Sollte Glasfaseranschluss bis in die Wohnung gelegt werden?
Verschiedene Verbraucherzentralen warnen vor zwielichtigen Angeboten zu Glasfaseranschlüssen, die aber gar keine „echten“ sein sollen. Manche Anbieter würden nämlich die Glasfaserkabel nur bis zu einem gewissen Punkt legen und dann Tschüss.
Das wäre aber eine Täuschung und kein richtiger Glasfaseranschluss, denn der muss bis in die Wohnung hinein gehen. Kennt ihr dieses Prozedere und könnt das auch so bestätigen? Würdet ihr einer Preiserhöhung widersprechen, wenn dieser nicht bis in die Wohnung gelegt wurde?
Das ist aber falsch ausgesagt. Denn egal bei welchem Anbieter du deinen Anschluss hast, wenn die Leitungen erst verlegt werden müssen, dann wird das immer nur bis an den Schaltkasten gemacht. Den haben die meisten Immobilien im Haus. Von dort bis in die Wohnung ist dann der Immobilienbesitzer zuständig.
Wenn du also eine Mietwohnung bewohnst, dann ist im Haus der Vermieter zuständig. Es ist also keine Täuschung, sondern ganz normal, dass die Leitung nur bis zum Schaltkasten gelegt wird.
Um Geld zu sparen, können Hausbesitzer die Endleitungen vom Hausanschluss zu den einzelnen Wohneinheiten oder im Einfamilienhaus zur ersten Telefonanschlussdose im Wohnbereich selber legen. Eigentlich ist das aber Aufgabe des Anbieters.
Bei Glasfaser ist das nicht möglich. Da nutzt der Anbieter entweder Leerrohre oder legt auf Putz. Bei der Telekom sind beispielsweise 25 Meter Endverkabelung zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung im Preis enthalten, mehr gibt es gegen Aufpreis.
Und das ja insgesamt ja auch total vernünftig. Was nützt ein schneller Glasfaseranschluss, der am Ende über Klingeldraht läuft, weil der Vermieter das in Ordnung findet?
cooper75 hat geschrieben:Was nützt ein schneller Glasfaseranschluss, der am Ende über Klingeldraht läuft, weil der Vermieter das in Ordnung findet?
Über Klingeldraht läuft das nicht, aber oft noch über das bereits vorhandene Koaxialkabel. Hier sei noch einmal kurz erinnert an das Nebenkostenprivileg. Das läuft ja aus, wie mittlerweile bekannt sein dürfte. Das heißt: Der Mieter darf ab Mitte 2024 dann auch selbst darüber bestimmen, welche Dienste er nutzt. Möchte er Fernsehen wie gehabt, dann darf er einen separaten Vertrag mit dem Telkoanbieter abschließen. Und zahlt nicht mehr an den Vermieter für das, was er unter Umständen gar nicht haben will, sondern kümmert sich selbst um den Vertrag bezüglich TV-Versorgung.
Möchte er das nicht, gibt es eben kein TV über Koax-Kabel mehr. Da aber viele Mieter einen Vertrag mit dem Telkoanbieter geschlossen haben, der Internet und Telefon (Docsis) beinhaltet, kann das Koax-Kabel nicht einfach so abgeklemmt werden. Und da liegt das eigentliche Problem: Die Kabel-Topologie.
Die ist meistens so, dass an einem Strang gleich mehrere Wohneinheiten angeschlossen sind. Die Dosen sind dann Durchgangsdosen, der letzte Mieter bekommt dann die Enddose mit dem 75 Ohm Abschlusswiderstand gesetzt. Also, wenn auch nur einer noch "klassisches" TV über Kabel haben möchte, kann man das den anderen nicht einfach abklemmen ohne Extra-Gedöns. Sie kommen dann kostenlos in den Genuss von Kabel-TV.
Soweit dieser Ausflug. Bei Glasfaseranschluss geht das nicht mehr. Hier muss jeder eine Fibre separat verlegt bekommen. Die Stern-Topologie wird zwingend notwendig. Es stellt aber kein großes Problem dar, die Koaxialkabel herauszuziehen, und dafür die dünnen Fibres einzuziehen. Die Glasfaser sind wesentlich dünner als die Koaxialkabel. Nur bei größeren Wohneinheiten ist der Installationsaufwand entsprechend größer.
Der Beitragseröffner setzt nun voraus, dass der Anbieter das FFTO installiert. Das ist aber keineswegs immer der Fall. Aber auch bei der Übergabe im "Keller", Umsetzung und Weiternutzung des vorhandenen Koaxialkabelnetzes hat der Kunde schon einen gewissen Geschwindigkeitsvorteil beim Internet. Es ist in der Tat so, dass einige schwarze Schafe unter den zahlreichen Anbietern da nicht ganz ehrlich sind und zu schummeln versuchen.
Bei uns war es so, dass per telefonischem Kontakt erst einmal die örtlichen Gegebenheiten und Kundenwünsche abgeklärt wurden, um Missverständnisse auszuräumen. Das sollte ein vertrauenswürdiger Telkoanbieter eigentlich auch so handhaben.
