Schwangerschaft, Mutterschutz mit Minijob/ALG1

vom 11.08.2016, 14:09 Uhr

Kurz zu meiner Situation: Ich bin zur Zeit schwanger und habe meinen ET am 01.01.17. Beruflich arbeite ich momentan in einem 450 € Job, bei dem ich auch monatlich genau diese 450 € netto ausgezahlt bekomme.

Dazu bin ich seit April bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und bekomme zu meinem festen Gehalt einen Zuschuss (ALG1) von 138 € im Monat. Die Krankenversicherung läuft über das Arbeitsamt, da man ja mit einem 450 € nicht versichert ist. Mein Mutterschutz beginnt, so wie es aussieht, am 20.11.16.

Nun zu meinen Fragen:
1. Von wem bekomme ich im Mutterschutz mein Geld? Das Arbeitsamt zahlt ja, soweit mir bekannt, nur bis zum 20.11.16. Also wäre damit auch die Krankenversicherung pausiert, oder irre ich mich da?

2. Zahlt der Arbeitgeber vom Minijob auch im Mutterschutz? Denn wenn es kein Geld von der Krankenkasse gibt, dann hat der Arbeitgeber ja keinen Betrag zum Aufstocken, oder zahlt er dann die vollen 450 € weiter?

Wie ihr seht, bin ich gerade echt verunsichert. Den Job kündigen und ALG2 beantragen ist übrigens keine Option für mich, weil ich nach der Elternzeit auch weiterhin dort arbeiten kann und ich dann auch mehr Stunden bekommen soll. Ich hoffe, irgendwer kann mir meine Bauchschmerzen und Unsicherheit zumindest etwas nehmen.

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» Violet » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,50 »



Es ist richtig, dass das Arbeitsamt mit Arbeitslosengeld 1 im Mutterschutz nicht verantwortlich für die Zahlungen ist. Denn in dieser Zeit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und auch in Elternzeit wirst du kein Arbeitslosengeld 1 beziehen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, außer du würdest das Elterngeld Plus beziehen. Somit ist das Jobcenter dann für dich zuständig.

Die Krankenversicherung pausiert nicht im Mutterschutz. Nur weil das Arbeitsamt wegen dem Arbeitslosengeld 1 keine Beiträge mehr für dich bezahlt fliegst du nicht automatisch aus der Krankenkasse raus. Denn für werdende Mütter gibt es dort ebenfalls eine Schutzfrist und entsprechend musst du dich rechtzeitig vorher beim Jobcenter melden und auch mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Denn je nach dem wie lange die Bearbeitung des Antrages dauert könnte es Sinn machen sich solange freiwillig versichern zu lassen und die Beiträge entsprechend selbst zu entrichten. Denn nur dann werden auch die Kosten für die Geburt und alles herum sicher übernommen. Darüber solltest du dir von der Krankenkasse auch eine Bescheinigung schicken lassen, dass das Kind hinterher bei dir auch mitversichert ist und entsprechend behandelt werden kann.

Das Mutterschaftsgeld zahlt generell die Krankenkasse aus. Dafür bekommst du eine Bestätigung vom Arzt welche bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Anhand der übermittelten Zahlen vom Arbeitgeber berechnet sich dann die Höhe. Wird es vom Arbeitgeber vorgestreckt, dann kann es sich dieser über eine Umlage und auf Antrag von der Krankenkasse erstatten lassen. Davon sind Minijobber auch nicht ausgeschlossen.

Am einfachsten wäre es in deiner Situation dich einfach einmal beraten zu lassen, denn damit würden dir einige Ängste und Sorgen bereits genommen werden. Die Caritas und auch ProFamilia beraten in dieser Hinsicht sehr gut und können auch bei den entsprechenden Anträgen unterstützen wenn sich jemand quer stellen sollte und dir weitere Schwierigkeiten bereitet.

Für die Zeit nach der Elternzeit solltest du es dir genau überlegen ob es sich noch lohnt und mit mehr Stunden. Denn in dieser Zeit musst du dein Kind auch betreuen lassen oder unterbringen und das kann ebenfalls weitere Kosten verursachen. Aber bis dahin hast du noch ein wenig Zeit oder meintest du, dass du direkt nach dem Mutterschutz wieder anfangen willst du arbeiten und gar keine Elternzeit nimmst?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich möchte natürlich Elternzeit nehmen und auch danach noch für das Baby da sein. So richtig arbeiten werde ich erst wieder können, wenn es in den Kindergarten kommt.

