Ständigen Versetzungen im Job zustimmen?

vom 19.04.2016, 21:52 Uhr

Herr K soll wohl ab dem 3.Quartal in eine andere Filiale versetzt werden und dort auch erst einmal eine nicht näher definierte Zeit arbeiten. Nun ist Herr K darüber alles andere als begeistert, denn mittlerweile wäre es schon seine fünfte Versetzung innerhalb von 3 Jahren.

Nun fragt sich K natürlich ob er diesen laufenden Versetzungen weiterhin zustimmen oder sich mal langsam wehren oder sträuben sollte. Kennt ihr solche Situationen und wie würdet ihr euch denn verhalten? Würdet ihr des lieben Friedens willen zustimmen oder ruhig mal den Aufstand probieren?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich würde das von der Situation abhängig machen und mir fehlen da einfach zu viele Informationen. So ist gar nicht klar, ob Herr K verheiratet ist oder Kinder hat und du erwähnst auch nicht, wohin er versetzt wird. Muss er jedes Mal umziehen oder größere Strecken pendeln oder kann er trotz Versetzung problemlos in seinem aktuellen Wohnort wohnen bleiben ohne Nachteile befürchten zu müssen?

Also als Single denke ich, hätte Herr K wenig Chancen, da berücksichtigt zu werden, aber wenn er Kinder hätte oder eine berufstätige Partnerin, wegen denen man nicht immer pendeln oder umziehen kann, dann hätte er vielleicht eine Chance, eine Veränderung durchzusetzen.

» Capri » Beiträge: 658 » Talkpoints: 8,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde das auch von dem Umständen abhängig machen. Wenn Herr K nun gebunden ist und das Geld nach Hause bringen muss, dann muss er es ja mitmachen, aber wenn er nur für sich lebt und auch sonst keine Verpflichtungen hat, kann und sollte er sich wehren. Ich kenne auch solche Fälle. So habe ich einen Mann in meinem Verwandtenkreis, der sich alle 3 Jahre auf seine Stelle bewerben muss und wenn er da nicht mehr weiter arbeiten darf, muss er komplett die Stadt wechseln, was leider nun auch schon ein paar Mal vorkam.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ramones hat geschrieben:Wenn Herr K nun gebunden ist und das Geld nach Hause bringen muss, dann muss er es ja mitmachen, aber wenn er nur für sich lebt und auch sonst keine Verpflichtungen hat, kann und sollte er sich wehren.

Mag sein, dass es dann sinnvoll wäre, sich zu wehren, weil er zum Beispiel nicht auf das Geld angewiesen wäre ohne Kinder und ohne Kredit. Aber wer würde ihn als ungebundener Single berücksichtigen? Bei angehenden Lehrern ist es doch auch so, dass die die Stellen im Referendariat oder danach nehmen müssen, die man ihnen anbietet. Die haben nicht die komplett freie Wahl, wenn sie unverheiratet und ungebunden sind. Wenn sie durch Heirat oder Kinder an bestimmte Gegenden gebunden sind, wird das berücksichtigt und man teilt sie nach Möglichkeit an einer Schule in der Nähe ein, aber ohne derartige Bindungen hat man eben Pech gehabt.

Ich habe eine Bekannte, die unverheiratet war und Lehrerin werden wollte. Die wurde dann einfach zu einer Schule geschickt, die 200km von ihrem Wohnort entfernt war und sie musste dann umziehen. Andere Beispiele aus meinem Umfeld mussten nicht umziehen, wenn sie verheiratet waren. Also so einfach ist es nicht, so etwas als Single durchzusetzen, weil da von der Arbeitgeberseite kaum Verständnis da sein wird.

» Capri » Beiträge: 658 » Talkpoints: 8,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Diese Beschreibung des Jobs ist bei mir nicht anders. Jedes Jahr wurde mindestens einmal versetzt, teilweise sogar in einem Jahr mehrmals. Meistens kam das zustande, wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Attestes nicht mehr auf der anderen Rettungswache arbeiten konnte oder auch die entsprechenden Kollegen dort gemobbt worden sind.

Entsprechend wurde auch die Wahl getroffen wer versetzt wird, in der Regel hat es den getroffen der den identischen Schichtverlauf auf einer anderen Wache hatte. Dabei war es vollkommen egal wo dieser gewohnt hat, ob dieser verheiratet ist oder Kinder hat. Denn an den Zeiten und am Geld ändert sich nichts, lediglich die Arbeitsstrecke ändert sich. Und das stand immer schon im Arbeitsvertrag drinnen, dass Versetzungen hinzunehmen sind.

Weigert sich entsprechender Mitarbeiter dann, dann wird das einfach gelöst indem der Arbeitsvertrag fristgerecht beendet wird. Denn diese Flexibilität wird erwartet und ist auch schriftlich festgehalten worden. Nur weil auf einmal Kinder vorhanden sind oder man geheiratet hat, ist es noch lange kein Hindernis auf einmal anstatt 10 Kilometer Arbeitsstrecke zu haben nun einmal 70 Kilometer einfache Strecke hat. Man kann sich dagegen nur erfolgreich wehren, wenn man einen entsprechenden Kollegen hat der die Stelle gerne nehmen würde und somit zum "Tausch" bereit ist. Aber auch dann ist es keine Garantie, dass man die Versetzung damit anwenden kann.

Bei diesem Fall fehlen mir ebenfalls genug Informationen, warum die Versetzungen stattfinden. Befindet sich die Firma in der Umstrukturierung und wird die Abteilung an einen anderen Standort verlegt oder werden Arbeitsplätze gestrichen und entsprechende Sachen zusammengelegt? Was steht bei Herrn K im Arbeitsvertrag zum Thema Versetzungen und Einsätzen in anderen Bereichen? Auch ist nicht gesagt ob weitere Nachteile entstehen, wie z.B. Umzüge, längere Strecken zur Arbeit, finanzielle Nachteile oder sonstiges.

Denn wenn das passiert, dann könnte man sich auch als Single mit einem Anwalt ggf. dagegen wehren vor allem wenn das bereits gehäuft vorgekommen ist und man davon ausgeht, dass es auch in den nächsten Jahren weiterhin so zu erwarten ist. An Herrn K seiner Stelle, würde ich mich einfach einmal von einem Rechtsanwalt in Sachen Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser kann auch entsprechende Maßnahmen einleiten und zusätzlich sollte Herr K beim Betriebsrat vorsprechen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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