Taschenkontrolle im Kino - Wird es noch gemacht?

vom 28.10.2014, 10:14 Uhr

Ich gehe öfter mal mit einer Freundin ins Kino und bisher haben wir uns dann immer dort etwas zu knabbern zu trinken gekauft. Allerdings ist das im Kino natürlich doch recht teuer. Die Tochter meiner Freundin sagte aber immer, dass wir nichts eigenes mit ins Kino nehmen könnten, da dort durchaus auch mal Taschenkontrollen gemacht würden.

Allerdings waren wir nun schon so oft dort und nie wurde ein Blick in unsere Tasche geworfen. Wir haben es nun schon zweimal so gemacht, dass eine von uns Getränke und die andere etwas Süßes ins Kino gemogelt hat. Es interessiert dort eigentlich niemanden, wenn man nicht gerade offensichtlich damit herum läuft. Nun meinte auch ein Bekannter, dass ein Kino gar nicht so ohne weiteres Taschenkontrollen machen darf. Ich habe diese Taschenkontrollen eigentlich in noch keinem Kino erlebt. Ich denke, dass es vielleicht erzählt wird, um eben zu verhindern, dass sich die Besucher ihre eigenen Fressalien mitbringen. Habt ihr schon mal eine Taschenkontrolle im Kino erlebt? Wird das heute noch gemacht?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich gehe schon seit Jahren regelmäßig ins Kino. Früher noch häufiger als meine Freundin und ich quasi nebeneinander gewohnt haben und auch noch an derselben Uni aber an unterschiedlichen Fakultäten studiert haben. Wir haben auch hin und wieder Chips oder anderes Knabberzeug ins Kino geschmuggelt, weil wir als Studenten einfach zu geizig oder zu sparsam waren Geld für die überteuerten Kino-Produkte auszugeben. Kontrolliert wurden wir bisher noch nie, in meinem ganzen Leben noch nicht, unabhängig davon in welchem Kino wir waren.

Vor einigen Wochen war ich mit meinem Freund in einem ganz anderen Kino und wir haben auch Knabberzeug reingeschmuggelt. Auch da wurden wir nicht kontrolliert und ich habe bisher auch von niemandem gehört, dass es diese Kontrollen wirklich gibt und dass er diese erlebt hat. Vielleicht wird das nur erzählt um den Leuten Angst zu machen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich war wirklich schon oft im Kino, auch schon mit Rucksack oder größerer Tasche. Geschmuggelt habe ich nichts, aber ich wurde auch nicht gebeten meine Tasche zu öffnen. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass die gesetzlich überhaupt die Handhabe dafür hätten. Sicherlich ist es etwas, das sich hält damit eben niemand sein eigenes Essen und Getränke mitnimmt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich habe es im Kino seit meiner Kindheit nicht mehr erlebt, dass Taschen kontrolliert wurden. Unlängst hatte ich auch ein Getränk dabei, weil wir vorher im Einkaufszentrum waren und ich mir dort eine Cola gekauft hatte, weil ich Durst hatte. Die war nur halt zu viel auf einmal. Ansonsten würde ich auch eher allergisch auf eine Taschenkontrolle reagieren. Das steht eigentlich nur der Polizei zu.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich gehe zwar nicht so sonderlich häufig ins Kino, aber auch in diesem Jahr habe ich bereits mehrmals ein Kino besucht und das wie immer ohne jegliche Kontrollen außer der Kontrolle der Kinokarten.

Wenn ich in ein Kino gehe, dann kaufe ich mir grundsätzlich dort etwas zu essen und zu trinken, denn mehr als meine Jacke trage ich nicht bei mir. Ich nehme keine Tasche mit, wozu denn auch. Schließlich benötige ich sonst auch keine Tasche und alles Wichtige passt in meine Hosentaschen.

Einmal sind wir direkt nach der Universität in ein Kino gegangen und daher hatte ich noch meine Umhängetasche dabei, schließlich konnte ich die schlecht im Bus liegen lassen. Hätten wir ein Auto mit gehabt, hätte ich sie dort drin gelassen. Auch meine große Umhängetasche wurde nicht kontrolliert, da hätte sich aber auch nichts essbares und auch kein Getränk drin gefunden.

Ich meine ebenfalls, dass nicht einfach so eine Tasche kontrolliert werden darf. Das darf ja nicht einmal die Verkäuferin im Supermarkt. So weit ich weiß, ist nur die Polizei dazu berechtigt, Personen zu durchsuchen. Und ein Kino wird wohl kaum wegen ein Paar Getränken und Süßigkeiten die in einer Tasche vermutet werden die Polizei anrücken lassen.

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» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Abgesehen davon, dass in meinem ganzen Leben noch keine Tasche im Kino durchsucht wurde: Kinobetreiber und deren Angestellte dürfen nicht in die Taschen ihrer Kunden schauen. Selbst die Polizei darf das nur, wenn es einen begründeten Verdacht gibt.

Das Mitführen einer Tasche berechtigt aber weder zu der Annahme, das ein Kunde etwas gestohlen hat, noch lässt es den Schluss zu, dass ein Kunde eigene Lebensmittel oder Getränke mitgebracht hat. Der Blick in Taschen stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, urteilte der BGH schon vor Jahren.

