Sich über Senioren beschweren, die zu laut Fernsehen?

vom 26.06.2015, 20:18 Uhr

Mich stört das auch. Aber natürlich hat sie jedes Recht, bis 22 Uhr so laut zu hören, wie sie mag. Ich hatte damals auch jemanden über mir wohnen, die hat spät am Abend immer wahnsinnig laut telefoniert und das stundenlang. Als jemand, der damals im Schichtdienst gearbeitet hat, fand ich das wahnsinnig anstrengend. Insofern weiß ich, wie es deiner Bekannten da geht.

Ich kann bei Lärm auch einfach nicht schlafen oder zur Ruhe kommen und gerade Geräusche eines viel zu lauten TV sind wahnsinnig anstrengend, wenn man herunterfahren will oder muss.

Man kann das Problem lösen, in dem man eben woanders hin zieht. Oder sie zeigt der älteren Dame eben, wie das mit den Kopfhörern funktioniert, wenn sie das selbst nicht hinbekommt. Wir sind damals umgezogen und es ist Mucks Mäuschen still.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Man kann nicht immer das Feld räumen. Es gibt einen Grundsatz, der lautet: Recht darf Unrecht nicht weichen. Abgesehen davon ist Deutschland keine Bananenrepublik, wo jeder machen kann, was er will. Wofür gibt es denn Gesetze, Verordnungen und dergleichen.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit, die durch das Verhalten anderer Mitbewohner eines Hauses verursacht werden, nachhaltig zu unterbinden. Dabei sollte zunächst das geringste zur Verfügung stehende Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen gewählt werden. In diesem Falle, eventuell in Zusammenarbeit mit Bekannten und Verwandten der älteren Person, eine Einsicht in die Notwendigkeit des Ruhegebotes herzustellen.

Auf Lösungsansätze auf rein technischer Ebene wurde ja oben schon hingewiesen. Führen wohlgemeinte Hinweise und eingeleitete Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg, ist die nächste Instanz der Vermieter. Dieser verlangt dann ein sogenanntes "Lärmprotokoll", welches er, von mehreren Zeugen mit unterzeichnet, zur Grundlage juristischer Schritte benötigt. Im Extremfalle kann das sogar bis zur fristlosen Kündigung führen.

Ein Wohnungseigentümer hat darüber hinaus den Anspruch auf Unterlassung. Die sogenannte Unterlassungsklage, die direkt in Angriff genommen werden kann, ohne Umweg über den Vermieter. Ist die Beeinträchtigung sogar so groß, dass sich mehrere Mieter oder Leute in der Nachbarschaft gestört fühlen, besteht unter Umständen ein "öffentliches Interesse", und das Ordnungsamt kann einschreiten. In den meisten Fällen gehen derartige Nachbarschaftsdifferenzen zunächst zum Schiedsmann, bevor weitere Maßnahmen folgen. Und ein Nichterscheinen des Kontrahenten beim Schiedsmann-Termin berechtigt die Beschwerdeführende Seite zu weiteren Schritten.

In den Niederlanden darf die Polizei sogar im Falle von Ruhrestörungen durch Radio und Fernsehen, die Lautsprecher, Verstärker und Fernsehgeräte etc. vom Ort entfernen und somit beschlagnahmen. Dann ist dann Ruhe. Wieso das in Deutschland nicht möglich ist, findet bei mir keinerlei Verständnis.

Auf der einen Seite ist ein Rechtsgut im Sinne einer ungestörten Nachtruhe für Beruftstätige zu deren Erhalt der Leistungsfähigkeit dringend geboten. Darüber mag kein Zweifel bestehen. Aber mit der Durchsetzung dieses Rechtes hapert es hierzulande oftmals gewaltig.

Ja, ich hatte mal einen Nachbarn, der ließ seine 70 Watt Verstärker so laut laufen, bis der thermische Überlastschutz auslöste. Musik riss dann immer so nach 20 Minuten überlauter Musik ab. Bis der Kühlkörper wieder abgekühlt war. Und diese Spielchen wiederholte sich so lange, bis der Verstärker endgültig hinüber war.

Dieser junge Mann wurde von allen möglichen Leuten immer wieder gebeten, mit diesem Lärm aufzuhören. Wie viele Polizeieinsätze seinetwegen gefahren worden waren, kann man kaum aufzählen. Kaum war die Polizei wieder abgerückt, ging das Spiel wieder von vorne los. So lange, bis die Polizei schon nicht mehr gekommen ist, weil es so wie so keinen Zweck gehabt hätte. Hier hätte ich mir dringendst gewünscht, dass zur oben geschilderten Methode der niederländischen Polizei gegriffen worden wäre. Aber die Deutschen lassen sich ja alles gefallen.

