Recht auf gewaltfreie Erziehung im Grundgesetz verankern?

vom 16.05.2017, 15:55 Uhr

Jedes Kind hat seit dem Jahre 2000 ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Eltern dürfen laut dem Gesetz ihre Kinder weder physisch noch psychisch drangsalieren. Dieses Gesetz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Vor dem Jahre 2000 war es Eltern erlaubt, ihre Kinder zum Zwecke der Disziplin leicht zu verletzen. Erst die Rot-Grüne Regierung schaffte dieses schlimme Gesetz ab. In den USA oder Kanada ist leider noch erlaubt, sein Kind physisch und psychisch zu verletzen.

Da dieses Gesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, dürfen die Behörden nur auf Antrag oder im öffentlichen Interesse ermitteln. Wenn allerdings so ein Gesetz im Strafgesetzbuch oder gar im Grundgesetz stehen würde, müssten die Behörden tätig werden und ein Ermittlungsverfahren in jedem Fall einleiten. Ich würde es befürworten, dies im Grundgesetz zu verankern, da für mich jeder ein Grundrecht auf gewaltfreie Erziehung hat. Seid ihr der selben Meinung oder reicht es euch, wenn es ausschließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch steht?

» bombe001 » Beiträge: 120 » Talkpoints: 0,07 » Auszeichnung für 100 Beiträge



bombe001 hat geschrieben:Vor dem Jahre 2000 war es Eltern erlaubt, ihre Kinder zum Zwecke der Disziplin leicht zu verletzen.

Und dieses Recht die Kinder "leicht verletzen" zu dürfen, das hat einem gesetzlich verbrieft zugestanden? :think: Befürworten würde ich eine gewaltfreie Erziehung von Kindern natürlich auch allemal und mich würde mal der genaue Wortlaut aus dem BGB zu diesem Thema interessieren und vielleicht kannst du oder jemand anderes mal diesen Paragrafen nachreichen.

» pastisse » Beiträge: 137 » Talkpoints: 34,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Pastisse, der ursprüngliche Paragraph 1631 BGB, Abs. 2 stammt aus dem Jahre 1896. Dort hieß es: Der Vater kann kraft des Erziehungsrechts angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden. Auf seinen Antrag hat das Vormundschaftsgericht ihn durch Anwendung geeigneter Zuchtmittel zu unterstützen.

Selbstverständlich durften neben dem Familienoberhaupt auch Lehrer und Priester prügeln. 1900 wurde das einfach ins BGB übernommen. 1958 kam die erste Änderung, weil es zur Gleichberechtigung kam. Ab da hieß es: Die Sorge um das Kind umfasst das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und über seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die Züchtigung wird nicht mehr erwähnt, aber Schlagen ist weiterhin erlaubt. Außerdem entscheidet immer noch im Zweifel der Vater. Erst ein Jahr später hat das BVG das Vorrecht des Vaters verneint.

1965 hat erstmals ein Gericht einem Lehrer die Züchtigung der Schüler verboten. Aber erst 1973 wurde die Züchtigung an staatlichen Schulen verboten. In NRW war es schon zwei Jahre früher so. Dagegen hat Bayern sogar 1978 noch geurteilt, dass maßvolle Züchtigung von Schülern zum Gewohnheitsrecht der Lehrer gehört.

Zwar hat das BVG bereits 1968 geurteilt, dass die Elternrechte im Grundgesetz als elterliche Sorge zu verstehen sind, die dem Wohle des Kindes dienen. Aber erst 1980 wurde der Paragraph im BGB dahingehend geändert, dass entwürdigende Maßnahmen zu unterlassen sind.

Trotzdem sah der BGH 1986 bei Eltern das Recht zur maßvollen körperlichen Züchtigung. Die obersten Richter fanden die Züchtigung mit einem einem Stock ähnlichen Gegenstand durchaus angemessen.

Erst 1992 wird die UN-Kinderrechtskonvention in der BRD ratifiziert. Aber der Paragraph im BGB wird erst 1998 abgeschwächt. Nun sind entwürdigende Maßnahmen sowie körperliche und seelische Misshandlungen zu unterlassen. Aber ob eine Ohrfeige nun eine Misshandlung darstellt, das ist weiter ungeklärt.

Erst 2000 kommt es zur aktuellen Fassung, die Kindern ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zusichert. Jetzt sind körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigenden Maßnahme verboten. Eltern begehen eine Körperverletzung nach Paragraph 233 StGB, wenn sie ein Kind schlagen.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



bombe001 hat geschrieben:Wenn allerdings so ein Gesetz im Strafgesetzbuch oder gar im Grundgesetz stehen würde, müssten die Behörden tätig werden und ein Ermittlungsverfahren in jedem Fall einleiten. Ich würde es befürworten, dies im Grundgesetz zu verankern, da für mich jeder ein Grundrecht auf gewaltfreie Erziehung hat. Seid ihr der selben Meinung oder reicht es euch, wenn es ausschließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch steht?

Ich komm darauf nicht klar und weiß nicht was du damit meinst. Im Strafgesetzbuch stehen keine Gesetze, da stehen die Folgen was dir als Strafe blüht wenn du dieses und jenes machst. Entsprechend findet man das ganze, wie von cooper bereits genannt, unter dem §233. Wozu dann noch mehr ausführen? Vergewaltigen die Eltern ihr Kind, dann steht das noch in einem anderen Paragrafen, Schläge, Dresche und vieles andere ist mit dem §233 abgedeckt. Dass nur einer Anwendung findet, muss nicht sein es können mehrere zur Anwendung kommen bei entsprechenden Dingen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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