Strafbar, sich absichtlich mit Corona anzustecken?
Jetzt, wo die Impfpflicht schon eine Zeit lang in den Fokus rückt, gibt es tatsächlich ungeimpfte Menschen in meinem Umfeld, die gar nicht ans Impfen denken sondern sich wünschen Corona zu haben um den Genesenenstatus zu erhalten - in allen Altersklassen übrigens und teilweise sogar mit Vorerkrankungen.
Manche halten sich deswegen gezielt einfach an Orten auf, in denen sich viele Menschen begegnen - beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zum Beispiel - und missachten einfach die Hygieneregeln bzgl. Abstand, Handwäsche etc. Andere feiern dagegen tatsächlich Partys zusammen ohne Maskenschutz, trinken absichtlich aus gleichen Gläsern und wären sogar bereits sich absichtlich von einem positiv getesteten Menschen anstecken zu lassen.
Ich bin jetzt zwar auch kein großer Freund der Impfung, habe mich aber trotzdem inzwischen impfen lassen und käme nie auf die Idee mich absichtlich anzustecken. Anders herum wäre ich auch nie dazu bereit mich als positiv getesteter Mensch zur Verfügung zu stellen mein Umfeld anzustecken. Da hört für mich die Freundschaft bzw. das Verständnis bei aller Liebe auf. Zumal ja auch wirklich keiner davon ausgehen kann, dass die Ansteckung einen milden Verlauf nimmt. Theoretisch könnte ich im schlimmsten Fall ja wissentlich dazu beigetragen haben einen Mensch in Lebensgefahr zu bringen.
Dass man als positiv Getesteter niemanden anstecken darf und mit Konsequenzen rechnen muss, das ist klar. Ich frage mich nun aber, ob es neben dem moralischen No-Go nicht sogar auch strafbar wäre, wenn man sich wissentlich anstecken lässt?
Ich könnte mir vorstellen, dass es eventuell Konsequenzen im arbeitsrechtlichen Bereich haben könnte wenn man dem Arbeitnehmer nachweisen könnte, dass er sich bewusst angesteckt hat. Also sich praktisch bewusst in eine Situation begeben hat, in der Arbeitgeber geschädigt wird. Also weil die Arbeitskraft nicht zur Verfügung steht und das Gehalt weiter bezahlt werden muss.
Aber erstens stellt sich die Frage, wie man das nachweisen wollte und zweitens wäre das ja glaube ich auch keine strafbare Handlung sondern Zivilrecht, oder? Eine hypothetische Situation, in der die Gefährdung der eigenen Gesundheit strafbar sein könnte, kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen. Jedenfalls solange Dummheit nicht grundsätzlich unter Strafe steht.
Augenblicklich kann ich mir nicht vorstellen, dass selbst mit einer drohenden Impfpflicht eine entsprechende strafbare Handlung zum Vorschein kommen würde, wenn man sich beabsichtigt ansteckt. Wobei man ja hier auch vorsichtig sein sollte, denn wo endet die absichtliche Ansteckung denn?
Sich selbst anzustecken, ist das eigene Risiko. Sich danach in Quarantäne wegen der Ansteckung zu begeben, ist auch eine saubere Angelegenheit mit einer Infektion umzugehen. Doch die wenigsten werden dies tun, sondern einfach weiter dem Alltag nachgehen und da könnte die gefährliche Grauzone beginnen.
Denn dann nehme ich als Corona Erkrankter es ja billigend in Kauf, dass jemand anderes erkrankt und dadurch möglicherweise sogar stirbt. Wenn dort also Person A sich ansteckend wissentlich und dann mit der Infektion draußen herum stolziert, dann kann das natürlich eine Grauzone sein, wenn dort jemand erkrankt. Wir reden dann in meinen Augen immer noch von einer Körperverletzung.
Sich selbst anzustecken, das wird wohl nicht unter Strafe stehen können. Denn jeder darf mit sich ja auch selbst entscheiden, was er tut und das ist auch gut so. Das sollte man in einem liberalen Staat wie Deutschland schon gebacken kriegen zu akzeptieren.
Ich glaube nicht, dass das eine strafbare Handlung sein kann. Für schließt sich das deswegen aus, weil man ja nie sagen kann, ob es Absicht war oder nicht und man den Nachweis dessen nicht erbringen kann. Ich denke hier muss man einfach selber mit den Konsequenzen leben, dass man dann eben nicht arbeiten gehen kann, eventuell einen schweren Verlauf hat oder was auch immer. Strafbar ist es aber nicht sich absichtlich anzustecken.
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