Sperrungen bei Stromschulden gesetzlich verbieten?

vom 13.06.2021, 20:34 Uhr

Die Anzahl von Stromsperrungen wegen Stromschulden steigen bundesweit rasant an und als Grund dafür wird seitens von Sozialverbänden angegeben, dass gerade Niedriglöhner und Hartz4-Empfänger, die hohen Stromkosten nicht mehr bezahlen könnten. Deshalb werden auch schon Rufe laut, Stromsperrungen gesetzlich zu verbieten. Wärt ihr auch dafür und Strom als ein elementares Grundrecht ansehen und wie würdet ihr denn mit Stromschuldnern umgehen?

» specki » Beiträge: 291 » Talkpoints: 178,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie soll das denn funktionieren? Welchen Grund sollte es denn noch geben seinen Stromrechnung zu bezahlen, wenn man mir den Strom eh nicht abstellen darf? Damit wären ja alle die Doofen, die noch ganz normal ihre Stromrechnung bezahlen. Und wo soll das Geld für den Strom denn her kommen? Bezahlt werden muss das ja schon irgendwie, wenn nicht ganz zügig alle Stromanbieter in die Pleite gehen sollen.

Also wenn man schon darüber nachdenkt, dass die Strompreise mittlerweile so sehr gestiegen sind, dass es sich Bedürftige nicht mehr leisten können, dann sollte man vielleicht eher die Regelsätze anheben oder gleich sagen, dass es pro Kopf einen pauschalen Betrag für Strom gibt, der direkt vom Amt an den Stromversorger überwiesen werden und was man darüber benötigt muss man halt selber bezahlen.

Aber solche Schulden zu erlassen finde ich nicht gut. Das führt dann eben dazu, dass einige den Fernseher auf Kosten des Amtes von morgens bis nachts durchlaufen lassen werden, obwohl sie gar nicht da sind und andere die arbeiten gehen, sind den ganzen Tag damit beschäftigt bloß keinen Strom zu vergeuden, damit sie ein oder zwei Euro sparen können.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Es gibt ja bei solchen Fällen schon bremsen, denn nicht jedem Haushalt darf bei Stromschulden dieser einfach gesperrt werden. Und bis es zu einer Sperrung kommt, muss schon viel ignoriert worden sein. In den meisten Fällen geht es ja auch nicht um den laufenden Abschlag, sondern um Nachzahlungen. Da muss man als Stromkunde eben auch mal das Gespräch suchen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Sind aber die laufenden Abschläge schon zu hoch, dann sollte man schauen, wo man noch einsparen kann ohne dass man gleich neue Geräte anschafft. Ansonsten kann das mit dem Strom halt nicht so laufen, wie bei der Krankenkasse, wo es ja ein Solidarprinzip gibt. Sonst würde nämlich niemand mehr seinen Strom bezahlen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich finde es bezeichnend, dass hier gleich wieder vom faulen Hartz 4-Bezieher die Rede ist, der den ganzen Tag den Fernseher laufen lässt. Dabei ist das doch eher die Ausnahme, nicht die Regel! Und die Nachzahlungen können auch durch ganz andere Dinge zustande kommen! Als wir die Wohnung neu bezogen, hat uns der Stromanbieter einfach mal die gesamten Stromkosten des Vormieters, die dieser nicht bezahlt hatte, mit aufgedrückt! Einfach, weil er es konnte!

Und da hatten wir auch recht schnell die Androhung der Sperrung, obwohl wir absolut nichts dafür konnten!

Punktedieb hat geschrieben:Da muss man als Stromkunde eben auch mal das Gespräch suchen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Und auch das hört sich so einfach an und es herrscht hier die Meinung vor, dass die Leute selbst schuld sind. Aber ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht. Die Unternehmen reagieren zumeist gar nicht auf solche Gesprächsversuche! Als wir ihnen etwa mit Beweisen dargelegt haben, dass wir erst viel später in die Wohnung gezogen waren und die Schulden nicht verursacht haben, wurde zwar am Telefon noch nett geantwortet, man werde sich drum kümmern, aber effektiv passierte nichts! Wir bekamen die nächste Rechnung mit horrenden Mahnkosten noch dazu!

