Regelung bei Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot

vom 16.12.2016, 23:32 Uhr

Meine Schwangerschaften sind schon lange her und ich durfte die letzten 12 Wochen in der ersten Schwangerschaft nicht arbeiten gehen und wurde krank geschrieben. Eine Bekannte, die gerade schwanger ist, meinte dass es heutzutage dann entweder ein generelles oder ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist. aber was unterscheidet die beiden Formen und wann spricht der Arzt ein solches Beschäftigungsverbot aus?

Bei mir war es so, dass ich Blutungen in der Schwangerschaft bekam und dann einfach vom Frauenarzt krank geschrieben wurde. Damals war nicht vom Beschäftigungsverbot die Rede. Wie sieht es heute aus?

Durftet ihr in der Schwangerschaft nicht arbeiten? Galt es wegen eures Berufes? Ich habe mal gehört, dass Erzieher, also Leute, die mit Kindern arbeiten, Krankenschwestern und Ärzte und auch Arzthelfer und auch Friseurinnen nicht arbeiten dürfen, wenn sie schwanger sind. Welche Berufe gibt es noch, wo nicht gearbeitet werden darf, wenn die Frau schwanger ist.

Wie sieht es dann mit dem Geld aus? Muss der Chef weiter zahlen oder zahlt es die Krankenkasse? Wie ist das alles geregelt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich hatte ein Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Tätigkeit vom ersten Tag nach Bekanntwerden der Schwangerschaft. Krankenschwestern und Erzieher bekommen das jedenfalls nicht generell, davon habe ich zu viele im Krankenhaus arbeiten sehen wie auch in der Kinderkrippe, gleiches gilt auch als Friseur. Bestimmte Tätigkeiten dürfen dann nicht mehr ausgeführt werden, soweit so richtig, aber generell reicht das nicht immer für ein Beschäftigungsverbot nur wegen dem Beruf. Rettungsdienst reicht immer, wegen Schichtdienst, Wochenenddienst, Nachtdienst, Arbeitszeiten über 10 Stunden pro Tag, Tragen über 5 kg und Infektionsschutzgesetz.

Krank schreiben in der Schwangerschaft ist ebenfalls machbar, ist man krank dann ist man krank erhält eine ganz normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ausgestellt. Nach 6 Wochen landet man dann im Krankengeld, ganz normal. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt man das volle Gehalt durchgehend gezahlt vom Arbeitgeber. Dieser kann, und wird es sich in der Regel auch, von der Krankenkasse voll ersetzen lassen aber damit hat die Schwangere rein gar nichts am Hut. Daher ist es finanziell immer lukrativer ein Beschäftigungsverbot ausgestellt zu bekommen anstatt eine AU, wenn das ganze länger als 6 Wochen andauert und wird in der Regel auch so praktiziert, sofern die Gründe dafür ausreichen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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