit A wenigstens sein Geld bekommen kann.
A ist nur deswegen hin, weil er die Chance auf die Stelle nicht vertun wollte. Das Argument, dass das Amt auch nicht glücklich wäre, wenn er nicht gegangen will sollte man tunlichst vermeiden und für sich behalten - da mauern die meisten Sachbearbeiter nämlich.
Besser ist, sich zu entschuldigen und das man versucht hat, alles mögliche zu tun, um wieder Arbeit zu finden und eigenes Geld zu verdienen. Man hat versucht, dass Amt zu erreichen und als man keinen erreichte, erschien es besser hin zu gehen. Man sollte sich einsichtig zeigen, dass das nicht wieder vorkommen würde und nicht mehr in Eigenregie entschieden würde.
Wirklich, man sollte sich schnell um ein persönliches Gespräch kümmern um die Sache zu klären. Rechtlich kann man da meines Erachtens nämlich nicht viel machen, weil es in der Tat ein Verstoß ist. Wenn in diesem Fall auch wenig nachvollziehbar.
Hallo Diamante!
A sollte auf jeden Fall Widerspruch einlegen, was er ja anscheinend getan hat. Wenn er daraufhin kein Änderungsbescheid bekommt, dass die 3 monatige Sperre wieder aufgehoben ist, sollte A zu einem Anwalt gehen. Es scheint leider kein Einzelfall zu sein.
Ich kenne jemanden, der einen Termin beim Arbeitsamt hatte und genau um diese Uhrzeit, kurzfristig ein Vorstellungsgespräch bekam. Das Amt machte auch Stress, weil er dann den Termin dort nicht wahrnehmen könnte und doch dazu verpflichtet sei.
Das klingt alles sehr dubios. Sowohl das Jobangebot bzw. der Probearbeitstag als auch die Reaktion bei der Arbeitsagentur. Aber weil ich an das Gute im Menschen glaube und fest davon überzeugt bin, dass die Sachbearbeiterin im Fall von A ihre Machtposition nicht willkürlich ausnutzt und A damit nur schikanieren will, gehe ich von einem erheblichen Kommunikationsproblem aus. Also nichts, was nicht zu lösen wäre.
Welchen Grund hätte die Sachbearbeiterin auch, wenn sich ihr Klient selbständig um Arbeit bemüht und ihr ihren Job (einen Teil davon) abnimmt? Sie selbst ist ja offenbar in der Richtung wenig erfolgreich gewesen. Sonst wäre der Klient A ja nicht mehr arbeitsuchend gemeldet. Sich nun über die fehlende Information zu beschweren, ist sicher nicht leicht zu begründen. Oder gab es exakt für den Tag der Probearbeit einen anderen, dringenderen Termin? Oder gibt es Anlass an den Angaben von A zu zweifeln? Wie hätte die Gestaltung des betreffenden Freitags ohne eine Wahrnehmung der angebotenen Probearbeit ausgesehen?
Der potentielle Arbeitgeber hingegen ist auch recht merkwürdig, was die Vergabe von solchen Möglichkeiten angeht. Diese Art der geforderten Spontaneität kann mit viel gutem Willen als Test gewertet werden. Den hat der Proband dann ja eindeutig bestanden. Komisch hingegen, wenn dazu aber gleich die Drohung in den Raum gestellt wird, dass im ablehnenden Fall ein anderer kommen würde. Hätte der dann am Donnerstag, gleich nach 18 Uhr die Einladung zum Probearbeitstag bekommen? Was, wenn auch der abgesagt hätte? Und leider muss ich sagen, dass es der Firma, sofern es wirklich um die Feststellung der Tauglichkeit des Kandidaten A gegangen ist, auch mit einem anderen Termin hätte kommen können. Außer sie brauchten dringend Ersatz für eine eigene, ausgefallene Kraft. Aber damit hätten sie die Lage von A auf ungehörige Weise ausgenutzt.
Bei all dem stellt sich dann die Frage, wie A an das Angebot gekommen ist. Wenn über die Agentur, dann sollte sich A über die Praktiken bei der Agentur beschweren!
Wenn nun der Job nicht bekommen wurde, was ist denn dann als Begründung genannt worden und hat A eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten, an besagtem Freitag zur Probearbeit erschienen zu sein? Dies sollte unbedingt der Agentur vorgelegt werden.
Eine Sperre ist eigentlich eine Sanktion gegen die, die sich weigern, an den Bemühungen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben mit zu wirken. Das ist ja im vorliegenden Fall von A definitiv nicht der Fall. Vielleicht sollte A den Brief mit der Sanktionsandrohung nehmen und mit der Sachbearbeiterin in der Agentur sowie deren Vorgesetztem darüber reden, wie das korrekte Verhalten hätte aussehen sollen. Da war ja terminlich schicht eine Zwangslage gegeben und die Sachbearbeiterin weder um 18 Uhr (Donnerstag) noch um 6 Uhr (Freitag) zu erreichen. Evtl. wird ja das Missverständnis so gelöst, welches zu der fragwürdigen Reaktion mit Ankündigung einer Leistungssperre geführt hat.
