Sich Gedanken über zukünftiges Einkommen machen

vom 02.11.2014, 11:20 Uhr

Bei den Jobs, die ich habe, ist ab und an zu erwarten, dass das Gehalt steigt. Der eine Job gehört auch zum öffentlichen Dienst und da gibt es ab und an moderate Lohnsteigerungen. Zudem überlege ich mir, wie ich bei dem, was ich selbstständig nebenbei mache, mehr verdienen könnte, wobei meine Überlegung auch dahin geht, den Aufwand für die Selbstständigkeit zu reduzieren und nicht mehr so viel dafür machen zu müssen.

Wobei ich aber bei meiner Selbstständigkeit auch eine Umsatzsteuerpflicht vermeiden möchte. Die IHK fordert ja, dass die Umsatzsteuergrenze von derzeit 17500 auf 25000 angehoben wird und ich denke auch, dass das irgendwann kommen wird, sodass ich selbstständig mehr umsetzen könnte, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden. Da habe ich auch mal ausgerechnet, was das dann bedeuten würde.

Und so rechne ich manchmal herum, womit ich wie viel verdienen könnte und was da rein theoretisch in ein paar Jahren an potentiellem Einkommen möglich wäre, ab wann ich in Rente gehen könnte oder wann es mir finanziell nichts mehr ausmachen würde, nur noch 30 oder 20 Stunden in der Woche zu arbeiten und mir dennoch alles leisten zu können, was ich unbedingt möchte. Um aber zu vermeiden, dass ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausfliege, muss ich auch immer darauf achten, dass ich über sozialversicherungspflichtige Jobs mehr einnehme als über das Selbstständige.

Schließlich besteht ja das Leben nicht nur aus Arbeiten und ich genieße es immer besonders, wenn ich in einer normalen Arbeitswoche einen Tag frei habe und das hätte ich gerne generell – eine Drei- oder Vier-Tage-Woche. Finanzielle Abstriche möchte ich aber keine machen.

Macht ihr euch auch Gedanken darüber, was ihr in eurem Job verdienen könnten oder lasst ihr das eher auf euch zukommen? Nutzt ihr Gehaltsvergleiche im Internet?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zitronengras hat geschrieben:Wobei ich aber bei meiner Selbstständigkeit auch eine Umsatzsteuerpflicht vermeiden möchte. Die IHK fordert ja, dass die Umsatzsteuergrenze von derzeit 17500 auf 25000 angehoben wird und ich denke auch, dass das irgendwann kommen wird, sodass ich selbstständig mehr umsetzen könnte, ohne umsatzsteuerpflichtig zu werden. Da habe ich auch mal ausgerechnet, was das dann bedeuten würde.

Wo liegt das Problem mit der Umsatzsteuer? Die 14.700 Euro als Grenze zur Umsatzsteuerpflicht sind bei einer selbstständigen Tätigkeit sehr schnell erreicht. Die Umsatzsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten, der dich nichts kostet.

Ich selber vergleiche nicht, das wäre in meinem Job ziemlich doof, da ich mit verdammt günstiger Konkurrenz leben muss. Aber ich rechne mir schon aus, welches Einkommen ich unbedingt benötige und welches Einkommen ich gerne hätte. Das in Verbindung mit der möglichen Arbeitsleistung definiert meinen Stundensatz.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Die 14.700 Euro als Grenze zur Umsatzsteuerpflicht sind bei einer selbstständigen Tätigkeit sehr schnell erreicht. Die Umsatzsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten, der dich nichts kostet.

Die ist nur dann ein durchlaufender Posten, wenn man etwas vom Vorsteuerabzug hat, aber da ich kaum etwas kaufen muss für meine Selbstständigkeit und somit keinen Vorteil vom Vorsteuerabzug habe, würde für mich eine Umsatzsteuerpflicht einfach nur bedeuten, dass mit 1/5 des Umsatzes wegfällt.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich mache mir schon hin und wieder Gedanken um mein zukünftiges Einkommen. Das liegt aber daran, weil ich eben noch studiere und noch nicht genau sagen kann wie viel man nach dem Abschluss verdienen würde. Das ist total unterschiedlich je nachdem wo man dann eben landet und wie viel der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen. Ich stelle mir manchmal auch die Frage wie hoch der Lohnunterschied zwischen Master und Bachelor-Absolventen ist, was auch nicht besonders leicht rauszukriegen ist, weil es kaum Bachelor-Absolventen gibt die schn arbeiten und die meisten noch einen Master dranhängen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Zitronengras hat geschrieben:
Die 14.700 Euro als Grenze zur Umsatzsteuerpflicht sind bei einer selbstständigen Tätigkeit sehr schnell erreicht. Die Umsatzsteuer ist doch nur ein durchlaufender Posten, der dich nichts kostet.

