Regelungen zur Unterhaltspflicht bei Scheidung

vom 31.10.2015, 11:01 Uhr

Ehescheidungen gehen ja auch oftmals mit der Verpflichtung von Unterhaltszahlungen einher. Wer muss denn aber wem Unterhalt zahlen und wie wird dieser festgelegt? Gibt es denn auch Konstellationen wo Frauen den Männern gegenüber unterhaltspflichtig werden können? Welche Rolle spielt denn der Scheidungsgrund in punkto Unterhaltspflicht? Gibt es denn auch Szenarien, welche jemanden von Unterhaltszahlungen entbinden könnten?

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Warum sich ein Paar scheiden lässt, spielt nur noch bei einer Härtefallscheidung eine Rolle. Ansonsten interessiert sich das Gericht nicht dafür, ob man sich nichts mehr zu sagen hat oder ein Partner eine neue Beziehung führt und deswegen die Scheidung will. Und die Gründe haben auch nichts mit dem Ehegattenunterhalt zu tun.

Allerdings gibt es kaum noch Ehegattenunterhalt, da man bei der Unterhaltsreform 2008 den scheidungswilligen Paaren sehr viel Eigenverantwortung gegeben hat. So wird meist, wenn überhaupt, Trennungsunterhalt gezahlt. Den bekommt der erziehende Partner, wenn dieser den Job für die Kinder - oder den Mann - aufgegeben hat und der andere Partner über ein entsprechend hohes Einkommen verfügt. Da aber vorrangig der Kindesunterhalt zählt, sieht es da schon recht schlecht aus und mit offizieller Scheidung ist Schluss mit den Zahlungen.

Nachehelichen Unterhalt kann man nur noch bekommen, wenn das Kind unter drei Jahren sein sollte und somit mehr Zeit in die Betreuung investiert werden muss. Aber auch hier gelten die oben genannten Bedingungen. Erst Kindesunterhalt und wenn danach noch Geld über dem Selbstbehalt liegt, kann eventuell noch Ehegattenunterhalt gezahlt werden.

Und ja, Ehegattenunterhalt heißt nicht automatisch, dass der Mann die Frau finanzieren muss. Verdient die Frau wesentlich mehr als der Mann, kann sie auch ihm gegenüber unterhaltspflichtig sein. Wobei das bei vorhandenen Kindern eher selten ist, wenn diese auch bei der Mutter leben.

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