Und es muss leider auch darüber berichtet werden, dass es noch toller geht: Zu Zeiten des Jugoslawienkrieges beschallten sich die aus dem Ausland zugewanderten Leute gegenseitig mit durchdringender Akkordeonmusik vermittels auf dem Balkon aufgestellter Monsteranlagen, mit der man ganze Stadtteile hätte beschallen können. Auch hier: Polizei tat nichts. Oder schritt erst ein, bis die nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen in Prügeleien und anderweitige körperliche Auseinandersetzungen mündeten. Die Frage stellt sich einem von selbst, was da schiefgelaufen ist, wieso in Deutschland derartige Auswüchse überhaupt möglich sind.

» Gorgen_ » Beiträge: 1155 » Talkpoints: 412,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Was unbedingt noch erwähnt werden sollte, ist der oben genannte Zeitpunkt, zu dem die Ruhezeit beginnt. Das ist auch so eine nicht mehr zeitgemäße Einteilung. Kenne Mietverträge, bei denen es in den Mietvertrag ergänzenden Bestimmungen ganz ausdrücklich heißt:

"Aufgrund des besonderen Charakters unserer Wohnungen möchten wird darauf hinweisen, dass jeder Mieter ein Höchstmaß an gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme walten lassen sollte. Um dieser idealen Gemeinschaft ein wenig näher zu kommen, ist jeder Mieter dazu verpflichtet, sich nicht nur an diese Empfehlungen zu halten, sondern dies auch mit seiner Extra-Unterschrift ausdrücklich zu bekunden."

"Insbesondere darf an Wochenenden keine handwerkliche Tätigkeit, auch im Zuge von Renovierungsarbeiten, kein Anbohren von Wänden stattfinden. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass Rundfunk- und Fernsehgeräte und ähnliche Musikapparate stets auf Zimmerlautstärke einzustellen sind. Darüber hinaus gelten die Ruhezeiten ab 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr, zu denen Sie erhöhte Rücksichtnahme walten lassen sollten."

"Da in unserem Hause auch Wechselschichtarbeiter wohnen, sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, wenn und wann Sie ein Musikinstrument spielen wollen, um etwaigen Misshelligkeiten von vorn herein zu begegnen."

Also auch vor 22:00 Uhr darf man nicht beliebig viel Krach machen. Dass sich die ältere Dame, die der Themenersteller erwähnte, also nicht im trügerischen Recht wähnen darf, bis 22:00 Uhr mit höherer Lautstärke den Fernsehton abzuhören, wird durch folgende Erläuterung noch untermauert:

Und der Begriff "Zimmerlautstärke" wird mittlerweile von juristisch versierteren Personen dergestalt definiert, dass alles, was der Nachbar als störend empfinden könnte, unterlassen werden sollte. Im Extremfalle darf nur noch mit Kopfhörer gehört werden, wenn die Wände so dünn sind. Starre Ruhezeitenregelungen sind passé. Natürlich gibt es auch Wohngegenden, bei denen ortsüblich höhere Schallpegel hinzunehmen sind.

» Gorgen_ » Beiträge: 1155 » Talkpoints: 412,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich frage mich ehrlich gesagt auch, warum hier explizit der Menschentyp "Senior" in der Kritik steht, wenn es eigentlich darum geht, dass in Nachbarwohnungen die Mediengeräte zu laut eingestellt sind. Das machen keineswegs nur Senioren, sondern auch Menschen anderer Alters- und Berufskategorien. In der Nachbarwohnung bei mir ist vor ein paar Monaten ein junger Mann eingezogen, der bisweilen ziemlich laut und spätabends Filme anschaut, die mit viel Krawallgeräuschen daher kommen. Jedenfalls kommt bei mir eine Geräuschkulisse aus viel Geschrei, Geschepper und Gerumpel, dröhnender Musik etc. an. Meistens ist es besonders laut, wenn ich grade ins Bett gegangen bin.

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» lascar » Beiträge: 4482 » Talkpoints: 792,20 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



lascar hat geschrieben:Ich frage mich ehrlich gesagt auch, warum hier explizit der Menschentyp "Senior" in der Kritik steht, wenn es eigentlich darum geht, dass in Nachbarwohnungen die Mediengeräte zu laut eingestellt sind.