Gorgen, woher möchtest du denn bitte wissen, dass es nicht über Klingeldraht geht? Wenn der Vermieter in Eigenleistung bastelt, kannst du keine Standards erwarten.
Und, dass alles mögliche vom Anbieter erledigt wird, ist ja nun nicht neu. Hier hat beispielsweise jemand im Mehrfamilienhaus als Mieter einen Kabelanschluss gewünscht, als es in der Straße noch kein schnelles Internet in der Straße gab. Das war zwar teuer für ihn, aber der Anbieter hat es vom Hausanschluss bis zur Dose in die Wohnung geregelt.
Als wir hier eingezogen sind, war die Verkabelung für schnelles Internet auch nicht passend. Das hat auch der Anbieter gelöst. Nur weil der Gesetzgeber endlich die unsägliche Pflicht zur Abnahme eventuell unerwünschter Leistungen abschafft, heißt es ja nicht automatisch, dass bisher gar nichts ging.
Dass es mit Klingeldraht nicht geht, könnte ja jeder selber ausprobieren. Aber wenn jemand meint, er könne am Kabelfernsehverkabelungssystem herumbasteln, wie es ihm gerade in den Sinn kommt, sei er nun Vermieter oder Mieter, der sei daran erinnert, dass es nicht umsonst Mindestanforderungen technischer Art gibt.
Bei Kabelfernsehsignalen auf unabgeschirmtem Klingeldraht wird der zur Antenne für Störausstrahlung unter anderem auch auf terrestrisch genutzten BOS-Kanälen, womit man die BNetzA, oder früher hieß das Störungsmessdienst der Deutschen Bundespost, eher auf der Matte stehen hat, als man denkt. Und derartige Einsätze sind dann vom Verursacher zu bezahlen.
Es lässt sich sogar anhand von Statistiken nachweisen, dass eine sehr hohe Anzahl von Einsätzen dieser Art auf mangelhaft abgeschirmte Kabelfernsehanlagen zurückzuführen waren. Mittlerweile werden zwar die kritischen Sonderkanäle auf dem Kabel zwar nicht mehr belegt, zu Störungen des terrestrischen UKW- DAB+- und Fernsehempfanges kann es aber wegen der unterschiedlichen Belegung durchaus kommen.
Von jeglichen Basteleien beschriebener Art würde ich dringend abraten. Wenn so ein Vermieter meint, er müsse sich aus welchen Gründen auch immer nicht daran halten, wird er schnell feststellen, dass das Bild so oder so dann gestört ist. Und die Mieter werden ihn das schon merken lassen.
Hatten wir mal. "Spezialisten" meinten, mit Umsetzern und Verstärkern arbeiten zu müssen. Koblenz Kanal 6 und ZDF auf Kanal 6 umgesetzt im Kabel. Bild vom Ersten, Ton vom Zweiten und Wellenmuster. Ursache: Mangelhafte Abschirmung und Nichtbeachtung der korrekten Kanalbelegung, des Kreuzmodulationsabstandes.
So einfach, wie das aussieht, ist eine normgerechte Konzeption einer Gemeinschaftsantennenanlage, die später auch dann vom Kabelnetzbetreiber 1:1 übernommen werden kann, ohne, dass die Verkabelung erneuert werden muss, nämlich überhaupt nicht.
Und der Einwand, nur bei Analogfernsehen wäre das alles so extrem kritisch gewesen, der sei darauf hingewiesen, dass gerade auch bei Digital Mindest- und Höchstpegel, sowie Bit Error Rate und MER innerhalb bestimmter Wertebereiche für einen störungsfreien Empfang zu liegen kommen müssen. Mit Klingeldraht wird das nichts.
Nachtrag
Lupenleser hat geschrieben:Manche Anbieter würden nämlich die Glasfaserkabel nur bis zu einem gewissen Punkt legen und dann Tschüss.
Demzufolge wäre N*etcologne solch ein Anbieter. Vor 25 Jahren hat dieser Anbieter bereits Glasfaser verlegt. Aber nur bis zum Hausübergabepunkt. Das war damals völlig normal. Von da aus ging es wieder über Koaxialkabel. Dabei meinten viele Leute, dass die Kabel, die dann zum Zwecke der Sterntopologie extra in die Wohnungen eingezogen worden waren, wären Glasfaseranschlüsse. Dabei waren das nur dünnere Koaxialkabel.
Die Werbung von damals lautete auch "Glasfaser". Heute ist aber eine begriffliche Unterscheidung viel deutlicher. Ein Anbieter mit Stichwort "Glasfaser" wird heute kaum noch ernst genommen. Die Leute wissen mittlerweile besser Bescheid, was zum Beispiel FFTH, FFTO und so weiter im Klartext bedeutet. Tauchen diese Begriffe in der Werbung eines Anbieters nicht explizit auf, dann reitet dieser noch ein totes Pferd. Und ich glaube kaum, das sehr viele Leute darauf hereinfallen.
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