Sollte die Krankenkasse die Leichenschau finanzieren?
Laut Medienberichten will DIE LINKE durchsetzen, dass die Leichenschau, also die Kosten zur Feststellung des Todes und die Ausstellung des Totenscheins, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird. Gerade Menschen aus den unteren Einkommensschichten seien für die Kosten der Leichenschau zu sehr belastet. Was haltet ihr von dieser Forderung? Meint ihr, dass der Antrag der LINKEN angenommen wird? Oder wird sich das sowieso nicht durchsetzen können? Welche Vorteile und welche Nachteile sehr ihr in so einem potentiellen Gesetz?
Nun die Überlegung ist ja eigentlich recht einfach. Die Krankenkasse ist dafür da im Falle von Krankheiten die Leistungen zu übernehmen. Aber mit dem Tod ist die Sache dann erledigt, versichert ist ja nur die lebende Person. Von daher weiß ich jetzt nicht ob man überhaupt so einfach die Leichenschau in den Katalog der Krankenkassen aufnehmen kann. Zumal ja auch die Leichenschau bisher wirklich schlecht vergütet ist und gar nicht so viel Geld kostet. Je nach Tageszeit und Anfahrtsweg kostet so eine Leichenschau zwischen 20 und 80 Euro. Das sind die Sätze, die man berechnen darf, also darüber hinaus ist Wucher und muss eigentlich nicht bezahlt werden.
Wenn man das als zu hohe Belastung betrachtet, sollte man vielleicht überlegen, ob man die Leichenschau nicht einfach vom Staat bezahlen lässt, wenn man es nicht auf die Kassen umlegen kann. Wobei ich aber denken würde, dass bei den Kosten einer Bestattung, diese paar Euro jetzt nicht so auffallen. Das kann natürlich ganz anders aussehen, wenn die Sätze mal auf realistische Niveaus angehoben werden.
Ich muss ehrlich sein - ich habe mit dem Tod bisher, Gott sei Dank, nur im Krankenhaus Kontakt gehabt und bin darüber auch sehr froh. Da habe ich mir noch nie Gedanken darüber machen müssen, wie teuer so eine Leichenschau ist - sie wurde halt einfach vom Arzt gemacht. Ich habe auch noch nie darüber nachgedacht, ob diese Leistung im Nachhinein vielleicht von den Angehörigen extra bezahlt werden muss oder in dem Sinne "mit drin" ist, wenn ein Angehöriger während der Behandlung verstirbt.
Ich habe eben erstmal nachgeschaut, wie viel das ungefähr ist. Im besten Falle kommt man mit um die 30-40 Euro weg, im schlimmsten Falle sind es bis zu 100 Euro. Das ist sicherlich erstmal nicht viel Geld, aber nicht jede Familie kann mal eben 100 Euro bezahlen, vor allem dann nicht, wenn man noch eine Beerdigung wird bezahlen müssen, die mal eben ein paar Tausend Euronen kostet.Da kann es dann doch schon sein, dass die 100 Euro einen Unterschied machen.
Ich bin der Meinung, dass die Krankenkasse das übernehmen sollte. Schließlich ist der Mensch ja verstorben, weil in der Regel etwas an der "Gesundheit" nicht mehr so funktioniert, wie es sollte und dafür sind dann ja eigentlich die Krankenkassen zuständig. Schließlich ist es eine Leistung, die durch Ärzte durchgeführt wird.
Hufeisen hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass die Krankenkasse das übernehmen sollte. Schließlich ist der Mensch ja verstorben, weil in der Regel etwas an der "Gesundheit" nicht mehr so funktioniert, wie es sollte und dafür sind dann ja eigentlich die Krankenkassen zuständig. Schließlich ist es eine Leistung, die durch Ärzte durchgeführt wird.
Ja aber bisher versichern Krankenkassen eben nur lebende Menschen. Mit dem Tod endet bisher der Versicherungsvertrag und die Krankenkasse ist raus aus der Nummer. Auch die Argumentation mit den Ärzten ist nicht wirklich schlüssig, wenn man damit irgend wen überzeugen will. Ärzte erbringen auch so im Alltag genug Leistungen, die nicht von der Kasse übernommen werden und von Patienten selbst zu zahlen sind. Damit wirst du wohl kaum jemanden überzeugen können.
Klehmchen, dass Krankenkassen bisher nur für die Lebenden da sind, das stimmt so nicht. Denn bis einschließlich des Jahres 2003 haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten bezahlt. Starb ein Mitglied gab es 1.050 Euro, für den Tod eines Familienversicherten gab es die Hälfte. Davon konnten Angehörige dann auch den Arzt zahlen. Private Versicherungen haben enden mit dem Tod. Die gesetzliche Krankenversicherung kann dagegen solche Leistungen erbringen, wenn der Gesetzgeber das möchte.
cooper75 hat geschrieben:Die gesetzliche Krankenversicherung kann dagegen solche Leistungen erbringen, wenn der Gesetzgeber das möchte.
Na so einfach ist das auch wieder nicht. Der Gesetzgeber schreibt nicht alleine vor, was versichert wird und was nicht. Dafür gibt es den GBA, den gemeinsamen Bundesausschuss, der aus Kassen, Leistungserbringern und 3 unabhängigen Mitglieder zusammengesetzt ist und festlegt welche Leistungen in den Katalog der Kassen kommen und welche nicht. Die Kassen können also Leistungen, die der Gesetzgeber will auch versuchen zu blockieren und bei 5 von 13 Stimmen sieht das schon mal gar nicht so schlecht aus.
Natürlich kann man sehr wohl, wenn man denn will, auch Leistungen für Versicherte nach dem Tod bezahlen. Aber eine Verpflichtung dafür gibt es eigentlich nicht. Die Krankenkassen sollen eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Gesundheitsvorsorge betreiben. So sieht es der Gesetzgeber vor. Und für einen Toten muss man zweifelsfrei keine Gesundheitsvorsorge mehr betreiben.
Aber die Frage ist doch ob man wirklich wegen den paar Euro jetzt so einen Aufriss macht. Im Vergleich zu den restlichen Kosten einer Beerdigung sind das ja wirklich Peanuts. Außer man kommt irgendwann einmal auf die Idee die Leistung der Leichenschau ordentlich zu vergüten.
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