Sonderrechte für Autos, die als Oldtimer angemeldet sind

vom 17.12.2018, 06:49 Uhr

Eben habe ich hier gelesen Städte dürfen demnächst auch nagelneue Autos verbieten, dass man wohl mit einem Oldtimer auch in die Straßen fahren darf, die für Dieselfahrzeuge gesperrt sind. Gehört das zu einem Sonderrecht für Oldtimer? Warum werden Oldtimer denn bevorzugt behandelt? Kann ein Oldtimer noch so viel Schadstoffe auswerfen und bekommt keinerlei Sanktionen?

Welche Sonderrechte hat ein Oldtimer noch? Welche Vorteile hat man, wenn man einen Oldtimer hat, ihn auch als Oldtimer angemeldet hat und wie alt muss ein Auto sein um als Oldtimer zu gelten? Ist dabei euch nur das Alter entscheidend?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ein Oldtimer ist nach deutscher Zulassungsordnung ein historisches und besonders erhaltenswertes Fahrzeug und wird durch den Zusatz H nach der Nummer auf dem KFZ-Kennzeichen gekennzeichnet. Eine solche H-Zulassung bekommt ein Auto nur wenn es in gutem Zustand ist und ein Gutachten vorliegt, dass sich das Fahrzeug in einem originalen oder zeitgenössischen Zustand befindet.

Außerdem braucht man ein normal zugelassenes Fahrzeug um ein Auto mit H-Zulassung zuzulassen. Die H-Zulassung bringt auch einige Auflagen mit sich, so darf man das Auto nicht als Alltagsfahrzeug nutzen, das heißt beispielsweise für Fahrten zur Arbeit oder andere alltägliche Fahrten. Im Gegenzug bekommt man mit der Zulassung eines Fahrzeugs als Oldtimer einige Vorteile, wie die pauschale Besteuerung und auch die Erlaubnis Umweltzonen zu befahren.

Da Oldtimer in der Regel sehr wenig gefahren werden und nur einen geringen Anteil am Fahrzeugbestand in Deutschland aus machen, dafür aber wichtige Zeitzeugen der Automobilgeschichte sind, finde ich es völlig in Ordnung, dass solche Autos auch Umweltzonen befahren dürfen, die für viele neuere Autos verboten sind. Außerdem produzieren Oldtimer oft viel weniger Feinstaub als moderne Autos, da Feinstaub durch das feine Zerstäuben des Kraftstoffs bei der Verbrennung entsteht und das ist bei modernen Motoren mit Direkteinspritzung der Fall.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


DoubleK hat geschrieben:Außerdem braucht man ein normal zugelassenes Fahrzeug um ein Auto mit H-Zulassung zuzulassen. Die H-Zulassung bringt auch einige Auflagen mit sich, so darf man das Auto nicht als Alltagsfahrzeug nutzen, das heißt beispielsweise für Fahrten zur Arbeit oder andere alltägliche Fahrten.

Entschuldige, davon stimmt so nichts. Fahrzeuge mit H-Zulassung sind ohne Auflagen nutzbar, auch ist kein Erstfahrzeug erforderlich. Du würfelst das gerade mit der roten 07-Nummer für Oldtimer durcheinander, für die all dies in der Tat gilt.

Die „07er-Oldie-Zulassung” holen sich in der Regel Oldtimer-Fahrer, welche ihr Fahrzeug - neben der Zulassung eines „normalen” PKW - nur zu Shows oder Restaurationsarbeiten usw. bewegen; viel mehr ist auch nicht erlaubt. Sie ist auch ein Wechselkennzeichen, mit der man abwechselnd mehrere Klassiker bewegen darf. Mit dieser darf man natürlich nicht mal eben einkaufen fahren, das stimmt.

Aber die H-Zulassung hingegen ist der normalen Zulassung gleichgestellt und für den normalen Alltagsgebrauch gedacht und geeignet. Grundvoraussetzung für eine H-Zulassung ist ein Fahrzeugalter von 30 Jahren und ein guter, erhaltenswerter Zustand sowie natürlich eine gewisse Originaltreue. Vorteil von Oldies ist für mich ganz wesentlich, dass sie oft sogar wirtschaftlicher sind als moderne Autos, nicht selten zuverlässiger und dabei auch noch ungleich mehr Spaß machen. Ferner haben sie keinen Wertverlust, wenn ich heute einen Oldtimer für 10.000 € kaufe (und ihn pflege), sehe ich das in zehn Jahren auch wieder. Mindestens.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Paulie hat geschrieben:Entschuldige, davon stimmt so nichts. Fahrzeuge mit H-Zulassung sind ohne Auflagen nutzbar, auch ist kein Erstfahrzeug erforderlich. Du würfelst das gerade mit der roten 07-Nummer für Oldtimer durcheinander, für die all dies in der Tat gilt.

Da hast du nicht ganz unrecht, ich habe eben noch ein mal in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nachgelesen und es ist tatsächlich so, dass man kein Alltags- bzw. Erstfahrzeug benötigt um einen Oldtimer mit H-Zulassung anzumelden, allerdings ist es dennoch nicht gestattet einen Oldtimer zu alltäglichen Fahrten zu verwenden.

2. Begriff des Oldtimers
Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen. Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt.

Der Paragraph 23 StVZO, Absatz 2 definiert einen Oldtimer und besagt dass diese Autos in erster Linie zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes die H-Zulassung bekommen und nicht für alltägliche Fahrten genutzt werden dürfen. Es kann sogar zum Entzug der H-Zulassung führen wenn man einen Oldtimer als Alltagsfahrzeug nutzt.

