Schnappfalle für Mäuse und Ratten gegen Tierschutzgesetz?

vom 16.03.2017, 09:28 Uhr

Hier Mäuse und Ratten nicht in Lebendfallen fangen verwerflich?, dieser Thread fragt, ob das Fangen von Mäusen und Ratten nicht in Lebendfallen verwerflich ist. Ich frage mich, warum diese Schnappfallen überhaupt noch auf dem Markt sind. Viele Tierschutzorganisationen sind schon auf die Barrikaden gegangen, weil damit Wirbeltiere getötet werden und das nicht gerade sachgemäß.

Ich habe schon Mäuse in der Schnappfalle zappeln sehen, was mich als Kind schon traumatisierte. Darum habe ich hier zwei Lebendfallen stehen, falls sich hier in der Erdgeschosswohnung mal eine Maus verirrt. Ich würde niemals eine Schnappfalle aufstellen.

Ist denn eine Schnappfalle nicht gegen das Tierschutzgesetz? Widerspricht sich das nicht irgendwie, dass solche Schnappfallen nicht nur in ramschläden, sondern auch in Fachgeschäften verkauft werden dürfen? In Deutschland ist es ja oft so, dass man etwas kaufen und besitzen darf, es aber nicht benutzen darf. Ist das bei den Schnappfallen vielleicht ebenso? Was haltet ihr von Schnappfallen? Was ist mit dem Gesetz, was das Töten von Wirbeltieren verbietet?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Schlagfallen sind erlaubt und oft auch die einzige Alternative, denn Lebendfallen sind nur erlaubt, wenn sie regelmäßig kontrolliert werden können. Das ist in Lauben, Ferienhäusern und ähnlichem nicht möglich. Verboten sind dagegen die anderen Ländern beliebten Klebefallen. Die funktionieren gut, aber die Tiere sterben langsam und qualvoll an Erschöpfung oder durch das verklebte Fell an Unterkühlung.

» cooper75 » Beiträge: 13429 » Talkpoints: 519,52 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich finde es nicht schön, dass Tiere getötet werden und das solche Fallen eingesetzt werden, aber man kann nicht das Wohlbefinden und das Recht auf Leben der Tiere über das der Menschen stellen. Wenn es unumgänglich ist akzeptiere und toleriere ich die Fallen, ich habe deswegen trotzdem etwas für Tiere übrig.

Bei Klebefallen finde ich es absolut in Ordnung, dass diese verboten sind, weil ein Tier nicht auch noch qualvoll sterben muss. Vom Tierschutzgesetz sind alle anderen Fallen nicht verboten, wahrscheinlich weil man nicht alle verbieten kann.

Es wäre auch etwas Fahrlässig alle Fallen zu verbieten, weil man dann überhaupt keine Möglichkeit mehr hat so ein Tier loszuwerden z.B. eine Maus kann verenden in einer dunklen Ecke im Haus, man hat es nicht bemerkt und dann kann es schimmel geben oder andere Schäden im Haus verursachen.

» Redfly008 » Beiträge: 208 » Talkpoints: 26,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^