Schon mal eine Abmahnung für den Vermieter geschrieben?
Habt ihr schon mal einen Brief mit dem Betreff Abmahnung an euren Vermieter versenden müssen, weil er sich an bestimmte Sachen nicht gehalten ist? Dabei ist es egal, ob es nun wegen einer vergessenen Zahlung wie zum Beispiel aus einer Betriebskostenrechnung war oder ob ihr sein Verhalten bemängelt habt und mit der Abmahnung einen Termin gesetzt habt, bis wann der Mangel beseitigt werden sein muss?
Ich muss diese Frage definitiv bejahen. Diese Abmahnung liegt bei mir auch gerade erst ein paar Wochen her. Ich habe ihn wegen einer fehlenden Betriebskostenabrechnung abgemahnt. Er hatte immer wieder versprochen mir, das Geld/Guthaben auszuzahlen. Er hielt es nicht ein und hat sogar die Frist von 30 Tagen nach Abrechnungserhalt nicht eingehalten, sodass es einer Abmahnung bedarf.
Nein, einen Brief, mit dem Betreff "Abmahnung" habe ich noch nicht geschrieben und auch nicht an den Vermieter. Wenn eine Betriebskostenzurückerstattung noch nicht gezahlt wurde, hätte ich als Betreff eher "Zahlungserinnerung" geschrieben und dann auch eine Frist eingesetzt um dann auch zu einem Anwalt zu gehen. Aber ich habe noch niemanden in dem Sinne abgemahnt.
Eine Abmahnung hätte für mich eine Kündigung zur Folge und da ich als Mieter sowieso jederzeit kündigen kann mit einer Frist, denke ich, dass in so einem Falle auch eine Zahlungserinnerung passender wäre. Ich würde wahrscheinlich sowieso erst mal mündlich fragen, ob man mich vergessen hat und dann erst einen Brief schreiben. Eine Abmahnung hat so einen bitteren Beigeschmack und da ich eigentlich im Frieden leben will, würde ich das so nicht machen.
Wenn eine Betriebskostenzurückerstattung noch nicht gezahlt wurde, hätte ich als Betreff eher "Zahlungserinnerung" geschrieben und dann auch eine Frist eingesetzt um dann auch zu einem Anwalt zu gehen.
Macht es denn einen solchen Unterschied für dich, ob man es "Zahlungserinnerung" nennt oder Abmahnung. An sich habe ich mit der Abmahnung ja auch eine Frist gesetzt, bis wann das Geld auf meinen Konto überwiesen sein muss, ansonsten hätte ich rechtliche Schritte eingeleitet. Das hättest du demnach auch vorgehabt.
Eine Abmahnung hätte für mich eine Kündigung zur Folge und da ich als Mieter sowieso jederzeit kündigen kann mit einer Frist, denke ich, dass in so einem Falle auch eine Zahlungserinnerung passender wäre. Ich würde wahrscheinlich sowieso erst mal mündlich fragen, ob man mich vergessen hat und dann erst einen Brief schreiben. Eine Abmahnung hat so einen bitteren Beigeschmack und da ich eigentlich im Frieden leben will, würde ich das so nicht machen.
Mit einer Abmahnung kann man so viel mehr bezwecken. Zum einen bekommt man sein Geld schneller, weil sie wissen, wenn es einem zusteht, dass sie verlieren würden. Zum anderen ist es möglich, dass der Mieter zunächst seine Betriebskostenvorauszahlung nicht zahlt bis der Vermieter die Betriebskostenzahlung vorgenommen hat. Der Mieter dann auch das Recht vorher zu kündigen. Er müsste sich nicht mal an die Frist halten, die im Vertrag steht.
Ich habe vorher mündlich zwei Mal am Telefon nachgefragt. Es hat sich nichts getan. Sie meinten wohl, dass sie es weiter geben werden, aber es hatte sich nichts getan. Selbst mein Rechtslehrer meinte dann ich solle einen Brief mit dem Betreff Abmahnung schreiben. Demnach hat es schon was zu sagen, wenn ein Richter und Anwalt diese Auskunft mir gibt.
Ich will auch im Frieden leben, aber irgendwann ist auch genug. Es stört mich eben, wenn man verspricht, das Geld zu überweisen und sich daran dann nicht hält.
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