Schadet neues Steuergesetz den Online-Verkaufsplattformen?
Seit Anfang des Jahres gilt das Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz. Online-Verkaufsplattformen wie Ebay und Amazon Marketplace müssen ab sofort private Verkäufer an das Finanzamt melden, die im Jahr mehr als 30 Verkäufe tätigen bzw. einen Umsatz von mehr als 2.000,- Euro machen. Ebenfalls gilt das für Vermietungs-Plattformen von Ferienwohnungen wie Airbnb.
Gemeldet werden muss von der Plattform der Name und Adresse des privaten Verkäufers, Bankverbindung und Steuer-ID und wie viel die Verkäufer an Erlös erhalten haben bzw. welche Gebühren sie zu bezahlen haben.
Privatverkäufer sollten deshalb zukünftig immer aufschreiben, was genau sie wann für welchen Verkaufspreis veräußert haben und was ihnen das Produkt selbst gekostet hat. Ebenfalls ist es wichtig, welche Provision/Gebühren angefallen sind. Versteuert werden muss letztendlich nur ein Gewinn über 600,- Euro aus Privatverkäufen.
Was haltet ihr von diesem Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz? Wird dieses Gesetz Privatverkäufer verschrecken? Wird es zukünftig mehr Privatverkäufe auf Social Media-Kanälen wie Facebook etc. geben, um das Ganze zu umgehen? Sind die Grenzen von 30 Verkäufen bzw. einem Umsatz von 2.000,- Euro zu niedrig angesetzt?
Mich wird dieses Gesetz betreffen, da ich auf alle Fälle mehr als 30 Verkäufe im Jahr habe. Allerdings liege ich da bisher weit unter den 2.000 Euro an Umsatz. Aber ich muss das nicht extra dokumentieren, da ich diese Daten alle komplett bei ebay in meinem Account abrufen kann.
Sicherlich merke ich auch, dass einige Paketkunden nun mit dem Verkauf aufhören bzw. haben sie das selbst gesagt. Nur bei den Mengen, was da verschickt wurde, ist mir auch klar, dass da eher ein gewerbliches Agieren dahinter steckt. Und genau diese Verkäufer will man damit besser finden.
Es gibt zwar schon seit einigen Jahren ein Gesetz, welches diese Verkäufer besser ermitteln sollte, aber scheint nicht auszureichen. Und wenn ich bei ebay für mein Zweitgewerbe einfach mal eine Verkaufspreisrecherche mache, dann finde ich die meisten Verkäufer dort als privat registriert, aber sie handeln eindeutig gewerblich und verdienen damit am Finanzamt vorbei.
Dass damit auch der Umsatz der Plattformen sinken wird, dürfte klar sein. Weniger Verkäufe bedeutet weniger Gebühren. Aber für mich als Verkäufer sehe ich da einfach den Vorteil, dass weniger Konkurrenz habe. Und da ist es egal, ob ich meine privaten Dinge dort verkaufe oder ob ich mit meinem gewerblichen Account etwas anbiete.
Das Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz, das Online-Verkaufsplattformen dazu verpflichtet, private Verkäufer an das Finanzamt zu melden, hat sicherlich Auswirkungen auf Privatverkäufer und die Art und Weise, wie sie ihre Produkte verkaufen. Es ist jedoch wichtig, die Vor- und Nachteile dieser Maßnahme abzuwägen.
Auf der einen Seite ermöglicht das Gesetz eine bessere Überwachung und Kontrolle von steuerpflichtigen Einkünften aus Online-Verkäufen. Es zielt darauf ab, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und sicherzustellen, dass alle Einkünfte ordnungsgemäß versteuert werden. Dies kann zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führen, da private Verkäufer nicht mehr im Verborgenen agieren können.
Auf der anderen Seite könnte das Gesetz einige Privatverkäufer verschrecken. Die zusätzliche Bürokratie und die Verpflichtung, detaillierte Aufzeichnungen über Verkäufe, Kosten und Gebühren zu führen, können als belastend empfunden werden. Insbesondere für gelegentliche Verkäufer, die nur ein paar Artikel verkaufen möchten, könnten die Melderegeln und Steuerpflichten abschreckend wirken.
Die Einführung dieses Gesetzes könnte auch dazu führen, dass einige Privatverkäufer alternative Verkaufskanäle suchen, um die Meldepflicht zu umgehen. So könnten vermehrt Social Media-Kanäle wie Facebook genutzt werden, um Verkäufe abzuwickeln, da dort die Meldung an das Finanzamt nicht automatisch erfolgt. Dies würde jedoch auch Risiken mit sich bringen, da solche Kanäle oft weniger Regulierung und Schutz bieten.
Die Grenzen von 30 Verkäufen bzw. einem Umsatz von 2.000,- Euro wurden vermutlich festgelegt, um vor allem regelmäßige und gewerbliche Verkäufer zu erfassen. Diese Schwellenwerte sollen sicherstellen, dass Personen, die hauptberuflich oder gewerblich handeln, steuerlich erfasst werden. Es ist jedoch möglich, dass diese Grenzen für einige Privatverkäufer niedrig erscheinen und als zu einschränkend wahrgenommen werden.
Insgesamt ist es wichtig, einen Ausgleich zwischen der Steuerehrlichkeit und dem Schutz der Privatverkäufer zu finden. Möglicherweise könnten Anpassungen an den Grenzwerten und eine Vereinfachung der Meldeverfahren dazu beitragen, die Akzeptanz und Umsetzbarkeit des Gesetzes zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz in der Praxis auswirken wird und ob Anpassungen vorgenommen werden, um die Bedenken und Herausforderungen der Privatverkäufer zu berücksichtigen.
Bisher ist mir nur eine Person bekannt, welche durch ebay ans Finanzamt gemeldet wurde, weil die 30 Verkäufe erreicht waren. Das ist nun schon eine Weile her und mehr ist da bisher nicht passiert. Ich selbst hatte mich dazu mit meinem Steuerbüro besprochen, da ich wirklich nur Dinge aus meinem privaten Besitz anbiete. Da wurde mir auch gesagt, dass ich mir da keine Gedanken machen muss.
Eine Bekannte hat aufgehört zu verkaufen. Da hatte ich vermutet, dass bei ihr schon gewerbliches Handeln dahintersteckte, was sie aber privat abgewickelt hat. Das wurde mir mittlerweile auch von jemanden aus ihrer Familie bestätigt. Da sie aber keine Lust auf die Bürokratie hat, hat sie halt alle Verkäufe eingestellt.
Und genau diese Leute will eben der Staat erwischen. Was ich als Verkäufer, der für alle Fälle auch einen gewerblichen Account und einen entsprechenden Gewerbeschein für bestimmte Waren vorweisen kann, begrüße. Denn schaut man mal genauer bei ebay hin, finden sich noch genug Verkäufer, die zwar gewerblich agieren, aber als privater Verkäufer gelistet sind.
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