Sollte es bei knappen Mehrheiten direkt Neuwahlen geben?

vom 04.11.2014, 18:09 Uhr

Wie den meisten bekannt sein dürfte, läuft in Thüringen im Moment die Bildung einer neuen Regierung. Aktuell sieht es nach einer Rot-Rot-Grünen Koalition aus. Allerdings ist deren Mehrheit gegenüber der Opposition im Landtag mit nur einem Sitz denkbar knapp.

Durch dieses knappe Verhältnis dürfte es schwer sein Entscheidungen gut und sicher durchzubringen oder gar konsequent entscheidungsfähig zu sein. Ist das der Sinn der Sache? Möglicherweise sollte es bei solchen Verhältnissen direkt Neuwahlen geben um neue Verteilungen der Sitze zu schaffen. In wievielen Fällen diese dann allerdings ein ähnliches Ergebnis hätten, ist wiederum auch denkbar. Was meint ihr dazu? Wie könnteman so was regeln?

» Hoffi » Beiträge: 409 » Talkpoints: 3,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Adenauer hat sich auch mit einer Stimme Mehrheit gewählt und die BRD existiert immer noch. Außerdem kommt dann doch gleich die Frage, ab wann denn eine Mehrheit wirklich stabil ist und wie die rechtlich zu formulieren wäre? Ob eine Neuwahl im Sinne der Demokratie wäre, wage ich zu bezweifeln, da die Wähler eben nicht zum Spass wählen und sich am Ergebnis kaum etwas ändern dürfte.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke, Neuwahlen kosten nur einen Haufen Geld. Es müsste irgend ein anderes Gesetz geben, zum Beispiel, dass man einfach wieder für alle Bürger die Wahlpflicht einführt. Wer dann nicht wählen geht, bekommt entweder eine Gefängnis- oder eine Geldstrafe.

Wenn ich mir überlege, wie lange unsere Vorväter dafür gekämpft haben, dass wir wählen können und wie unsere Ahnen dafür gekämpft haben, dass auch Frauen ein Wahlrecht haben, dann muss ich wirklich sagen, ist es dreist, es einfach nicht zu nutzen, weil man zu faul ist, um am Sonntag ein Wahllokal aufzusuchen.

Wenn nämlich jeder mündige Bürger zur Wahl gehen würde, dann müsste es fast eine Mehrheit geben. Denn es ist immer die Mehrheit eines Volkes einer Meinung. Und die Partei wird es dann- ohne Koalition oder Ähnlichem. Solche Kombinationen würde ich von vorneherein ebenfalls ausschließen.

Denn so kann es dann zu weniger Streitereien kommen und es werden Neuwahlen vermieden, die den Steuerzahler nur einen Haufen Geld kosten und im Endeffekt meistens auch kein anderes oder besseres Ergebnis erzielen.

Deshalb denke ich, dass man da woanders ansetzen muss. Man muss, wie gesagt, das ganze Wahlgesetz nochmals komplett neu überdenken und formulieren.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sicherlich ist eine Regierungskoalition, die nur einen Sitz mehr als die Opposition innehat, nicht gerade das, was sich eine Landesregierung für die Durchsetzung ihrer politischen Ziele erhofft. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die angestrebte Koalition in Thüringen aus drei verschiedenen Parteien besteht. Hier muss bei Abstimmungen vielleicht sogar mit Abweichungen innerhalb der eigenen Reihen gerechnet werden. Aber ein vorweggenommener Grund für Neuwahlen ist dies ganz sicher nicht.

Wahlergebnisse lassen rein rechnerisch mehrere Optionen zu. Eine davon ist sogar die Bildung einer Minderheitsregierung. Diese Konstellation hat zwar keine eigene Mehrheit im Parlament, dafür muss sie sich aber für die Beschaffung der erforderlichen Stimmen ihre Mehrheiten aus den Reihen der Opposition zusammensuchen bzw. die einzelnen Fraktionen dazu zu bewegen, sich ihrer Stimmen zu enthalten.

Solche Vorgänge können sich durch ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick auszeichnen. Und dies kann bei wichtigen Entscheidungen mit einem hohen Sachzwang zum Wohle eines Landes sein. Ich finde, Neuwahlen sollten erst dann angesetzt werden, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und die Regierbarkeit eines Landes erwiesenermaßen nicht mehr gewährleistet ist.

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