Ich halte nicht viel von Leuten, die ihre Kinder Vollzeit in Betreuung geben.
Wie soll das Kind so noch eine Beziehung zu einem aufbauen, wenn es einen kaum sieht?
Allerdings kann ich arbeiten gehen, wenn mein Freund von der Arbeit nach Hause kommt.

Zur Zeit arbeite ich noch auf 450 € Basis mit nur 12 Stunden in der Woche. Und nach der Elternzeit, bzw. wenn ich wieder loslegen kann und unser Kind im Kindergarten ist, soll ich zumindest Teilzeit bekommen. So war das gemeint :)

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» Violet » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,50 »



Violet hat geschrieben:Ich halte nicht viel von Leuten, die ihre Kinder Vollzeit in Betreuung geben.
Wie soll das Kind so noch eine Beziehung zu einem aufbauen, wenn es einen kaum sieht?
Allerdings kann ich arbeiten gehen, wenn mein Freund von der Arbeit nach Hause kommt.

Das ist eine weit verbreitete Meinung die ich nicht teilen kann. Ich bin eine von deren die ihr Kind Vollzeit betreuen lassen müssen um zu arbeiten damit das Geld reicht. Wer nicht darauf angewiesen ist der hat es schön und sicherlich einfacher, aber nicht bei jedem läuft es so wunderbar das man sich den "Luxus" von Elternzeit und einer anschließenden Teilzeitarbeit leisten kann.

Aber wie bereits gesagt Elternzeit sind 12 Monate und keine 14, davon gibt es genau 10 Zahlungen für die Elternzeit der Rest wird mit dem Mutterschaftsgeld beglichen. 14 Monate hätte man nur wenn man Alleinerziehend ist Anspruch auf das Geld, also 12 Zahlungen. Oder wenn es ein Paar ist, dann bleibt einer 12 Monate Zuhause und die andere Person weitere 2. Ansonsten kann eine Person alleine nicht über die 12 Monate hinaus das Geld beziehen. Daher erschließen sich mir die 14 Monate immer noch nicht, denn wenn der Partner die anderen zwei Monate macht müsstest du bereits wieder arbeiten, denn Elterngeld bekommst du danach nicht mehr.

Deswegen ist die Bindung zu meinem Kind nicht weniger eng als bei anderen und ich würde sogar behaupten, dass mein Kind meine Anwesenheit und die Zeit mit mir deutlich besser zu schätzen weiß, als ein Kind das Mama ständig um sich herum hat oder auch den halben Tag beanspruchen kann.

Das ganze hat halt immer zwei Seiten aber deswegen direkt zu sagen "man hält nicht viel von Leuten die das machen" ist schon ein sehr starkes Wort ohne eigentlich die Hintergründe zu kennen, wieso das jemand macht oder auch machen muss. Damit hast du dir direkt ein Urteil erlaubt und diejenigen direkt in eine Schublade gesteckt zusammen mit Vorurteilen.

Aber wie bereits erwähnt wenn man solch einen "Luxus" genießen möchte muss man halt auch seinen Hintern dafür bewegen. Die Arbeitsagentur hat dir das sicherlich auch schon mitgeteilt das sie während der Mutterschutzfrist nicht zuständig sind und dann das Jobcenter greift. Ansonsten muss man sich halt einfach einmal informieren, welche Stellen dazu beraten habe ich dir schon genannt.

Ich rate dir auch dringend dich einmal über die Preise der Kinderkrippe zu informieren, denn diese sind mitunter nicht gerade wenig und machen somit das Arbeiten auf 450 Euro Basis oder Teilzeit finanziell unlukrativ, da man für die Betreuung des Kindes mehr bezahlt als was man in dieser Zeit verdient. Eine Teilzeitbetreuung für nur Vormittags käme hier auf etwa 450 Euro im Monat, sprich dein gesamter Verdienst würde nur dafür drauf gehen damit du arbeiten gehen kannst.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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