Sichert das Arbeitsamt eine neue Ausbildung trotz Job ab?
Ich arbeite jetzt seit circa 4 Jahren in einem Call Center. Die Arbeit macht soweit Spaß, ist allerdings nicht das was ich mir für den Rest meines Lebens vorstellen kann. Da ich auf Grund meines Abschlusses, Abitur, auch einen anderen Weg gewünscht habe, möchte ich im August erneut eine Ausbildung anfangen. Meine erste Ausbildung habe ich damals 6 Monate vor dem Ende auf Grund von Mobbing abgebrochen.
Somit habe ich als Abschluss nur mein Abitur. Wenn ich mich jetzt für diese schulische Ausbildung bewerbe, kann ich ja nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen. Kommt in diesem Zeitraum das Arbeitsamt für mich auf oder ist ihnen das egal? Ich kann mit Sicherheit BaföG beantragen, aber das wird nicht für alle Kosten reichen. Stellt sich das Amt da quer, da ich ja aus einem Vollzeit Job in eine schulische Ausbildung ohne Vergütung wechsel?
Warum sollte in der Zeit das Arbeitsamt für dich aufkommen? Wenn du eine Ausbildung machst, egal ob schulisch oder akademisch, dann bist du in einer Ausbildung und das Arbeitsamt ist nur für die zuständig wenn du arbeitslos bist. Wenn du also eine Lehre machst, sind die gar nicht für dich zuständig und dementsprechend ist denen das total egal, was du machst und ob du überlebst.
Ich studiere und bin deswegen auch nicht auf irgendwelche Hilfe vom Arbeitsamt angewiesen und würde die auch nicht bekommen. Du könntest eventuell Bafög bekommen oder Wohngeld. Wenn beides nicht klappt, musst du wohl oder übel nebenbei arbeiten gehen, wenn du überleben willst. Der Staat hilft dir da nicht.
Es kommt dabei auch auf dein Alter drauf an, und wie viele Ausbildungen du bereits angefangen hast bzw. aus welchen Gründen diese abgebrochen worden sind.
Das Arbeitsamt kommt für dich dabei nicht auf, denn das ist für Arbeitslose zuständig die Arbeitslosengeld 1 beziehen. Für Arbeitslosengeld 2 wäre dann das Jobcenter zuständig. Beides trifft auf dich nicht zu, da du eine Ausbildungsstelle haben möchtest.
Bliebe dir also nur die Möglichkeit dich nach einer Bafög Möglichkeit zu erkundigen. Dazu wenn es sich um die erste Ausbildung handelt, müssen deine Eltern noch für dich aufkommen und werden bei der Berechnung mit einbezogen. Das Höchstalter dabei betrug, soweit ich weiß 28 Jahre. Ebenfalls besteht die Möglichkeit wieder Kindergeld zu beziehen, auch bis zum 28. Lebensjahr.
Da es sich bei dir um die zweite Ausbildung handelt, wirst du bei der Bafög Antragsstellung dazu befragt werden wieso die erste Ausbildung abgebrochen wurde. Vermutlich wird auch ein Attest gefordert, welches das Mobbing bescheinigt. Denn so können deine Eltern wieder herangezogen werden, da es dann als erste Ausbildung gewertet wird wegen der unzumutbaren Bedingungen beim ersten Ausbildungsbetrieb. Geschenkt wird einem nichts und es wird immer versucht werden, dass zuerst die Eltern/Partner o.ä. dafür herangezogen werden.
Ich würde im Vorfeld mit meiner Familie darüber reden, denn wenn auf einmal Post kommt und ich als Elternteil zur Kasse gebeten werden soll, dann fände ich das absolut unfair von meinem Kind, dass vorher nicht mit mir darüber geredet wurde. Meistens findet sich auch dann schneller eine Lösung, als das man im Zweifel seinen Anspruch gegenüber den Eltern vor Gericht klären lassen muss.
Wenn das nicht möglich ist, besteht eventuell noch Sozialhilfeanspruch für die Grundsicherung während der Ausbildung. Aber auch dort gelten klare Grenzen und das ist die letzte Stelle die eventuell zuständig werden könnte.