Und auch von anderer Seite hörte ich, dass auf Ratenzahlung etc. schon gar nicht eingegangen wird! Oder seitens der Unternehmen werden die Raten dann so hoch festgesetzt, dass die von jemandem, der ohnehin nicht viel hat, nie und nimmer gezahlt werden können, selbst wenn er sich richtig Mühe gibt!

Aber es gibt ja noch weitere Möglichkeiten, als nur Schulden zu erlassen bzw. zu sperren. Und diese Möglichkeiten werden viel zu wenig genutzt. Es gibt beispielsweise sogenannte Prepaid-Stromzähler. Man zahlt einen bestimmten Betrag ein und bekommt dann nur so viel Strom, wie man bezahlt hat. Der Schuldner hätte damit die Chance, aktuell Strom zu bekommen, wenn er ihn bezahlt, kann aber eben nicht mehr verbrauchen, als die Menge, die er bezahlt hat. Er wird also gezwungen, damit hauszuhalten.

Einige Anbieter heben außerdem die Kosten leicht an und nutzen den geringen Mehrbetrag, um damit die Schulden zu tilgen. Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Der aktuelle Strom wird auf jeden Fall bezahlt und die Schulden werden abgetragen. Es ist nicht möglich, die Schulden zu vergrößern und ausufern zu lassen.

In unserem Fall wäre es sinnvoll gewesen, wenn die Möglichkeit der Stromsperrung einfach davon abhängig gemacht wird, dass es vorher ein gültiges Gerichtsurteil gibt. Das könnte man per Gesetz regeln. Dann wären die Unternehmen auch mal gezwungen, auf Einwendungen oder dergleichen überhaupt zu reagieren, wenn sie nicht ständig die Kosten des eigentlich unnötigen Gerichtsurteils tragen wollen.

Die Stromsperrungen generell zu verbieten, finde ich auch nicht in Ordnung. Aber man könnte sie von weiteren Voraussetzungen abhängig machen, die auch gerecht für beide Seiten sind. Denn weil lange Zeit den Unternehmen immer geglaubt wurde und die Methoden gar nicht hinterfragt wurden, haben sich auch dort Fehler eingeschlichen bzw. Unarten. Schulden sind also nicht immer gleich Schulden und der Schuldner muss auch eine faire Möglichkeit haben, zu beweisen, dass ihm die Schulden nicht anzulasten sind.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



SonjaB hat geschrieben:Als wir die Wohnung neu bezogen, hat uns der Stromanbieter einfach mal die gesamten Stromkosten des Vormieters, die dieser nicht bezahlt hatte, mit aufgedrückt! Einfach, weil er es konnte!

Nein kann er nicht einfach so. Ihr habt euch einfach über das Ohr hauen lassen und zwar nicht vom Stromanbieter, sondern offensichtlich von eurem Vermieter. Ich habe ja mehrfach zur Miete gewohnt, sowohl bei kommunalen Gesellschaften, privat, oder von kommerziellen Mietgesellschaften. Und da ging es bei der Wohnungsübergabe immer in den Keller zum Stromzähler und dann wurde da für den örtlichen Grundversorger Zählernummer und Zählerstand aufgeschrieben und damit ging es zur Anmeldung.

Du bist doch als Mieter nicht für die Schulden deiner Vormieter zuständig. Habt ihr das denn nicht so gemacht? Oder wurde da im Nachhinein Strom geklaut? So richtig versteh ich das nicht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Nein kann er nicht einfach so. Ihr habt euch einfach über das Ohr hauen lassen und zwar nicht vom Stromanbieter, sondern offensichtlich von eurem Vermieter. Ich habe ja mehrfach zur Miete gewohnt, sowohl bei kommunalen Gesellschaften, privat, oder von kommerziellen Mietgesellschaften. Und da ging es bei der Wohnungsübergabe immer in den Keller zum Stromzähler und dann wurde da für den örtlichen Grundversorger Zählernummer und Zählerstand aufgeschrieben und damit ging es zur Anmeldung.

