Rechte und Pflichten von Kindern / Eltern beim Homeschooling
Kinder haben es vielerorts sehr schwer, da sie aus der gewohnten Schulumgebung gerissen wurden und nun zu Hause unterrichtet werden. Sie wurden quasi nicht danach gefragt, ob sie überhaupt Homeschooling machen wollen, sondern genauso in diese Rolle reingezwungen wie sie sonst gezwungen werden wenn mal gerade keine Pandemiesituation vorliegt, in die Schule zu gehen.
Aufgrund der besonderen Situation stellt sich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten die Kinder haben, sind sie verpflichtet den Schulstoff zu Hause zu erarbeiten bzw. abzuarbeiten und zu lernen oder müssten sie es eigentlich gar nicht? Schließlich befinden sie sich ja im privaten Umfeld und nicht in einer öffentlichen Institution. Können auch Homeschooler einen Tadel oder Verweis von ihren Lehrern bekommen oder gibt es da keine Handhabe? Wie sieht es mit Pünktlichkeit und Zensuren aus, inwieweit sind da Homeschooler gegenüber der Schule verpflichtet was und in welchen Umfang zu leisten?
Machen sich Eltern strafbar, wenn sie die Bedingungen, welche die Kinder in der Schule sonst vorfinden, zu Hause nicht realisieren können beispielsweise wenn sie ihre Kinder zum Homeschooling / Distanzlernen zu spät wecken oder sich selbst nicht in der Lage fühlen ihren Nachwuchs Schulwissen zu vermitteln, welches normal Aufgabe der Lehrer wäre?
Die Kinder werden nicht zu Hause von den Eltern unterrichtet, sondern immer noch von den Lehrern. Im Bestfall per Videokonferenz oder leider auch oft mit Arbeitsblättern, per E-Mail oder mit Materialien aus Mebis. Bei den Videokonferenzen müssen die Kinder natürlich dabei sein. Aber ansonsten hat man nicht mehr Pflichten und Rechte als auch sonst bei den Hausaufgaben.
Da wir in Deutschland eine Schulpflicht haben und das umgangssprachliche Homeschooling häusliche Lernzeit ist, kann man sich nicht darum drücken. Deswegen gibt es auch Abgabetermine für die erledigten Aufgaben. Je nach Schulform werden auch die Ergebnisse benotet und wer nicht pünktlich liefert, der bekommt erst mal wegen nicht erbrachter Leistung die Note 6.
An der Oberschule gibt es noch ein Nachreichtermin und die eingereichte Arbeit wird dann auch noch benotet. Selbst wenn man da die Note 1 bekommt, ist die Arbeit bei einem gutmütigen Lehrer am Ende nur eine 3, da beide Noten zählen.
Und so wie Eltern in normalen Zeiten zur Verantwortung gezogen werden, wenn das Kind die Schule schwänzt, wird es hier auch Möglichkeiten in Form von Ordnungsgeldern geben, wenn das Kind seinen Lernpflichten nicht nachkommt.
Sofern kein Distanzunterricht stattfindet, unterrichten einen doch aber auch die Lehrer nicht zu Hause, auch kommen sie soweit ich weiß nicht persönlich bei einen vorbei um das jeweilige Kind zu Hause zu unterrichten. Man darf nicht vergessen, das Distanzunterricht nicht jeder macht und es auch nicht immer möglich ist. Wie sieht das mit Pausenzeiten aus, sowohl Kinder als auch Eltern müssten diese ja irgendwo garantiert kriegen.
Also bei uns nutzen die Lehrer ein Videotool, was aber nur 45 Minuten kostenlos genutzt werden kann. Das heißt, dass danach Kosten anfallen würden und damit ist eben täglich pro Unterrichtsfach nur diese Zeit möglich. Und die Videokonferenzen finden immer in den regulären Unterrichtszeiten statt. Damit sind schon mal Pausen ganz normal dabei, so wie sie auch in der Schule wären.
Gibt es mal nur Aufgaben per Mail oder bei uns im Lernsax, so muss der Schüler eben selbst auf die Zeiten schauen. Dafür sind sie aber auch in der 11. Klasse und da sollte das funktionieren.
Bei Grundschülern sind da eben die Eltern zuständig, dass sie darauf achten, dass ihr Kind auch Pausen bekommt. Da ist sicherlich bei den meisten Kindern nach 45 Minuten auch die Luft raus. Bei den älteren Schülern, die ja auch Doppelstunden in der Schule haben, sollte es von allein klappen, dass sie sich Pausen gönnen.
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