Das Arbeitsamt kommt für Menschen auf, die grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würden. Wenn du dich für eine Ausbildung entscheidest, dann musst du für dich selber aufkommen oder kannst eben Bafög beantragen, wobei das auch immer recht schwierig zu bekommen ist. Wenn du dir aber einen Job für das Wochenende oder halbtags suchst, dürftest du das so auch hinbekommen. Immerhin wirst du danach ja Geld bekommen und so lohnt sich das mal ein paar Jahre zu verzichten.
Ansonsten muss ja nicht alles immer schulisch gemacht werden. Bei einer normalen Ausbildung bekommst du ja auch eine Vergütung. Schwierig wird es eben auch, wenn du dir dann eine schulische Ausbildung suchst, bei der du Gebühren bezahlen musst. Das ist nicht bei allen der Fall, aber auf so etwas solltest du achten.
Was wäre denn, wenn der Fragesteller seine Stelle kündigen lässt? Also nicht, dass er selbst kündigt, denn da gibt es ja eine Sperre vom Arbeitsamt, aber wenn er sich kündigen lassen würde. Dann wäre doch das Arbeitsamt für ihn zuständig und könnte er dann nicht eine Förderung erhalten?
Zitronengras hat geschrieben:Was wäre denn, wenn der Fragesteller seine Stelle kündigen lässt? Also nicht, dass er selbst kündigt, denn da gibt es ja eine Sperre vom Arbeitsamt, aber wenn er sich kündigen lassen würde. Dann wäre doch das Arbeitsamt für ihn zuständig und könnte er dann nicht eine Förderung erhalten?
Er würde dann nur Arbeitslosengeld 1 bekommen, jedoch auch nur solange bis er eine neue Tätigkeit aufnimmt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Selbst eine schulische Ausbildung wird dann als Beschäftigung gewertet und damit ist das Arbeitsamt nicht mehr zuständig.
Jedoch ist es auch keine gute Idee sich kündigen zu lassen. Denn die Arbeitsagenturen schauen inzwischen genauer drauf und wollen auch das Arbeitszeugnis sehen. Wenn dort dann drinnen steht, verlässt auf eigenen Wunsch oder wurde auf eigenen Wunsch gekündigt, dann greift die Sperre ebenfalls.
Etwas anderes ist es wenn man aus wichtigen Gründen selbst kündigt, z.B. wenn man am Arbeitsplatz gemobbt wurde, dass aus medizinischer Sicht bedenken bestehen. Dann bekommt man vom Arzt, meistens ein Psychologe, ein Attest zur Vorlage. Damit verzichten die Arbeitsagenturen meistens auf eine Sperre oder schicken zur Überprüfung des Attests einen nochmal zum Amtsarzt.
Jedoch ist es auch keine gute Idee sich kündigen zu lassen. Denn die Arbeitsagenturen schauen inzwischen genauer drauf und wollen auch das Arbeitszeugnis sehen. Wenn dort dann drinnen steht, verlässt auf eigenen Wunsch oder wurde auf eigenen Wunsch gekündigt, dann greift die Sperre ebenfalls.
Ja, ich dachte mir schon, dass man da keinen Verdacht aufkommen lassen darf, dass die Kündigung im Einvernehmen erfolgt ist. Aber wenn man sich etwas mit seinem Vorgesetzten versteht, dann kann man das ja so schreiben lassen, dass da Worte wie "leider" und "aus betrieblichen Gründen" auftauchen.
Und wenn er ALG I erhalten würde - er hat ja keine Ausbildung - würde dann nicht das Arbeitsamt eine Ausbildung, die bisher ja fehlt, fördern? Gibt es solche Fördermaßnahmen nicht? Manche werden doch auch umgeschult durch das Arbeitsamt?
Zitronengras hat geschrieben:Und wenn er ALG I erhalten würde - er hat ja keine Ausbildung - würde dann nicht das Arbeitsamt eine Ausbildung, die bisher ja fehlt, fördern?
Nein, also dann ist das Arbeitsamt nicht mehr zuständig. Dir sollte klar sein, dass die Behörden sich gerne davor drücken zu zahlen und es ist nun mal im Sozialhilfegesetz geregelt, dass du in einer Ausbildung - egal ob schulisch, betrieblich oder akademisch - keinerlei Anspruch hast du da auf Arbeitslosengeld. Erst wenn du die Ausbildung abbrichst, dann schon.