In der Praxis ist es natürlich so, dass viele Menschen ihren Oldtimer auch mal für alltägliche Fahrten nutzen, so sieht man vor allem im Sommer oft einen Oldtimer auf einem Supermarktparkplatz. Ob aber ein Oldtimer wirtschaftlicher ist als ein neues oder etwas älteres gebrauchtes Auto ist meiner Meinung nach fraglich, denn ein Oldtimer braucht viel Pflege und oft auch Reparaturen, nur die Verschleißarbeiten durchzuführen reicht oft nicht.

Ich selbst habe Erfahrung damit, denn ich habe einen Mercedes-Benz aus den frühen 90er Jahren, der ist zwar noch kein Oldtimer, aber kurz davor. Obwohl der 6-Zylinder Benzinmotor als einer der solidesten Motoren gilt und das Auto sind in einem ausgezeichneten Allgemeinzustand befindet, sind ab und zu auch Reparaturen nötig und viele Teile altern mit der Zeit, was auch dazu führt dass sie ersetzt werden müssen. Das kosten oft richtig viel Geld und Zeit die passenden Teile überhaupt zu finden.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Einen "jungen Alten" muss man doch gar nicht als Oldtimer zulassen. Denn zumindest die Oberklasse hat da schon einen Katalysator und die "vergünstigte" Steuer für Oldtimer ist teurer als die normale. Für junge Alte wird das erst mit Dieselfahrverboten interessant. Dann lohnt es sich, die 191 Euro Steuer zu bezahlen und den Zustand original zu erhalten, um fahren zu dürfen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Einen "jungen Alten" muss man doch gar nicht als Oldtimer zulassen.

Das stimmt allerdings, bei Fahrzeuge ab Ende der 80er Jahre mit geregeltem Katalysator, vor allem bei den Autos mit Benzinmotor kann es vorkommen, dass man mit einer H-Zulassung mehr Steuern bezahlt als vorher. Aber ich denke, dass die meisten Leute einen Oldtimer nicht mit dem H-Kennzeichen zulassen um Geld zu sparen, denn bei solchen alten Fahrzeugen und den damit verbundenen Unterhaltskosten ist die KFZ-Steuer ein nur sehr kleiner Teil der Kosten und fast schon zu vernachlässigen.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Bei den wertvollen Oldtimern ist das so. Aber es gibt ja noch viele andere Gründe für einen alten Wagen. Mein Mann fährt beispielsweise einen Youngtimer als Firmenwagen. Das tun viele, denn die Kosten trägt die Firma und die Abzüge sind nur minimal, denn ein Prozent des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung ist ein Schnäppchen. Das machen viele Firmen so.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



DoubleK hat geschrieben:Da hast du nicht ganz unrecht, ich habe eben noch ein mal in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nachgelesen und es ist tatsächlich so, dass man kein Alltags- bzw. Erstfahrzeug benötigt um einen Oldtimer mit H-Zulassung anzumelden, allerdings ist es dennoch nicht gestattet einen Oldtimer zu alltäglichen Fahrten zu verwenden.

2. Begriff des Oldtimers
Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen. Im Falle des Einsatzes des Fahrzeuges mit Oldtimerkennzeichen über den Zweck des § 23 Abs. 1c StVZO hinaus sind die Voraussetzungen zum Wegfall der Kennzeichenerteilung erfüllt.

Der Paragraph 23 StVZO, Absatz 2 definiert einen Oldtimer und besagt dass diese Autos in erster Linie zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes die H-Zulassung bekommen und nicht für alltägliche Fahrten genutzt werden dürfen. Es kann sogar zum Entzug der H-Zulassung führen wenn man einen Oldtimer als Alltagsfahrzeug nutzt.

Also, ich weiß nicht. Ich habe jetzt eine ganze Weile das Netz nach dem Thema durchforstet, ich finde dafür einfach keine Bestätigung, im § 23 sowieso nicht. Tut mir leid, ich bleibe bei meiner Meinung, zumal ich sie überall im Netz ausschließlich bejaht sehe.

Um nach langer, erfolgloser Suche endlich Deine Quelle zu finden, habe ich Dein Zitat gegoogelt und fand schließlich nur das Juraforum. Dort kommen die Jungs aber ebenfalls zu dem Schluss, dass es diesbezüglich keine in schriftlicher Form nachvollziehbare gesetzliche Regelung gibt, insbesondere die Frage "Und in welchem Gesetz steht, dass Alltagsverkehr nicht erlaubt ist?" kann nicht beantwortet werden. Es bleibt lediglich der Passus, dass die Zulassung der Erhaltung von Kulturgut dient, ohne jede Definition des Nutzungsumfangs.

Teil der Beiträge in dem Forum war eine Aussage des Ordnungsamtes Nürnberg, lt. dem ein H-Kennzeichen wegen irregulärer Nutzung entzogen werden kann. Dies wird allerdings von der Stadt Nürnberg nicht mehr behauptet; ebenso ist der Beitrag in dem Forum von 2005. Inzwischen äußert diese nur doch den wagen Hinweis, dass das Fahrzeug "nicht als übliches Beförderungsmittel" benutzt wird, aber immerhin ohne Androhung der Stilllegung. Nun kann der für die Homepage der Stadt Verantwortliche da steil heruminterpretieren so viel er will, es bleibt ohne nachvollziehbare rechtliche Grundlage.

Tatsächlich wurden die Vorschriften 2011 deutlich entschärft und einiges gestrichen, so wurde das Abnahmeverfahren beim Tüv vereinfacht. Ferner darf man mittlerweile H-Kennzeichen in Verbindung mit einem Saisonkennzeichen nutzen. Ebenso ist inzwischen auch die gewerbliche Nutzung (z. B. als Mietwagen) von Oldtimern erlaubt. Falls jedenfalls jenes genannte Forum Deine Quelle war, so ist sie nach den vielen Jahren leider weitestgehend veraltet.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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