Reservierungsgebühr für Reservierung einer Eigentumswohnung?
Ich bin zur Zeit mal wieder auf Wohnungssuche, weil meine Wohnung voraussichtlich in einigen Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt wird und ich außerdem die Staffelmiete nicht mehr lange bezahlen kann. Ich habe gestern mit meinem Sohn zusammen eine Musterwohnung für eine Anlage, die gerade am Baubeginn steht, besichtigt.
Sie würde mir schon zusagen, allerdings hat der Makler sehr viel Druck gemacht. Für eine Reservierung hätte er 1500 Euro Reservierungsgebühr verlangt, die wir nur zur Hälfte zurückbekommen würden, wenn wir die Wohnung doch nicht nähmen. Würdet ihr eine solche Reservierungsgebühr unter diesen Umständen bezahlen?
Wir haben beschlossen, dass wir dem Druck des Maklers nicht nachgeben, uns Bedenkzeit geben und dann die Wohnung entweder sofort mit Kaufvertrag festlegen oder eben nicht. Die Gefahr ist natürlich, dass die Wohnung in einigen Tagen dann wirklich weg ist. Ich habe im Internet gelesen, dass eine solche Reservierungsgebühr gar nicht zulässig ist, was mich wundert, da die Wohnungsbaugesellschaft alteingesessen ist und einen sehr guten Ruf hat.
Habt ihr Erfahrungen mit Reservierungsgebühren? Findet ihr die Summe und die Modalitäten fair?
Erfahrungen habe ich selber mit solchen Gebühren nicht, aber ich muss sagen, dass ich auch so handeln würde wie du und das nicht machen würde. Sicher verstehe ich es, dass der Makler eine Sicherheit haben möchte, aber wenn die Gebühr nur zur Hälfte zurück gezahlt wird, wenn man die Wohnung nicht nimmt, dann finde ich das einfach nur unfair.
Barbara Ann hat geschrieben:Erfahrungen habe ich selber mit solchen Gebühren nicht, aber ich muss sagen, dass ich auch so handeln würde wie du und das nicht machen würde. Sicher verstehe ich es, dass der Makler eine Sicherheit haben möchte, aber wenn die Gebühr nur zur Hälfte zurück gezahlt wird, wenn man die Wohnung nicht nimmt, dann finde ich das einfach nur unfair.
Was ist denn daran unfair? Immerhin muss man es ja auch mal aus der Sicht des Maklers sehen. Er hat da eine Wohnung, die er für dich reserviert und somit nicht weiter anbieten kann und wenn er dann Pech hat nimmst du nach einem halben Jahr die Wohnung doch nicht und er muss wieder neu suchen. Und selbst wenn er dann jemanden findet, hatte er ja den Leerstand der Wohnung mit allen Kosten die so ein Leerstand mit sich bringt.
Unabhängig davon ob das jetzt rechtens ist, kann ich die Absicht dahinter schon klar nachvollziehen. Und es ist ja auch nicht unüblich, dass es in anderen Bereichen des Lebens ähnlich gehandhabt wird. Wenn du dir von einem Handwerker einen Kostenvoranschlag erstellen lässt, musst du den ja auch bezahlen und kriegst ihn in aller Regel nur dann wieder, wenn du das Angebot auch annimmst.
Zulässig ist so eine Gebühr aber durchaus. Sie hat aber ein paar Fallstricke. So muss ja beispielsweise der Makler alleine für den Verkäufer handeln, damit nur er die Wohnung verkaufen kann und es nicht nachher mehrere Reservierungen gibt. Auch die Höhen sind wohl ganz unterschiedlich. Dabei finde ich jetzt aber aus dem Bauch heraus 1.500 Euro nicht wirklich viel für so eine Gebühr. Immerhin reden wir ja über eine Eigentumswohnung. Und egal wie klein die jetzt sein könnte und wie entlegen die liegen könnte, wenn die gerade neu gebaut wird wird die ja mit Sicherheit 50.000 Euro kosten, in vielen Orten wohl das doppelte oder dreifache von dem. Aber selbst bei 50.000 Euro hättest du eine Reservierungsgebühr von 3 Prozent. Das ist doch unter den Kaufnebenkosten sehr überschaubar.
Zumal du ja die Hälfte wieder bekommst, wenn die Wohnung nicht nimmst und wie ich annehme die komplette Gebühr bei einem Kauf angerechnet werden würde. Also dafür finde ich jetzt die Höhe der Gebühr eigentlich nicht hoch.
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