Teilzeit angestellt aber Arbeitgeber teilt Vollzeit ein
Arbeitnehmerin A hat eine Teilzeitstelle im Einzelhandel angenommen. A wollte nicht Vollzeit arbeiten, da sie ein kleines Kind hat und auch noch genügend Zeit mit dem Kind verbringen kann. A hat am 1. März die Stelle begonnen und hat auch den Dienstplan sofort bekommen. Bis zum 12. März geht der Dienstplan und wenn sie die Stunden rechnet, wären das schon 67 Arbeitsstunden. Sie arbeitet also im Prinzip wie eine Vollzeitkraft.
Nun meint der Arbeitgeber, dass sie eben dann bis zum Ende des Monats nur noch 13 Stunden arbeiten müsste, was doch auch schön ist. A wollte aber Teilzeit arbeiten, damit sie regelmäßig mehr Zeit fürs Kind hat und so muss ständig die Schwiegermutter einspringen, was sie zwar gerne macht, aber nicht Sinn der Teilzeit ist.
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber die Zeit so einteilen kann, dass sie in der ersten Hälfte des Monats schon fast die Stunden für Teilzeit voll hat oder muss das irgendwie aufgeteilt werden? Kann A was dagegen unternehmen, dass sie ca. 20 Stunden die Woche arbeitet? Oder ist der Arbeitgeber da im Recht und kann einteilen wie er es will?
Ich arbeite selbst Teilzeit im Einzelhandel, und in manchen Monaten sieht es bei uns ganz ähnlich aus. Ich hatte manchmal in den ersten zwei Wochen jeweils fünf bis sechs Arbeitstage, in den letzten zwei Wochen manchmal dafür nur zwei.
Bei uns ist meistens Personalmangel der Fall, wenn in den ersten zwei Wochen jemand krank ist und vielleicht noch jemand Urlaub hat müssen dafür natürlich die verfügbaren Arbeiter einspringen. Manchmal gibt es aber auch einfach so viel zu tun, dass nicht zwei Mitarbeiter im Laden sind (so ist es eigentlich Standard), sondern drei oder vier. Auch in solchen Fällen sammeln sich natürlich mehr Stunden an, die meine Chefin dann wenn die Lage sich wieder entspannt versucht wieder auszugleichen.
Solche Monate sind zumindest bei uns jedoch keinesfalls die Regel, in den meisten Fällen sind die Stunden relativ gleichmäßig über den Monat verteilt und ich arbeite um die 20 Stunden pro Woche, meistens auf vier Tage verteilt.
Ein weiterer Grund für diese Einteilung könnte sein, dass der neue Chef einfach möchte, dass die Mitarbeiterin sich einfach schnell in die neue Arbeit einlernt, Anschluss findet und sich einlebt. Je öfter sie zu Beginn arbeitet, desto schneller geht das natürlich. Mein erster Arbeitsmonat war stundentechnisch auch proppevoll, damit ich in möglichst kurzer Zeit möglichst viel lernen konnte.
Ich würde den Chef einfach mal fragen, warum die Stunden so aufgeteilt sind. Denn seine Antwort ist ja keine wirkliche Begründung. Ansonsten kann man ja auch mal bei den Kollegen nachhaken, ob ein solcher Dienstplan eher die Ausnahme oder die Regel ist.
Wie das nun rechtlich aussieht weiß ich nicht genau, in meinem Arbeitsvertrag steht - meine ich - nur, dass ich soundso viele Stunden im Monat arbeiten muss, allerdings nicht, wie und ob diese über die Wochen aufgeteilt werden.
Es muss doch einen Arbeitsvertrag geben. In Ordnung ist das, was dort unterschrieben wurde. Wenn da drinnen steht, dass es auch mal mehr Stunden werden können oder keine bestimmten Stunden festgelegt sind, hat man eben Pech gehabt. Man sollte schon lesen, was man unterschreibt. Hat man im Arbeitsvertrag etwas anderes stehen, sollte man den Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und dann sehen, was man sonst noch für Schritte machen muss. Wobei ich dann auch überlegen würde, ob man vielleicht eine Lösung mit dem Kind findet, wenn man schon mal eine Vollzeitstelle bekommen kann mit Kind.
Ob so etwas in Ordnung ist oder nicht können wir so gar nicht sagen, denn es liegt schlichtweg an dem Arbeitsvertrag den sie unterschrieben hat. Nur weil da drin steht, das man Teilzeit arbeitet, heißt das noch lange nicht wie und in welchem Umfang und wie die Einteilung ist. Da kommt es dann eben auf die Details an und inwieweit dies festgelegt ist.
Steht also in dem Arbeitsvertrag vielleicht eine monatliche Gesamtstundenzahl, dann darf der Chef natürlich die zu arbeitenden Stunden so einteilen, wie es auch für die betrieblichen Belange passend ist und da kann es dann vorkommen, das man in den ersten zwei Wochen sehr viel arbeitet und danach dann nicht mehr oder auch in allen möglichen anderen Einteilungen.
Steht im Arbeitsvertrag jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden, dann kann der Chef die Verteilung der Arbeitszeit nicht nach einfacher Willkür jede Woche ändern oder anpassen, denn die angegebene Zahl in der Woche ist da bindend. Sicherlich hat der Chef da aber immer noch die Möglichkeit bei Engpässen zu fragen, ob man einspringen kann und mehr arbeiten könnte.
Nach der bereits genannten Aussage würde ich vermuten, das in dem Arbeitsvertrag nur eine monatliche Stundenzahl genannt ist und dann ist der Chef, wie bereits erwähnt; im Recht.
Ein Blick in den Arbeitsvertrag ist nicht unwichtig, denn wenn dort die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt worden ist, dann kann man diese auch nicht überschreiten und voll packen wie für eine Arbeitskraft die Vollzeit arbeitet. Ist das ganze jedoch auf den Monat angegeben, dann kann man das einteilen wie man lustig ist und auch alles in den ersten zwei Wochen nach Bedarf.
Ansonsten kann man sich dazu auch jederzeit von einem Arbeitsrechtler beraten lassen, da hier noch eine Soziale Komponente mit Kind zum tragen kommt und die meisten Unternehmen auch einen entsprechenden Sozialplan haben der dazu ebenfalls noch etwas her gibt. Auf Biegen und Brechen zur Arbeit rennen und das Kind unbetreut lassen oder andere gar Urlaub nehmen zu lassen damit es klappt, ist jedenfalls nicht im Sinne des Erfinders.
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