Du bist doch als Mieter nicht für die Schulden deiner Vormieter zuständig. Habt ihr das denn nicht so gemacht? Oder wurde da im Nachhinein Strom geklaut? So richtig versteh ich das nicht.

Doch, der Stromanbieter kann grundsätzlich erst einmal alles. Ob er es auch darf, ist dann wiederum eine andere Sache. Und wir haben uns nicht vom Vermieter oder sonstwem übers Ohr hauen lassen. Der Vermieter hat mit dem Strom gar nichts zu tun. Das habe ich als Mieter immer selbst gemacht. Bei der Übergabe wurden höchstens mal die Zählerstände im Protokoll festgehalten, manchmal nicht mal das. Und was hab ich mit dem örtlichen Grundversorger zu tun? Ich wähle meinen Stromanbieter doch selbst, nicht mein Vermieter. Da gibt es meines Wissens nur vom Vermieter eine Meldung an den Netzbetreiber.

Und wir haben alles ganz normal gemacht mit allen Beweisen etc. Aber als unser Stromanbieter, der wohl auch der vom Vormieter war, die Zählernummer mitbekommen hat, hat er auf der Abrechnung einfach alles vom Vormieter mit hinzugerechnet. Er dachte vermutlich, dass wir so dumm sind und das einfach mitzahlen. Es interessierte ihn nicht, dass wir später eingezogen sind und auch den Vertrag mit ihm erst später gemacht hatten! Er mahnte, was das Zeug hielt, und kam dann eben auch mit der Androhung der Sperrung.

Das ganze ging dann schließlich zum Anwalt und auch zum Gericht, wo der Anbieter dann das erste Mal unsere Beweise wirklich zur Kenntnis nahm. Bis dahin hatten sie ihn gar nicht interessiert! Dementsprechend fiel dann auch der Rüffel vom Richter aus, der klar machte, dass es den ganzen Prozess nicht bedurft hätte, wenn das Unternehmen sich einmal fünf Minuten Zeit genommen hätte, um die Beweise zu sichten und das Hirn einzuschalten!

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


SonjaB hat geschrieben:Der Vermieter hat mit dem Strom gar nichts zu tun. Das habe ich als Mieter immer selbst gemacht. Bei der Übergabe wurden höchstens mal die Zählerstände im Protokoll festgehalten, manchmal nicht mal das. Und was hab ich mit dem örtlichen Grundversorger zu tun? Ich wähle meinen Stromanbieter doch selbst, nicht mein Vermieter. Da gibt es meines Wissens nur vom Vermieter eine Meldung an den Netzbetreiber.

Sage ich ja. So sollte das eben nicht gemacht werden. Natürlich hat der Vermieter etwas damit zu tun. Die Sache ist ja ganz einfach. Dein Vormieter hat einen Vertrag mit dem Stromanbieter. Dann zieht er irgendwann aus. Zu dem Zeitpunkt wird der Zählerstand abgelesen und damit die Rechnung erstellt. Ab da ist der Vermieter als Eigentümer der Wohnung für den Stromverbrauch ab da zuständig. Manche Wohnungen stehen ja auch mal länger leer und das ist halt das Problem des Vermieters.

Wenn du dann einziehst, geht man deswegen bei der Wohnungsübergabe zum Stromzähler damit es einen Ausgangswert für den Einzug geht und der Stromanbieter bis dahin mit dem Vermieter abrechnen kann. Die Anmeldung des Stroms erfolgt dabei immer über den örtlichen Grundversorger. Der ist immer der erste Ansprechpartner und übernimmt die Versorgung mit Strom bis du etwas anderes vereinbarst. Das geschieht in der Regel im einfachsten Tarif mit sofortiger Kündigungsmöglichkeit, damit du woanders hin wechseln kannst wenn du es willst.

Willst du einen anderen Stromversorger musst du dich dann darum kümmern. Aber von Haus wird die Versorgung durch den örtlichen Grundversorgung in der Regel also beispielsweise Stadtwerke übernommen.

Wenn ihr das nicht so gemacht habt, dann musst du dich doch gar nicht wundern, wenn man euch die zusätzlichen Kosten aufdrücken will. Und so wie ich das bei euch jetzt verstanden habe, ist damit der Stromanbieter ja nicht einmal im Unrecht, da der ja offiziell keinen tatsächlich der Realität entsprechenden Ausgangswert eures Zählerstandes hatte.

