Sollte man sich den Chef aussuchen dürfen?

vom 25.10.2017, 05:05 Uhr

An meiner Alma Mater findet an meinem ehemaligen Institut ein Berufungsverfahren statt. Soll heißen, dass der Professor vor einem Jahr bei einem schweren Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist und man die Stelle neu besetzen möchte. Das Vorsingen hat schon vor Monaten stattgefunden und von sechs "Sängern" sind drei in die Top 3 gelandet und mit denen wird jetzt nach und nach verhandelt.

Eine Freundin von mir arbeitet als Absolventin in diesem Institut, wobei sie meinte, dass alle Kollegen wohl hoffen würden, dass es nicht die Erstplatzierte werden würde. Denn diese hätte bei den Kollegen einen eher schlechten Eindruck hinterlassen, ist aber die Favoritin der Berufungskommission. Wenn es nach den Mitarbeitern ginge, würde man die dritte Wahl vorziehen, denn der wäre nicht nur fachlich top, sondern würde auch charakterlich gut ins Institut passen.

Ich kenne mich mit Berufungsverfahren so gar nicht aus, aber habe mir sagen lassen, dass man da eher auf die Kompetenzen schaut und nicht auf die charakterliche Harmonie mit den restlichen Mitarbeitern. Meint ihr, dass die Mitarbeiter in dieser Hinsicht mehr Mitspracherecht bekommen sollten? Oder ist das Quatsch?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich muss sagen, dass ich mich da bei einem solchen Verfahren auch nicht auskenne, aber ich finde bei einer Zusammenarbeit sowohl die Kompetenz wichtig, als auch die Tatsache, dass der Chef dann gut mit dem Team klarkommt. Immerhin muss man ja zusammen arbeiten und das hoffentlich über einen langen Zeitraum. Somit fände ich es nicht schlecht, wenn dann im Rahmen dieser drei Favoriten, die in der engeren Wahl gelandet sind, auch die Mitarbeiter ein Mitspracherecht bekämen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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