Testament auf DVD als Film nur notariell beglaubigt gültig?

vom 21.09.2015, 13:37 Uhr

Herr A möchte sein Testament gerne per DVD als Film machen. Er schreibt nicht gerne und er möchte seinen Erben auch noch einen letzten Gruß senden. Nun fragt er sich, ob er einfach einen Film selber drehen kann, also sich an einen Tisch setzen kann und sein Testament einfach sprechen kann oder ob er das vor einem Notar machen muss und ob der Notar das dann beglaubigen muss.

Wie kann Herr A vorgehen, damit es seine Richtigkeit hat und er auch sicher sein kann, dass die Leute erben, die er im Testament bestimmt? Ist eine Hinterlegung einer DVD beim Notar und die dann entsprechende Sichtung nach dem Tod teurer als ein schriftliches Testament?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ein aufgenommenes Testament ist nie gültig. Entweder der Verfasser erstellt das Testament eigenhändig in Schriftform oder er lässt es vom Notar aufsetzen und unterschreibt in seiner Anwesenheit, damit der das Dokument beglaubigen kann.

Es besteht die Möglichkeit, das schriftliche Testament zu verlesen und das Abspielen der Aufzeichnung zu verfügen. Man kann auch einen letzten Gruß erstellen und zum Teil der Testamentseröffnung erklären. Rechtlich bindet sind aber immer nur die schriftlich fixierten Angaben. Damit soll die Möglichkeit einer Veränderung verhindert werden.

» cooper75 » Beiträge: 13381 » Talkpoints: 510,47 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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