Die Sanktionsdrohung, dass er, wenn er nicht zum Probearbeitstag erscheint ein anderer die Stelle auf jeden Fall bekommt, war telefonisch und nicht schriftlich. A wußte bis Freitag Morgen auch nicht, dass insgesamt 3 Probearbeiter bestellt waren.
Eine Bescheinigung, dass er beim Probearbeitstag war und dass er die Stelle nicht bekommen hat, liegt der Sachbearbeiterin vor. Ein persönliches Gespräch hat stattgefunden. A war persönlich da und hat alles auch hingegeben, was er schriftlich hatte. Einzig am Freitag war ein Telefongespräch mit der Ehefrau und der Sachbearbeiterin. A`s Ehefrau konnte nicht persönlich vorsprechen, weil sie 2 kleine Kinder hat und kein Auto zur Verfügung hatte.
Die Sachbearbeiterin war ziemlich genervt und hat sich bei dem persönlichen Gespräch am Montag mit A dann zwar alles angehört, aber ein paar Tage später kam der Bescheid, dass er die 3 Monatssperre hat.
Ein Anwalt kann A sich nicht leisten, weil der Anwalt für Arbeitsrecht selbst bezahlt werden muss. Oder geht man da zu einem anderen Anwalt? Wie ist da die Vorgehensweise? Zu welchem Anwalt geht A da um Hilfe zu bekommen?
Hallo!
Hat A nicht vielleicht noch die Möglichkeit an oberster Stelle des Amtes zu beschweren? Es gibt doch sicher in dem Arbeitsamt auch einen Chef. Ich würde an As Stelle versuchen, einen Termin für ein Gespräch zu bekommen.
Ich selbst habe mich auch einmal über einen Sachbearbeiter beschwert und es war anschließend die Leiterin des Arbeitsamts, bei dem Gespräch auch anwesend. Vielleicht kann A bei den Vorgesetzten der Sacharbeiterin etwas mehr erreichen. Ein Anruf bei einem Anwalt, sollte doch auch eigentlich nichts kosten, wenn A nur fragt, wie er von dort Hilfe bekommen kann, wenn er so kein Geld zur Verfügung hat. Hat A keine Rechtsschutzversicherung?
derpunkt hat geschrieben:Das klingt alles sehr dubios. Sowohl das Jobangebot bzw. der Probearbeitstag als auch die Reaktion bei der Arbeitsagentur. Aber weil ich an das Gute im Menschen glaube und fest davon überzeugt bin, dass die Sachbearbeiterin im Fall von A ihre Machtposition nicht willkürlich ausnutzt und A damit nur schikanieren will, gehe ich von einem erheblichen Kommunikationsproblem aus. Also nichts, was nicht zu lösen wäre.
Leider ist es wirklich oft so, dass da einige Dinge in der Agentur für Arbeit vorkommen, bei denen man den Eindruck hat, dass eine Förderung der Arbeit nicht gedacht ist. Ich weiß das von einer guten Bekannten, die gerade arbeitslos geworden war und dann halt diverse Gespräche mit dem Fallmanager absolvieren sollte. Da ihre Bewerbungen in der Zwischenzeit fruchtbar waren, wollte sie um einen Zuschuss für die Fahrt zum Bewerbungsgespräch bitten (immerhin 150 km Gesamtweg), da wurde ihr wortwörtlich gesagt, wieso sie denn so schnell sei und ob sie nicht erst mal das Erstgespräch mit der Fallmanagerin absolvieren wolle... Das weiß ich, weil ich sie begleitet hatte, da sie endlich mal einen Zeugen für die merkwürdigen Zustände haben wollte, und weil ich das zuvor auch nicht glauben konnte. Diese gute Bekannte sollte auch Sperren für abstruse Dinge bekommen.
Von oben besagter Bekannten weiß ich, dass sie einen Anhörungsbogen bekam, den sie ausgefüllt zu einem Termin mitbringen sollte, bei dem noch mal alles besprochen wurde. War das der zweite besagte Termin? Wenn ja: Im vorliegenden Fall würde ich definitiv auch erst mal einen Widerspruch einlegen und den Sachverhalt darin noch mal schildern. Sicher kann A auch darlegen, warum er nicht wenigstens per Handy persönlich mit der Fallmanagerin sprechen konnte?!
Sollte dann immer noch gegen A entschieden werden, dann kann A vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage dort ist kostenlos. Mehr weiß ich auch nicht, aber vielleicht nützt ja auch schon der Widerspruch etwas.
Da ich recht viel mit Arbeitssuchenden zu tun habe, weiss ich auch, das dort wegen der unsinnihgsten Dinge Sperren ausgesprochen werden. Die meisten meiner Teilnehmer haben Widerspruchsverfahren am laufen. Also schriftlich in Widerspruch gehen und auch schonmal bei dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin vorsprechen.
Übrigens sollte man so einen Widerspruch nicht ohne Hilfe schreiben. Ein Bürgerbüro, welches eigentlich fast überall zu finden ist, hilft da gern weiter. Oder man hat Bekannte, die gerade in einer Maßnahme sind. Denn dort gibt es Sozialpädagogen, die man mal drüber schauen lassen kann.
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