Reha oder Kur verweigern, wenn kein Einzelzimmer angeboten?

vom 04.04.2015, 16:51 Uhr

Durch diesen Thread hier kam mir ein anderes Thema in den Sinn, was ich erst kürzlich mit einer älteren Nachbarin diskutiert hatte. Es ist so, dass sie einen ziemlich abnormalen Schlafrhythmus hat. Also abnormal eben für "normal" aufstehende Menschen. Durch jahrelanges Zeitungsaustragen ist die Frau meistens schon um drei Uhr in der Nacht wach und kann eben nicht mehr einschlafen. Dafür schläft sie auch ab und an dann am Nachmittag und ist dann wieder ziemlich lange abends wach. Außerdem leidet sie generell an Schlafstörungen.

Deshalb denkt sie, dass sie sich in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlt, sollte sie eine Zimmernachbarin haben, denn es ist ja so, dass dann auch die Freiheiten dieser eingeschränkt sind, wenn meine Nachbarin da in der Nacht um drei Uhr schon topfit ist und Fernsehen schauen oder lesen möchte oder einfach sonst irgendwo herum geistert.

Nun hat meine Nachbarin mit einer anderen Nachbarin gesprochen, und wie ich mitbekommen hatte, hatte die andere Nachbarin auch schon dieses Angebot der Kur bekommen und dann aber abgelehnt, da sie kein Einzelzimmer bekommen hat. Promt bekam sie dann ein Einzelzimmer, weil sie sonst abgelehnt hätte. Sie behauptete auch, dass es den Menschen zu stünde, aber dass diese zu wenig über ihre Rechte informiert wären.

Was meint ihr dazu? Habt ihr Erfahrungen zum Gesetz? Wie ist es in Deutschland? Kennt sich jemand auch im österreichischen Recht aus? Was kann man einfordern und wo wird man sich sehr wahrscheinlich die Zähne ausbeißen?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 04.04.2015, 17:36, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich kenne mehrere Kurkliniken in Deutschland und keine davon hat Mehrbettzimmer. Dort hat jeder Patient sein eigenes Zimmer mit einem Bad dazu. Von daher wäre das eben kein Grund eine entsprechende Therapie abzulehnen. Aber selbst wenn es so wäre, so gibt es in den Kurkliniken auch genügend Möglichkeiten, wo man sich außerhalb des Zimmers aufhalten kann.

Dazu gibt es zwar eine Hausordnung, bis wann man abends wieder auf dem Gelände sein muss. Aber es kontrolliert niemand, dass man zum Beispiel pünktlich 22 Uhr im Bett liegt und schläft.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Naja es geht ja meiner Bekannten nicht darum, ob sie Möglichkeiten hat, hinaus zu gehen, sondern dass sie alleine im Zimmer bleiben möchte, weil sie dort fernsehen will, und das vielleicht auch zu Zeiten, wo andere schlafen. Folglich würde sie ja die Nachbarin stören.

Außerdem denke ich schon, falls es ein Gesetz dazu gibt, dass sie wirklich die Möglichkeit hätte, auf ein Einzelzimmer zu bestehen. Natürlich können sie mehr Menschen gleichzeitig "abfertigen", wenn sie immer zwei in einem Zimmer unterbringen und das die Menschen mit sich machen lassen. Deshalb frage ich nach, wie es wohl rein rechtlich aussieht.

Bei meiner Bekannten handelt es sich übrigens um eine Reha-Klinik, nicht um eine Kur, vielleicht ist das dann auch noch ein gravierender Unterschied, der beachtet werden muss. Es kann ja sein, dass es für die beiden Dinge auch unterschiedliche Gesetze gibt.

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