Regelungen zum Umgangsrecht bei einem Baby
Ein guter Bekannter von meinem Mann und mir hat sich von seiner noch schwangeren Freundin getrennt. Die Beiden waren nicht besonders lange zusammen und ziemlich unvorsichtig, wenn nicht sogar verantwortungslos. Aber das ist nicht das Thema. Nun meinte seine Ex-Freundin, er darf sein Kind im ersten Jahr sowieso nicht zu sich holen und höchstens bei ihr zu Hause sehen. Außerdem muss sie ihn schließlich nicht in ihre Wohnung lassen, also soll er sich gefälligst entsprechend verhalten.
Auf der einen Seite ist es sicher so, dass man ein Baby nicht einfach jedes zweites Wochenende zum Vater geben kann, aber es kann doch auch nicht sein, dass er sein Kind nur bei guter Laune der Mutter sehen darf. Hat Jemand in ähnlicher Situation eine gute Lösung für alle Parteien gefunden? Wie oft sollte ein Vater sein Kind sehen, wenn es noch so klein ist?
Ich würde jetzt gerne mit seiner Ex-Freundin reden, um eine vernünftige Lösung zu finden und ihr klar zu machen, dass beide die Verantwortung für dieses Baby tragen und das sie sich egoistisch verhält, wenn sie ihn ausschließt. Außerdem würde sie ihrem Kind das Leben schwer machen, wenn es keine Beziehung zum Vater aufbauen könnte und dann in einigen Monaten zum Umgang zu ihm müsste.
Die Umgangsregelung ist in solchen Fällen meistens eine Einzelfallentscheidung. Da kann man sich leider nicht auf bereits bestehende rechtliche Regelungen berufen. Theoretisch wäre es gut, wenn das Kind ihn täglich sähe. Praktisch ist das aber in keinem mir bekannten Fall möglich, weil die Eltern es nicht hinbekommen oder andere, äußere Umstände es nicht zulassen.
Besonders bei Babys hängt der mögliche und sinnvolle Umgang davon ab, inwieweit der Vater sich von Anfang an um das Kind kümmern kann und kümmern will. Ist er von Anfang an mit im Boot, kann er das Baby auch sehr bald stundenweise alleine mitnehmen, zum Beispiel zum Spaziergang im Kinderwagen. Auch Übernachtungen sind relativ zügig möglich, wenn es gut läuft.
All das hängt aber davon ab, ob und wie die Eltern es hinbekommen. Herrscht zwischen den beiden Krieg, wird das Baby das spüren und sehr leiden, wenn sie aufeinandertreffen. So etwas ist eben eher kein guter Start für einen sinnvollen Umgang.
Beim Willen zur Verantwortungsübernahme muss man leider deutlich sagen, dass es sich bei diesem Willen nicht lediglich um ein Lippenbekenntnis handeln darf. Es gibt soundso viele Fälle, in denen der Vater auf seine Rechte pocht, nur um Recht zu haben oder in seinem sozialen Umfeld als heroischer Vater dazustehen. Oft genug haben die Kinder dabei das Nachsehen, weil ein dauerhaftes Kümmern und Sorgen schlichtweg nicht stattfindet. In diesen Fällen ging es eben nur ums Recht, nicht ums Kind. Traurig, aber zu oft wahr. Alles in allem kann es gut laufen, wenn alle das wollen.
Um all das zu besprechen, besteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt eine Elternvereinbarung aufzusetzen und zu unterschreiben. Diese könnte einen gemeinsamen Plan zur beiderseitig gewünschten Umgangsentwicklung enthalten. Eine solche Erklärung wird von beiden Seiten unterschrieben. Sie hat zwar keine direkten juristischen Folgen, dient aber im Zweifelsfall vor Gericht dazu, die Sachlage und die Intentionen der Parteien besser einzuschätzen.
Ich wünsche dem Baby und den Eltern alles Gute und dass sie sich für ihr Kind ein wenig zusammenreißen.
Wie es nun rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber ich würde mit der Ex reden und versuchen gemeinsam mit dem Jugendamt eine Lösung zu finden. Ein Baby zu betreuen ist sicherlich schwer, wenn man davon keine Ahnung hat oder nur wenig Kontakt hat. Auch kann man ein Baby nicht mal eben für längere Zeit mitnehmen, weil es eventuell gestillt wird oder auch einfach den Vater noch zu wenig kennt und die Mutter vermissen würde.
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