Tiere von Fremden fotografieren und Foto veröffentlichen

vom 21.02.2015, 21:00 Uhr

Wenn Frau A ein Foto eines Tieres macht, welches ihr nicht gehört und dieses Foto dann veröffentlicht, ist dies erlaubt oder muss Frau A von dem Besitzer des Tieres eine Einverständniserklärung bekommen? Ist es erlaubt in der Öffentlichkeit Fotos von einem Tier zu machen, die man dann für Zwecke veröffentlicht um jemanden Bloß zu stellen oder um sich selbst zu bereichern wie zum Beispiel das Bild zu verkaufen?

Wann darf man ein Tier von einem fremden Besitzer fotografieren um das Bild zu veröffentlichen? Kann der Besitzer des Tieres rechtliche Schritte einleiten oder ist es nicht so schlimm? Da ein Tier vor dem Gesetz als Sache gilt, ist es so, als wenn ich ein Fahrrad fotografiere und das Bild veröffentliche? Oder womit kann man das vergleichen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Diesen Fall wird man wohl nicht ganz klären können, denn es handelt sich in diesem Fall um österreichisches Recht und nicht deutsches Recht. Wenn ein Mensch dabei erwischt wird, wie sein Hund auf die Eingangstür eines Hauses pinkelt und der Besitzer dabei fotografiert wird, wird sicher der Fotograf den Pinkelhundbesitzer fragen, ob er das Foto löschen muss oder nicht. Da der Hund in Deutschland eine Sache ist, wird es sicher nicht einfach zu lösen sein.

Theoretisch müsste man auch bei jedem Hotel fragen, ob man bei Produkttests die Zimmerfotos hochladen darf, denn gehört Dir das Hotel? Nein? Ist es jedem recht, alles zu sehen? Nein? Genauso kann es bei Produktfotos von Büchern sein, wo steht, dass jede Vervielfältigung jeglicher Art verboten ist.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Ich finde, dass das recht schwierig zu beantworten ist. Denken wir dochmal an die ganzen Bilder von afrikanischen Löwen in der Serengeti. Oder von Giraffen und Elefanten, die dann fotografiert werden und später auf Leinwand in deutschen Wohnzimmern hängen. Wer müsste da um Erlaubnis für die Fotogenehmigung gefragt werden? Gerade Tiere in freier Wildbahn haben ja keinen "Eigentümer" in dem Sinne. Da müsste man dann schon einen Antrag bei der jeweiligen Regierung stellen und das stelle ich mir sehr unrealistisch vor.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Man darf auch nicht einfach so Fotos machen. Ich kann mich auch nicht vor Miss Marple stellen und sie abfotografieren. Das ist definitiv verboten, wenn ich sie von 20 Meter fotografiere und sie nicht sieht, was ich wirklich fotografiere, könnte sie mich theoretisch fragen ob ich sie fotografiert habe und ich müsste ihr das Bild zeigen und gegebenenfalls löschen.

Auch würde ich kein Bild von einem Haustier in Tuchfühlung machen, denn das ist einfach kein Benehmen und ich würde jeden, der zu nahe kommt und eindeutige Absichten hat, wegweisen.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Sobald ein Besitzer bekannt ist, muss der auch gefragt werden. Wobei ich davon ausgehe, dass diese Rechte in Österreich nicht so komplett anders sein werden, als in Deutschland. Vor allem, wenn das Tier halt den Mittelpunkt des Fotos bildet, kann das sehr viel Ärger nach sich ziehen. Ist es nur per Zufall im Hintergrund zu sehen, wird das wieder anders bewertet.

Genauso ist das bei Wildtieren. Klar, kann man sagen, dass sie auch irgendwie einen Besitzer haben werden. Denn viele Tiere haben ja ein angestammtes Revier, wo sie sich die meiste Zeit ihres Lebens aufhalten. Nur passen diese Reviere recht selten mit den Grenzen zusammen, die von Menschen festgelegt worden. Wenn man also nicht gerade die Mutationen der weißen Hirsche von Moritzburg ablichtet und veröffentlicht, wird man bei einem normalen Reh aus dem Wald kaum Ärger bekommen.

@celles: Ich hatte das in dem anderen Thread schon mal erklärt. Fotografieren darfst du erst mal alles. Also jedes Gebäude, jede Person und auch jedes Tier. Nur veröffentlichen darfst du von den meisten Aufnahmen nichts. Weil das eben gegen geltendes Recht verstößt. Es sei denn, dass du die schriftliche Genehmigung der Person oder des Besitzers eines Hauses hast.

Dein Vergleich mit Hotels oder Büchern hinkt aber gewaltig. Denn selbst wenn es schlechte Kritik gibt, ist es noch immer eine Form von Werbung, die man da kostenlos bekommt. Ich selbst nutze auch die Bilder der Cover der jeweiligen Verlage. Erstens ist es erlaubt, weil es direkter Bezug zu dem Buch vorhanden ist mit der dazu veröffentlichten Kritik. Und zweitens ist es da kein Problem, wenn man dazu schreibt, dass die Bildrechte beim Verlag liegen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Na, da gibt es schon Einschränkungen, denn Leute beim FKK zu fotografieren und dann schon aus nächster Nähe ist nicht erwünscht. Was ein Fremder mit dem Foto Deiner kleiner Tochter wohl vorhat, kann man sich auch denken und da wirst Du sicher nicht sagen, dass er Fotos machen darf, aber dann nicht veröffentlichen. Beim ersten Suchen, ist es anscheinend im Normalfall erlaubt.

Die wundert mich wenig in den Zeiten von Facebook und Instagramm, wo man niemanden mehr fotografieren braucht, sondern nur mehr abspeichern muss. Wenn der Hund einen schwarzen Strich über die Augen bekommt, ist es sicher wieder anders. Was unkenntlich gemacht wird, gilt wieder als andere Sache, außerdem frage ich mich schon, wie man dann Tatbestände belegen soll, wenn die Tiere mit einem schwarzen Knäuel übermalt werden müssen und vielleicht noch die Decke dazu, weil die auch jemandem gehört.

Hier ist das Erlauben von Fotos von anderen sehr unverständlich und wenn ich eine Hund beim Pinkeln in den Zug fotografiere, soll ich verklagt werden, weil der Hund zu sehen ist. Lächerlicher geht es aber nicht mehr.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


@celles: Du scheinst den Unterschied noch immer nicht verstehen zu wollen. Bleiben wir bei dem pinkelnden Hund. Du hast ihn fotografiert und willst das an die zuständigen Verkehrsbetriebe weiterleiten. So weit, so gut. Machst du das per Mail, wo es eben nur der Empfänger anschauen kann, um eventuell weitere Schritte einzuleiten, ist das völlig legitim. Veröffentlichst du dagegen das Foto auf der Facebook-Seite der Verkehrsbetriebe, wo es alle Leute sehen können, dann kannst du deswegen Probleme bekommen. Unterschied nun erkannt?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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