Schadenersatz vom Vater wegen Amoklauf richtig?

vom 07.08.2015, 16:12 Uhr

Tim K. hat in Winnenden 15 Personen und sich selbst erschossen. Sein Vater hatte die Pistole frei herumliegen lassen. Deshalb gab es auch eine Schadenersatzklage gegen ihn. Nun muss er laut einem Urteil von heute über 700.000 Euro zahlen, nachdem er einen Vergleich von 130.000 Euro abgelehnt hat. Ich finde das Urteil richtig. Ein klarer Schutz für die Opfer sollte endlich im Vordergrund stehen und deren Leiden sollten im Focus stehen und nicht die der Täter. Für mich ist das Urteil auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 07.08.2015, 16:19, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich finde das Urteil auch richtig. Klar hat der Vater auch viel gelitten durch die Taten seines Sohnes und er hat auch seinen Sohn verloren. Aber er hat nun mal sehr leichtfertig einen sehr gravierenden Fehler begangen. Mit welcher Rechtfertigung könnte das ungestraft bleiben?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich sehe das etwas anders, hier geht es nicht darum die Opfer besser zu schützen, sondern besser zu entschädigen. Der Vater wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, das muss reichen!

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



RavenThunder hat geschrieben:Der Vater wurde bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, das muss reichen!

Nun ja, die ungesicherte Aufbewahrung der Waffe alleine verstößt ja schon gegen das Waffengesetz, auch wenn nichts infolgedessen passiert, und allein dafür kann es schon bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geben, wobei die nicht vorschriftsgemäße Aufbewahrung dann vorsätzlich begangen sein muss. Ob es in diesem Fall ein Versehen war, dass die Waffe frei zugänglich war, oder ob der Vater das immer so gemacht hat, ist mir jetzt aber nicht bekannt.

Es ist aber deshalb durchaus richtig, dass über den Schadenersatz eben nochmal getrennt verhandelt wurde, denn es sind im Grunde genommen zwei verschiedene Dinge.

Sicherlich hat der Vater durch das, was passiert ist, gelitten, aber es würde nichts ändern, wenn statt seinem Sohn irgendein Fremder seine Waffe geklaut hätte und damit Amok gelaufen wäre. Das Ergebnis wäre das gleiche und muss auch gleich bewertet werden.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Bei dem Schadenersatz geht es um Therapiekosten für die überlebenden Opfer und wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat die Versicherung geklagt und der Vater ein besseres Angebot abgelehnt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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