Sollte man Rettungsfahrzeuge mit Dashcams ausstatten?
Eine Bekannte von mir regt sich immer wieder auf, wenn Rettungsgassen vestopft sind und die Helfer dann nicht schnell genug zum Unfallort gelangen können. Aktuell wird ja der Fall groß in den Medien diskutiert, dass ein Bus eben ausgebrannt ist und viele Menschen nicht geholfen haben. Daher flammt das Thema Rettungsgasse wieder auf. Sogar Verkehrsminister Dobrindt meldet sich zu Wort und fordert für Rettungsgassenverweigerer harte Sanktionen.
Nun meint meine Bekannte, dass es doch am besten wäre, wenn man die Rettungsfahrzeuge mit Dashcams ausstatten würde und jedes Fahrzeug, das quasi im Weg herum steht und eher hinderlich als nützlich ist, würde dann saftige Bußgeldbescheide bekommen. So würde man das Volk sehr schnell umerziehen ihrer Meinung nach und hätte dann innerhalb kürzester Zeit vorbildliche Rettungsgassen zu allen Gelegenheiten in Deutschland. Wie seht ihr das? Haltet ihr es für sinnvoll, Rettungsfahrzeuge mit Dashcams auszustatten? Oder haltet ihr das für gesetzeswidrig?
Warum sollte das gesetzeswidrig sein? Wir haben auch eine Dashcam im Auto. sogar eine, die hinten und vorne aufnimmt. Das ist zwar vor Gesetz kein Beweis, aber es kann möglich sein, dass es auf jeden Fall begutachtet wird. Erlaubt sind diese Kameras auf jeden Fall und warum sollte das bei Rettungsfahrzeugen nicht erlaubt sein? Ein Bekannter arbeitet bei ADAC und der hat schon vor 20 Jahren eine Kamera im Führerhaus gehabt, die nach draußen hin filmt, wo er lang fährt. Und ich meine, dass viele Kranken- und Notarzt wagen das auch haben. Die Feuerwehr hat es meines Erachtens hier auch. Also sehe ich da kein Problem.
Was soll das bringen? Hierzulande ist im fließenden Verkehr immer noch der Fahrer eines Fahrzeugs verantwortlich und nicht der Halter. Aufnahmen von hinten, die nur das Kennzeichen zeigen, nützen gar nichts. Dazu müsste man erst einige Gesetze ändern.
Dazu kommt, dass noch gar nicht abschließend geklärt ist, ob die Nutzung einer Dashcam ohne Weiteres zulässig ist. Hier in NRW haben beispielsweise Polizeiautos Kameras. Aber die dürfen nur zur Eigensicherung bei Kontrollen eingeschaltet werden und die Kontrollierten sind auf den Einsatz der Kamera hinzuweisen. Bodycams gibt es hier erst als Pilotprojekt, vor zwei Jahren wurde der Vorstoß noch abgelehnt.
Jetzt ist die Polizei Sache der Länder, also sind da die Regeln schon uneinheitlich. Aber da die Hürden für die Polizei schon sehr hoch liegen, sieht es bei Rettungskräften noch ganz anders aus. Zumal man die Aufnahmen auch sichten muss. Hier in NRW muss die Polizei die Aufnahmen am Tag der Aufnahme löschen, wenn sie nicht als Beweismittel dient.
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