Tatsächlich kann man berichten, dass in der Nähe von Altenheimen zuweilen zu bemerken ist, dass, gerade in der wärmeren Jahreszeit, wenn Fenster geöffnet sind, das Fernsehprogramm vom Unterhaltungs-Gemeinschaftsraum bis auf die Straße dringen kann. Hier wird wohl mit einer höheren Lautstärke beschallt, um auch bis in die letzte Ecke des Fernsehsaales zu reichen.

Eigenartigerweise kommen die Ordnungshüter mit Dezibel-Messgeräten im Gepäck immer dann mit der Kavallerie anmarschiert, wenn es sich um mehr oder weniger kommerzielle Angelegenheiten handelt. Einige Gaststätten scheinen dabei eindeutig bevorzugt zu werden, da drückt man ein Auge zu, bei anderen, als Konkurrenzunternehmen anzunehmenden, greift man strenger durch. Aber generell kann man sagen, dass die Konzessionen doch stark überwacht werden. Jede Kneipe muss über eine zentral zu bedienende Lautstärkeeinstelleinrichtung verfügen, die unmittelbar auf die Leistung der Lautsprecher wirkt.

Sehe aber ein prinzipielles Problem gerade im privaten Bereich. Greift man durch, indem man sich beschwert, sind die Reaktionen des Lärmverursachers oft unkalkulierbar, ein Nachbarschaftsstreit scheint vorprogrammiert. Deswegen beschweren sich viele erst gar nicht, obwohl sie im Recht sind.

Mir hat eine Hausverwaltung einmal gesagt, je nach Temperament und Persönlichkeit des Lärmverursachers wäre es besser, keinen direkten Kontakt zu suchen, sondern in so einem Falle unmittelbar die Verwaltung einzuschalten. Das mag zwar zunächst übertrieben erscheinen, die Verwaltung hat aber Mitarbeiter, die mit so einer Situation professionell umgehen können, zu den gesetzlich zulässigen Zeiten dem Kontrahenten einen Höflichkeitsbesuch abstatten, um sich von der Situation vor Ort selbst ein Bild machen zu können.

Ein Mieter kann im besonderen Falle sogar von seinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen, deswegen wird die Verwaltung wohl auch in ihrem eigenen Interesse tätig werden, um einer im Raum stehenden Minderung des Mietzinses entgegenzuwirken.

Dauern die Belästigungen dann, mit Lärmprotokoll dokumentiert, weiterhin an, kann der Vermieter eine gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel einer fristlosen Kündigung anstreben. Meistens vergeht dann aber viel Zeit, ehe der Beschluss durch ist, so mit etwa einem Jahr wird kalkuliert.

Und wie gesagt, ein Wohnungseigentümer hat den Anspruch auf Unterlassung. Hier greift dann die Beeinträchtigung des Eigentums. Jemand kann seine Eigentumswohnung nicht uneingeschränkt als Ruheraum nutzen, wenn der Nachbar Krach macht.
Wird ein Wohnungseigentümer konkret in seinem Sondereigentum durch Lärm eines anderen Wohnungseigentümers gestört, hat er einen Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sowie § 1004 BGB gegen den störenden Wohnungseigentümer.

» Gorgen_ » Beiträge: 1155 » Talkpoints: 412,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Am heftigsten wars vor einigen Monaten mal in der Wohnung meines Nachbarn, als dieser anscheinend einige Kumpels aus seinem Heimatort zu Besuch hatte. Bis ca. 1 Uhr Nachts war alles ruhig, weil sie alle vermutlich irgendwo bei einer Party oder in einer Gaststätte waren. Kurz nach 1 Uhr dann lautes Poltern im Treppenhaus, Türenknallen, und dann fing eine lautstarke "Party" an, die zeitweise regelrecht entartete: einige stellten sich auf den Balkon, um lauthals zu singen. Dazu lief ohrenbetäubend laut irgendwelche Musik. Alles wurde begleitet von ständigem Gerumpel und Gepumpel und dem Geklirre von Bierflaschen.

Der Lärm ging bis etwa 3 Uhr. Danach überkam die Leute anscheinend zunehmend die Müdigkeit und sie sind allmählich eingepennt. Jedenfalls wurde das Singen und Rumpeln allmählich weniger und hörte bis ca. 4 Uhr ganz auf.

