Strafe wegen Veruntreuung zu milde?

vom 28.10.2017, 16:02 Uhr

Erst kürzlich gab es bei uns im Bundesland wieder einen Fall, wo ein Bediensteter der Bezirkshauptmannschaft Geld von mehreren tausend Euro, also gesamt 121.000 Euro veruntreut hat. Die Strafe bei Summen unter 300.000 Euro liegen da bei drei Jahren Freiheitsstrafe. Aber so wie ich mitbekommen habe, bedingte Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Ich finde dieses Urteil zu milde. Wenn man absichtlich mehrere tausend Euro unterschlägt, ist es meiner Meinung nach lächerlich, dass man dann nur so wenig Strafe bekommt. Immerhin müssen andere Menschen, wenn wir jetzt von einem Nettogehalt von 1000 Euro ausgehen, was durchaus üblich ist, wenn man keine besondere Ausbildung hat, für 300.000 Euro fast 300 Monate, also 25 Jahre arbeiten gehen.

Da finde ich, dass eine solche milde Strafe geradezu dazu auffordert, Geld zu unterschlagen. Was meint ihr dazu? Sollten die Strafen erhöht werden?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Meiner Ansicht nach sollte es eher darum gehen, organisierte Kriminalität zu verhindern. Wichtig ist doch zuerst einmal, dass solche Fälle aufgedeckt und bestraft werden. Dies hat den höchsten Abschreckungseffekt. Wer einmal etwas falsch gemacht hat, braucht auch nicht so hoch bestraft werden wie ein Wiederholungstäter. Außerdem ist Diebstahl nicht so schlimm wie Mord, Vergewaltigung oder Körperverletzung.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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