Steuern absetzen Hauskauf & Renovierung mit Gewerbenutzung

vom 02.05.2016, 09:06 Uhr

Ich wende mich an die Gewerbetreibenden unter euch, die vielleicht ein wenig Ahnung von Steuern haben. Es geht um folgendes: Ich habe mir zusammen mit meinem Freund ein Haus gekauft und dieses renovieren wir gerade. Der größte Teil des Hauses wird privat genutzt, da ich aber ein Gewerbe als Einzelunternehmen betreibe, werde ich einen Teil des Hauses auch dafür nutzen. Diese Räume sind bei dem Plan unseres Hauses welchen unserer Architekt erstellt hat auch penibel eingezeichnet.

Es handelt sich dabei um 2 zusammenhängende Zimmer. Eins wird als Büro genutzt und das andere als Nähzimmer. Ich verkaufe nämlich selbstgenähte Artikel im Internet. Diese Räumlichkeiten sind dann auch der Hauptsitz meines kleinen Unternehmens und von da aus wird dann gearbeitet. Also ich besitze keine anderen Räumlichkeiten. Sprich diese Räume sind zwingend erforderlich für mein Gewerbe.

Nun frage ich mich, wie ich die Kosten des Hauskaufes und auch die Kosten der Renovierung steuerlich absetzen kann. Kann ich nur die Kosten, welche speziell für diese beiden Räume anfallen wie beispielsweise den Fußboden, die Fenster oder auch die Tapete etc. absetzen oder wird das ganze prozentual auf die ganze Fläche des Hauses berechnet? Ich werde ich naher Zukunft auch noch einen Steuerberater aufsuchen, ich wollte mir lediglich ein paar Informationen vorher schon einmal einholen.

» tipsi3 » Beiträge: 158 » Talkpoints: 24,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du kannst natürlich nur die Kosten für den Anteil absetzen, die auch Gewerblich genutzt werden. Die Frage die sich dabei mir auch stellt, ist das dein einziges Einkommen oder wird das ganze nur als Hobby und als Nebenverdienst praktiziert?

Ist das ganze nur privat als Nebenverdienst dann fällt dein Nähzimmer unter ein häusliches Arbeitszimmer. Beim zweiten Zimmer welches du als Büro verwenden willst wird es schwieriger, wenn das ganze baulich komplett abgetrennt ist. Bei einer offenen oder halboffenen Bauweise wird das ganze als ein Zimmer akzeptiert.

Wieso es damit zu Problemen kommen könnte, du musst nachweisen das das Büro zwingend notwendig ist und du das ganze nicht von einem anderen privaten Raum im Haus aus erledigen könntest, in dem ein Rechner steht. Das würde nur der Fall sein, wenn du entsprechende Datensätze und Dokumente hättest die separat verschlossen werden müssen bei einem reinen Onlineversandhandel ist das nicht der Fall.

Alles andere fällt unter die normalen Lebensumstände bzw. zur Lebensführung und können damit nicht steuerlich geltend gemacht werden. Kosten für die Renovierung durch Handwerker stellen dabei eine Besonderheit dar und können auch im privaten Rahmen steuerlich geltend gemacht werden als Außergewöhnliche Belastungen, sofern keine Förderungen von staatlicher Seite beantragt worden sind. Die maximale Höhe der Kosten dafür beträgt 1200 Euro pro Jahr. Es müssen zwangsläufig Handwerkerrechnungen sein, ein Beleg vom Baumarkt über den Kauf des Fußbodens reicht für eine Anerkennung nicht aus.

Ist das ganze jedoch dein einziges Einkommen damit und du bist als Selbstständige angemeldet, dann gibt es mit dem zweiten Zimmer als Büro weniger Probleme und du hast auch die Möglichkeit weitere steuerliche Vorteile zu nutzen in der Steuererklärung. Auch für die Einrichtung und Renovierung der beiden Geschäftsräume, denn dann gelten dort ebenfalls andere Höchstgrenzen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ja, das ist mein einziges Einkommen, ich bin auch natürlich ganz korrekt angemeldet und verdiene damit meinen Lebensunterhalt. Du hast in deinem Beitrag von weiteren steuerlichen Vorteilen gesprochen. Kennst du da vielleicht ein paar bestimmte, die ich vielleicht nutzen könnte?

Welche Höchstgrenzen gibt es denn dort? Kannst du mir da vielleicht ein Beispiel nennen? Da mein Büro und natürlich auch das Nähzimmer beides zwingend erforderlich ist um mein Gewerbe zu betreiben würde ich es ein wenig seltsam finden, wenn es da wirklich Höchstgrenzen gibt. Davon hatte ich bisher noch nicht gehört.

» tipsi3 » Beiträge: 158 » Talkpoints: 24,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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