Und wie schon geschrieben, habe ich schon bei allerlei Vermieter gewohnt und alle haben es genau so gehandhabt wie ich es geschrieben habe, damit du tatsächlich erst den Strom bezahlst, der ab dem Zeitpunkt fließt, zu dem du die Wohnung übernommen hast.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Was Ratenzahlungen angeht, habe ich da andere Erfahrungen gemacht. Ich konnte nach meinem Umzug nicht wirklich abschätzen, wie sich der Stromverbrauch entwickeln würde und der Abschlag wurde zu niedrig gewählt. Die Nachzahlung war dann recht ordentlich. Also Brief geschrieben mit einem Angebot in welchen Raten ich das begleichen will und das wurde ohne Probleme mitgemacht.

Wobei man nicht beim Grundversorger anmelden muss, wenn man umzieht. Schon da hat man freie Anbieterwahl. Der gewählte Anbieter setzt sich dann mit dem Grundversorger auseinander, was mich als Stromkunden nicht interessiert. So wie mich auch offene Rechnungen vor meinem Vertrag nicht interessieren. Dafür wird ja der aktuelle Zählerstand im Übergabeprotokoll vermerkt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Wobei man nicht beim Grundversorger anmelden muss, wenn man umzieht. Schon da hat man freie Anbieterwahl.

War vielleicht unglücklich ausgedrückt. Wenn du dich um weiter nichts kümmerst, wirst du halt beim örtlichen Grundversorger angemeldet. Natürlich kann man das auch im Vorfeld schon regeln, dass man einen anderen Anbieter nehmen möchte. Aber an sich ändert das ja nichts daran, dass man für die Schulden der Vormieter nicht haftet, wenn man zum Einzug den Zählerstand abliest und sich damit wo auch immer anmeldet.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Die in Medien viel propagierte Methode, den Stromanbieters zu wechseln, halte ich persönlich für keine gute Möglichkeit, irgendwie Stromkosten zu sparen. Dass automatisch Verträge eines Vormieters übernommen werden, wie oben geschildert, wäre mir neu. Falls das vorkommt, dann ist das wohl eine der vielen Fußangeln in den Sonderverträgen. Und die erste Zeit nach Anbieterwechsel scheint der Kilowattpreis tatsächlich recht niedrig, aber im Folgejahr kommen dann meistens Pauschalbeträge zum Kilowattpreis hinzu, die bei Vertragsschluss übersehen wurden. Irgendwie muss sich das Geschäftsmodell für den privaten Stromanbieter ja lohnen. Und gerade diese Extra-Anbieter klemmen eher ab, als die Grundversorger.

Übrigens: Bei den neu per Gesetz vorgeschriebenen Stromverbrauchszählern braucht noch nicht einmal ein Ableser kommen oder jemand, der Drähte abklemmt. Das geht per Knopfdruck von Seiten des Versorgers aus. Der kann sogar den Durchlauferhitzer bei drohender Netzüberlastung per Lastabwurfrelais und/oder Fernwirkschaltung ausknipsen, ohne Vorwarnung.

Aber zurück zur Ausgangsfrage: Einer gesonderten gesetzlichen Regelung bedarf es meiner Meinung nach nicht. Die bestehenden Regularien reichen für mein Dafürhalten völlig aus. Bis tatsächlich jemand rauskommt, und die Drähte abklemmt, muss schon einiges vorgefallen sein. Zumindest wird vor Ort noch der persönliche Kontakt mit den Bewohnern gesucht, bevor zur Tat geschritten wird. Einfach so abklemmen, geht auf keinen Fall. Da die Folgeschäden wie verdorbene Lebensmittel in der Tiefkühltruhe zu Schadenersatzforderungen berechtigen könnten. Dann gibt es Leute, die sind zum Beispiel ständig auf ein elektrisches Beatmungsgerät angewiesen. Stellt man denen den Strom ab, dann kommt das einer Körperverletzung gleich. Die EVUs wägen also vorher genau ab.

» Gorgen_ » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 411,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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