» cooper75 » Beiträge: 13382 » Talkpoints: 510,79 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Da schon in Geschäften die Taschen selbst bei dem begründeten Verdacht eines Diebstahls nur mit Einwilligung der Besitzer kontrolliert werden dürfen, hätte ein Kinobetreiber dazu erst recht keine Handhabe. Im Gegensatz zu einem Ladendetektiv sieht er mich ja nicht, wie ich irgendwelche Süßigkeiten in meine Tasche packe, denn das würde ich ja dann zu Hause machen.

Auf der anderen Seite ist ein Kino ein privater Bereich und dort hat der Besitzer Hausrecht. Und außerdem ist kein privater Unternehmer verpflichtet mit mir überhaupt einen Vertrag einzugehen, welcher ja durch den Verkauf einer Kinokarte an mich zustande kommt. Deshalb wäre es dann doch sicher sein Recht mir für Hausverbot zu erteilen, wenn ich einer freiwilligen Kontrolle meiner Tasche nicht zustimmen würde.

Ich habe Taschenkontrollen im Kino auch noch nie erlebt und frage mich, woher dieser Mythos überhaupt kommt. Auch hier scheint den ja keiner bestätigen zu können. Allerdings verstehe ich eh nicht, warum sich Leute irgendwas ins Kino mitnehmen. Ich kaufe mir dort Popcorn, dass ich so zu Hause nicht hin bekomme, und wenn ich ein Getränk kaufe ist das schön kühl, was ein eingeschmuggeltes Getränk aus meiner Tasche nicht wäre. Klar ist das dann teurer als im Supermarkt, aber wenn man so argumentiert darf man überhaupt kein Restaurant oder Café aufsuchen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



Zuerst einmal darf das Kino natürlich jeden Besucher auffordern, seine Tasche zu öffnen, um nach geschmuggelten Lebensmitteln zu suchen. Weigert sich derjenige, dann hat der Betreiber des Kinos aber das Recht, den Besucher des Hauses zu verweisen. Ergo kann niemand im Kino gezwungen werden, seine Tasche zu öffnen. Tut man das nicht, hat es sich allerdings auch mit dem Film erledigt.

Früher als ich mit meiner besten Freundin häufig ins Kino bin, gab es die Kontrollen noch und wir mussten echt erfinderisch sein, um noch etwas Essbares in den Saal zu schmuggeln. Inzwischen wurde ich aber schon seit Jahren nicht mehr kontrolliert und nehme meinen Kram immer völlig unversteckt in der Tasche mit hinein.

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» ninjafan » Beiträge: 1455 » Talkpoints: -0,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die bloße Weigerung seine Tasche zu öffnen, kann nicht zu einem Hausverbot führen. Die Betreiber öffentlicher Einrichtungen können nicht so frei über den Zugang oder dessen Verweigerung entscheiden, wie Privatleute.

Dazu kommt, dass bereits mit dem Kauf der Kinokarte ein Vertrag geschlossen wurde. Dieser Vertrag darf nicht im Nachhinein an weitere Bedingungen geknüpft werden. Das gilt in verstärktem Maße, wenn die Bedingungen auch noch rechtswidrig sind.

Auch das umgekehrte Vorgehen kann nicht funktionieren. Wenn erst die Tasche gezeigt werden muss, damit eine Karte erworben werden kann, dann ist das schlicht Erpressung.

Ein Kinobetreiber kann das Verbot von mitgebrachten Speisen und Getränken aussprechen. Dieses Verbot muss dann aber Bestandteil der AGB sein. Kunden müssen dann bereits vor dem Kauf einer Karte auf die AGB hingewiesen werden und insbesondere "überraschende" Klauseln müssen in jedem Fall vorher öffentlich gemacht werden. Das wäre durch deutlich angebrachte Schilder möglich. Denn die Erwartung eines Kunden liegt im Kino eindeutig darin, dass er einen Film sieht. Er erwartet nicht, dass er Speisen und Getränke nur beim Kinobetreiber erwerben darf.

Unter diesen Voraussetzungen könnte dann erst ein Kinobetreiber von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Und das auch nur, wenn er sieht, dass ein Kunde selbst mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt. Eine Taschenkontrolle ist auch bei diesem Vorgehen rechtlich nicht abgedeckt.

» cooper75 » Beiträge: 13382 » Talkpoints: 510,79 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich gehe regelmäßig ins Kino. Also wenn man es so überschlägt vielleicht alle 2 Monate einmal. Allerdings gehe ich in kein großes Kino, da ich auf dem Land wohne. Solche riesigen Dinger gibt es bei uns gar nicht, ich müsste erst 1 Stunde lang hinfahren. Das ist mir dann doch zu weit. In so einem Kino habe ich schon eine Taschenkontrolle erlebt. Man kann sich zwar weigern seine Tasche zu öffnen und den Inhalt kontrollieren zu lassen, aber das führt dann schnell zu einem Hausverbot!
Stattdessen gehe ich lieber in ein kleines Kino in die Nachbarstadt. Da fahre ich 10 Minuten hin. Das Kino ist sehr klein und hat auch nur einen Vorstellungssaal. Es läuft also auch immer nur ein Film. Diese Tatsache macht das ganze aber auch sehr familiär. Um auf die Taschenkontrolle zurückzukommen, das habe ich noch nie erlebt und selbst wenn man bei uns im Kino offensichtlich etwas eigenes zu Essen oder zu Trinken mitbringen würde, würden die Kinobesitzer locker ein Auge oder auch zwei zudrücken!

» Summer-Fan » Beiträge: 79 » Talkpoints: 0,80 »


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