Sollten Lügen im Lebenslauf verjähren können?

vom 11.10.2015, 16:40 Uhr

Es gibt viele Menschen, die bei der Bewerbung ihren Lebenslauf ein wenig beschönigen. Für Leerlaufzeiten denkt man sich kreative Dinge aus und auch an anderen Stellen wird die Wahrheit ein bisschen mehr als gebogen.

Fliegt eine solche Lüge im Lebenslauf auf, kann einen der Arbeitgeber allerdings auch noch nach mehreren Jahren fristlos kündigen. Immerhin hat man im Lebenslauf falsche Tatsachen vorgespiegelt, ohne die man die Stelle ansonsten möglicherweise gar nicht bekommen hätte.

Nun kann es aber auch sein, dass man eine kleine Lüge in seinen Lebenslauf eingebaut hat und dennoch seit beispielsweise 10 Jahren eine hervorragenden Job macht. Ein Chef, der einen absägen möchte, könnte dies aber noch immer für eine fristlose Kündigung nutzen.

Sollten solche Lügen im Lebenslauf verjähren können? Immerhin kann man trotzdem gut in seinem Beruf sein und musste damals zu diesem Schritt greifen, um überhaupt eine Stelle zu bekommen. Wäre der Arbeitgeber hingegen unzufrieden mit dem Angestellten, hätte er ihn ohnehin schon entlassen können.

Wärt ihr für eine solche Verjährungsfrist für Lügen im Lebenslauf, nach der der Arbeitnehmer aufgrund dieser nicht mehr fristlos gekündigt werden kann? Oder sollte auch ein Angestellter 10 oder 15 Jahre später deswegen noch fristlos gekündigt werden dürfen?

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eine "Lüge" im Lebenslauf ist strafrechtlich nicht relevant. Wie könnte dann eine Verjährung eingeführt werden? Hier geht es um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn das nach dem Auffliegen einer bewussten Irreführung zerrüttet wurde, kann die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden und zumindest eine fristgerechte Kündigung wird nicht zu vermeiden sein.

Wer im Lebenslauf natürlich auch noch falsche Titel angibt, dann macht man sich natürlich auch noch strafbar. Aber das geht eben weit über eine Lüge im Lebenslauf hinaus. So eine Lüge bzgl. früherer Position, früherem Gehalt oder der beherrschten Fremdsprachen können also ohne Angst vor Strafverfolgung gemacht werden aber es bleibt eben u.U. eine Zeitbombe.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde es kommt immer darauf an, wie groß die Lüge war. Ich meine, einen dreimonatigen Urlaub im Ausland als "Sprachreise" oder so zu deklarieren ist eine Sache, aber die Fälschung von Dokumenten, Scheinen oder Zeugnissen eine komplett andere. Ich meine, jeder Lebenslauf wird ja irgendwo etwas geschönt, wobei man es aber nicht übertreiben sollte wie ich finde.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich denke schon, dass so etwas verjähren sollte. Immerhin hat man dann ja schon seit Jahren gute Arbeit abgeliefert und diese sollte ein Arbeitgeber auch zu schätzen wissen. Wobei ich mir denke, dass ein Arbeitgeber, der einen loswerden will, einen auch so los wird. Meiner Meinung nach sollte man aber generell mehr Wert auf die Leistung legen und nicht auf das, was im Lebenslauf steht. Nach 10 Jahren sollte sich das erledigt haben, finde ich.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Also der Lebenslauf gehört ja zur Bewerbung, das heißt, dass man für sich selber wirbt. Und wer kennt nicht die Werbung aus dem Fernsehen? Da wird doch auch beschönigt und oft maßlos übertrieben. Und ich denke, wenn man dem Chef damals ins Gesicht gepasst hat, wird er nicht zehn Jahre später noch den Lebenslauf auspacken und wieder durchleuchten, ob jetzt alles wahr ist, oder nicht.

Inwieweit jetzt hier ein Gesetz zur Verjährung besteht, weiß ich nicht, aber ich wäre dafür, dass ab der Einstellung, also ab dem Zustandekommen des unbefristeten Dienstverhältnis der Lebenslauf und die Bewerbung nicht mehr durchleuchtet werden sollte. Denn immerhin passt ja die Arbeit, die man liefert, sonst wäre man ja gekündigt worden.

Natürlich kommt es wirklich auf die Art der Lügen an. Es gab ja schon Fälle, da haben falsche Ärzte vorgegaukelt, ein Medizinstudium abgeschlossen zu haben und dann auch jahrelang gearbeitet, bis man dann drauf gekommen ist, dass die Dokumente alle gefälscht waren.

Deshalb sollte man erstens von der Schwere der Lügen und zum Zweiten von der Auswirkung dieser ausgehen. Ein falscher Arzt kann unter Umständen sogar für den Tod zahlreicher Patienten verantwortlich sein, wenn er diese falsch behandelt oder gar operiert hat. Da finde ich, gehört jetzt schon eine härtere Strafe her, wie beispielsweise für jemanden, der ein Bürokaufmanndiplom gefälscht hat.

Eine einfache Lüge eines Sprachurlaubs, um eine Lücke zu füllen, finde ich jetzt auch nicht weiter schlimm. Ich denke nämlich, dass die wenigsten Leute einen wirklich lückenlosen Lebenslauf vorweisen können. Es gibt doch immer eine Zeit, in der man sich gesucht hat und nicht wirklich das Richtige gefunden.

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