Davor kannst du dich entweder nur an das Bafög-Amt wenden oder aber du musst selbst nebenher jobben oder die Eltern eben auf Unterhalt verklagen, falls das noch geht. Selbst bei Wohngeld brauchst du ein Mindesteinkommen. Je niedriger das Einkommen, desto weniger Wohngeld bekommst du, so irrational das klingt.
Ist das generell falsch, dass das Arbeitsamt Umschulungen finanziert? Ich dachte, solche Fälle gibt es. Ich kenne beispielsweise jemanden, der hatte erst eine Ausbildung als Bürokaufmann, war dann über Jahre arbeitslos und dem hat das Arbeitsamt eine Umschulung zum Fachinformatiker bezahlt. Allerdings hat er meines Wissens nach ALG II bezogen.
Zitronengras hat geschrieben:Und wenn er ALG I erhalten würde - er hat ja keine Ausbildung - würde dann nicht das Arbeitsamt eine Ausbildung, die bisher ja fehlt, fördern? Gibt es solche Fördermaßnahmen nicht? Manche werden doch auch umgeschult durch das Arbeitsamt?
Ob eine Ausbildung gemacht wurde oder nicht, ist uninteressant. Für die erste Ausbildung sind die Eltern zuständig diese zu finanzieren. Das gilt auch für ein Studium.
Bei der zweiten Ausbildung, wie es hier der Fall ist da die erste abgebrochen wurde, ist man komplett selbst verantwortlich. Bevor man jedoch irgendwelche Förderungen von Ämtern bekommt, versuchen die Ämter die Eltern in Zahlungspflicht zu nehmen für ihre Kinder.
Zitronengras hat geschrieben:Ist das generell falsch, dass das Arbeitsamt Umschulungen finanziert? Ich dachte, solche Fälle gibt es. Ich kenne beispielsweise jemanden, der hatte erst eine Ausbildung als Bürokaufmann, war dann über Jahre arbeitslos und dem hat das Arbeitsamt eine Umschulung zum Fachinformatiker bezahlt. Allerdings hat er meines Wissens nach ALG II bezogen.
Es gibt diese Fälle. Jedoch sucht die Arbeitsagentur dann heraus, auf was man Umschulen kann. Man kann nicht hingehen und sagen was man möchte, einen Vertrag vorlegen und erwarten das dieser dann finanziell Übernommen wird.
Solche Umschulungen passieren nicht für Arbeitslosengeld 1 Empfänger, sondern eher für Langzeitarbeitslose. Denn ALG 1 Empfänger sind noch nicht lange Arbeitslos, dass sie als noch gut vermittelbar gelten. Je länger man draußen ist aus seinem Job, desto weniger Chancen hat man auf dem Arbeitsmarkt, dass dann eine Umschulung ggf. einmal Sinn macht.
Teilweise gibt es die Berufe nach einigen Jahren auch nicht mehr oder haben sich stark gewandelt. Meine Mutter hatte Bauzeichnerin gelernt, ein Job der heute nur noch am Computer stattfindet. Sie hat es noch mit Reißbrett und Lineal gemacht. Also hat sie eine entsprechende Schulung bzw. Umschulung bekommen um den Job wieder machen zu können. Auch sie hätte inzwischen lieber etwas anderes gemacht, aber aussuchen ist nicht und da der Markt zu dem Zeitpunkt Bauzeichner gebraucht hat, wurde Nachgeschult.
Auf was umgeschult wird richtet sich stark nach den aktuellen Stellen die frei gemeldet werden. So ist es inzwischen Standard geworden auf Pflegerische oder Erzieherische Berufe zu schulen. Dabei habe ich auch schon lächerliche Dinge mitbekommen wie Maurer der wegen Bandscheibenvorfall seinen Job nicht mehr machen konnte, hinterher zu Krankenpfleger umgeschult wurde, die auch körperliche Schwerstarbeit leisten müssen. Umschulung fertig, nicht einen Tag konnte er in seinem neuen Beruf arbeiten.
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