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» lascar » Beiträge: 4482 » Talkpoints: 792,20 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Was @lascar hier beschreibt, wäre meiner Einschätzung nach so ein Fall, wo es besser wäre, die Hausverwaltung einzuschalten. Denn, es gibt auch in Bezug von Abhaltemöglichkeit von Partys eine geänderte Rechtsauffassung. Früher hieß es einmal, jeder Mieter habe zumindest einmal pro Jahr das Recht, eine Party zu veranstalten.

Kenne das Problem aus eigener Anschauung nur zu gut. Seit die Flüchtlingswelle aus Nordafrika so etwa 2011 herum einsetzte, war es mit der Ruhe und dem Hausfrieden im sozialen Wohnungsbau schlagartig vorbei. Es wurde zwar freundlicherweise vorher darauf hingewiesen, dass ein Pärchen seine Hochzeit feiern würde. Die Frage, wieso sie es nicht in ihrer eigenen Wohnung täten, wurde damit begründet, dass die Leute dort das nicht dulden würden, also die Bewohner im sozialen Wohnungsbau mehr Toleranz zeigen würden.

Die Party begann am Sonnabend und dauerte bis Montagmorgen. Hier war nicht nur laute Schräkelmusik mit extremen Bässen und derartiges zu verzeichnen, nein, Alkohol scheint bei bestimmten Ethnien, gerade aus dem nordafrikanischen Bereich eine derart enthemmende Wirkung zu zeigen, dass völlig die Kontrolle verloren geht. Man sah nur noch herumtorkelnde, grölende dunkle Gestalten im dem Treppenflur herumgeistern. Die zur Hilfe gerufene Polizei kam wieder einmal nicht. Und ich musste schon um 04:43 Uhr meine erste S-Bahn bekommen, um pünktlich meine Arbeitsstelle zu erreichen.

Meine später noch erfolgte Beschwerde beim Ordnungsamt wurde dahingehend abgebügelt, dass das nun mal so zu ertragen sei, kein Handlungsbedarf von Seiten der Behörde gesehen werde. Interessanterweise war der Sachbearbeiter selbst Gebietsfremder und somit für mich nicht mehr völlig neutral in seinen Auffassungen.

Man könnte mit aller Vorsicht und Zurückhaltung, was das Wesen der Deutschen ja vornehmlich ausmacht, sich zur Formulierung hinreißen lassen, das das bereits die Vorboten waren, die zu den Vorfällen an Silvester 2015 auf der Domplatte in Köln geführt hatten. Waren die Behörden so blind, den zahlreichen Beschwerden keine Aufmerksamkeit zu schenken, oder wollten sie es bewusst nicht wissen.

Aber jetzt verlassen wir das Thema ein wenig. Wollte nur darauf hinweisen, dass nicht nur das Phänomen "Ruhestörung" als solches zu sehen ist, sondern zum Teil auch politische Entscheidungen da eine gewisse Rolle mitspielen. Aber spätestens hier begibt man sich sehr schnell auf wenig tragfähiges Glatteis.

» Gorgen_ » Beiträge: 1155 » Talkpoints: 412,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gorgen_ hat geschrieben:Aber spätestens hier begibt man sich sehr schnell auf wenig tragfähiges Glatteis.

Zumal es sich in dem von mir beschriebenen Fall um "Migranten" aus Ostbayern handelte. Jedenfalls waren die vernehmbaren Dialekte so einzuordnen (ich kenne mich einigermaßen aus, weil ich aus derselben Gegend stamme). Es wurde auch lautstark die Bayernhymne gegrölt. Im Gegensatz dazu sind die bei mir im Haus wohnenden Migranten aus anderen Ländern nachts ziemlich ruhig. Die schlafen da anscheinend einfach.

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» lascar » Beiträge: 4482 » Talkpoints: 792,20 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Vielleicht klappt es ja dann doch noch mit "eine Maß".

» Gorgen_ » Beiträge: 1155 » Talkpoints: 412,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Keine Ahnung. Die werden da schon etliche Bier getrunken haben, wenn auch wahrscheinlich direkt aus der Flasche.

Jedenfalls war ich mir damals auch unsicher, wie ich reagieren sollte. Wenn ich mich beschwert hätte, hätte ich mir womöglich den Zorn des Nachbarn zugezogen. Zumindest wars bis jetzt ein einmaliges Ereignis gewesen, das in der ausufernden Form seither nicht wieder passiert ist (wobei er wie erwähnt durchaus spätabends noch lautstark irgendwelche Videos mit viel Zack, Krach und Bumm schaut).

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» lascar » Beiträge: 4482 » Talkpoints: 792,20 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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