Die ist nur dann ein durchlaufender Posten, wenn man etwas vom Vorsteuerabzug hat, aber da ich kaum etwas kaufen muss für meine Selbstständigkeit und somit keinen Vorteil vom Vorsteuerabzug habe, würde für mich eine Umsatzsteuerpflicht einfach nur bedeuten, dass mit 1/5 des Umsatzes wegfällt.


Du vergisst, dass in deiner Preiskalkulation aktuell gar keine Umsatzsteuer enthalten ist. Die musst du dazurechnen, wenn du sie ausweist. :whistle:

Das sehen übrigens gewerbliche Auftraggeber auch so. Wenn du beispielsweise für Unternehmen wie Textbroker, Clickworker und was es da noch alles gibt, arbeitest, dann überweisen die dir selbstverständlich die Umsatzsteuer zusätzlich zu den normalen Vergütungen.

Das ist eine völlig normale Geschäftspraxis. Ich arbeite viel Werbeagenturen, Druckereien und Grafik- oder Web-Designern zusammen. Auch die zucken nicht im Mindestens, wenn ich meine Angebote zuzüglich Umsatzsteuer abgebe.

Einen geringen Vorteil hast du nur, wenn du für Privatleute arbeitest. Dafür ist dann aber der Preis, dass du keine nennenswerten Umsätze haben darfst.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Kommt da nicht noch hinzu, dass man bei einem Gewerbe, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, keine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung mehr machen darf? Also eine richtige Buchführung möchte ich vermeiden, das ist mir zu aufwändig und ich will auch keine Steuerberater bezahlen müssen. Das wäre für mich auch eines der Hauptargumente gegen die Umsatzsteuerpflicht.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das Abführen vom Umsatzsteuer hat keinen Einfluss auf die Pflicht zur Buchführung. Ich bin beispielsweise Freiberufler. Ich komme immer mit einer einfachen EÜR aus, egal wie hoch meine Umsätze oder Gewinne sind.

Die Regelung, die Kleingewerbetreibende von der Buchführungspflicht ausnimmt, betrifft nur Kaufleute. Vollkaufleute sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Kaufleute, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, gelten als Minderkaufleute.

Für Gewerbetreibende, die keine Kaufleute und keine Freiberufler sind, tritt die Pflicht zur Buchführung erst in Kraft, wenn sie mehr als 500.000 Euro Umsatz haben oder als Land- und Forstwirt mehr als 25.000 Euro Umsatz oder Gewinne von mehr als 50.000 Euro pro Jahr erwirtschaften.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ok, das ist interessant. Ich dachte, dass das schon viel eher zutrifft, also bei der Umsatzsteuergrenze und dass man ab da als Gewerbetreibender doppelte Buchführung betreiben muss. Ich habe zwei selbstständige Tätigkeiten - einmal freiberuflich, wo ich immer eine EÜR machen kann und einmal gewerblich.

Dass ich mit dem Gewerbe mehr als 17500 im Jahr einnehme (oder 14000, wenn man die gedachte Umsatzsteuer wegrechnet), wird vermutlich ohnehin nicht passieren, aber mit der freiberuflichen Tätigkeit könnte ich die Grenze erreichen. Da könnte ich also weiterhin eine EÜR machen und müsste dann nur die Umsatzsteuererklärung in kauf nehmen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Als Freiberufler machst du immer nur eine EÜR. Mehr musst du niemals vorweisen. Vor ein paar Jahren war es noch so, dass sich Texter sozusagen auf die Gnade des Finanzamtes verlassen mussten. Der Beruf gehört nämlich nicht zu den Katalogberufen wie Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt oder Hebamme. Zwar dürfen und sollen ähnliche Berufe als freier Beruf eingestuft werden, aber das hängt eben enorm vom jeweiligen Finanzamt ab.

Heute ist das einfacher geworden. Damals wollte man eigentlich, dass ich ein Gewerbe anmelde. Das habe ich allerdings mit vielen Widersprüchen verhindert. Denn ich hatte so gar keine Lust auf Buchführung oder IHK-Beiträge. :D

Zusätzlich mit der Versicherung über die Künstlersozialkasse fahre ich da sehr gut. Denn dank der KSK kommen bei den (stark verminderten) Beiträgen auch keine Nachforderungen, wenn der Gewinn höher als prognostiziert ausgefallen ist. :whistle:

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Wenn du bei der KSK versichert bist, dann ist das aber deine einzige Tätigkeit oder? Also dann bist du Lektor und machst nicht noch andere Dinge nebenbei? Weil ich bin über meine Angestelltenverhältnisse normal sozialversichert und hatte eher die Angst, dass ich zusätzlich noch in die KSK muss. Ist das deine Haupttätigkeit als Lektor?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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